Hallo Hardy,
zuerst danke ich dir für den sachlichen Gedankenaustausch. Der ist leider nicht immer üblich. Aber nur so kommen wir weiter.
Nun zu deinen Aussagen:
Du schreibst:
"wieso ein 2oo m² Garten eine Laube von 24 m² nach Deiner Lesart entspricht, ist nicht schlüssig."
Ich schrieb aber etwas anderes, nämlich:
"Was aber dem BKlgG entspräche, wäre z.B eine Laubengröße von 24 qm bei 200 qm Parzellenfläche."
Und diese Aussage ist richtig! Und weil das BKlgG eben keine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße vorschreibt, ist diese Aussage auch schlüssig.
Aus dem Umstand, das das BKlgG maximal 24 qm zulässt, kann man nicht ableiten, das Parzellen von weniger als 400 qm zwangsweise auch weniger als 24 qm haben müssen. Diese dürfen ebenfalls 24 qm haben. Umgekehrt ist es zulässig, das bei 400 qm Parzellenfläche kleinere Lauben als 24 qm vorhanden sein dürfen.
Horst behauptet in seiner HP aber genau diese, im BKlgG nicht vorgesehene, Abhängigkeit.
(Inwieweit "kleine Parzelle-große Laube" sinnvoll ist, ist eine andere Frage.)
Du schreibst:
"... dass die §§ 29 bis 36 BauGB unberührt bleiben. Damit ist klargestellt, dass die Gemeinden in ihren Bebauungsplänen eine niedrigere Höchstgrenze als 24 m² festlegen können ....
Meine Erwiderung:
"Das BauGB ist ein anderes Gesetz. Es regelt den Kleingärten übergeordnete Bauvorhaben, z.B.die Planung der Bebauung eines größeren Gebietes in einer Gemeinde. In ihm kommt das Wort "Kleingarten" in den besagten Paragraphen kein einziges mal vor. Erst recht wird hier die von uns diskutierte Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße NICHT vorgeschrieben. Mit solchen speziellen Fragen braucht es sich auch nicht zu befassen, denn dafür hat man das BKlgG geschaffen.
1. Ergo: Mit dem Hinweis auf das BauGB kommen wir auch nicht weiter.
2. Ergo: Horst informiert immer noch falsch.
Bleibt mir noch zu bemerken, das ich deine Versuche, Horst aus der "Patsche" zu helfen, sehr anständig finde. Leider ist es beim Versuch geblieben. Denn Horst's Behauptung, das BKlgG verlange eine, bei kleiner werdender Parzellengröße kleiner werdende Laubengröße, ist FALSCH!
freundlich grüßt Ullich (11.11. Kölle Alaaf)