Ärger im Gartenverein / Vorstand

Begonnen von streetboy, 03. April 2013, 14:48:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

streetboy

Hallo

Ich habe etwas Ärger im Gartenverein und hoffe, das mir von euch evtl jemand weiter helfen kann oder Tipps bzw. Anlauftsllen kennt.

Wir haben in einem Gartenverein vor 4 Jahren einen Garten gepachtet. Den Garten haben wir unter der Hand vom Stellvertretenden Vorstand bekommen. Also ich stande auf keiner Warteliste bekam ihn direkt nach einer Anfrage.
Bei Vetragsabschluss unterschrieb ich eine Satzung mit Regeln usw..

Das erste und zweite Jahr liefen super. Der stellvertretende Vorsitzinder War freundlich so lange man das macht was er wollte und seiner Meinung war.
Seit fast 2 Jahren haben wir nun Stress im Garten.
Man wollte das wir unseren Garten 3 Wochen lang offen lassen damit sie rein können um die Wasseruhr abzubauen. Da bei mir schon 3 mal eingebrochen war und ich weiss, das der stellvertretende Vorsitzinder auch mal so in fremden Gärten geht, hab ich schriftlich um einen Termien gebeten und geschildert, warum ich meinen Garten nicht offen lasse und gerne bei der Abbau der Wasseruhr dabei sein wollte. 3 Mal haben wir schriftlich um einen Termin gebeten und es kam keine Reaktion.
4 Monate später bekamen wir eine Wasserrechnung von über 200€ die wir natürlich nicht zahlen wollen. Wasserverbrauch lag bei 5.000 Lieter.

Es ging auch immer mit solchen Sachen weiter. Der stellvertretende Vorsitzinder verlangt Dinge von mir und auch den anderen Mitglieder an denen er sich selber nicht hällt. 2 Besitzt 2 Gärten die er zu einem großen Garten geschlossen hat. Der zweite Garten läuft auf ein Familienmitglied das noch nie im Garten war und nicht mal in Deutschland lebt.
usw...
Es viel einiges an kleinen Dingen mit ihm vor.

Das Hauptproblem nun, ich will den Garten abgeben und habe einen Nachpächter gefunden, der den Garten so übernehmen möchte, wie er derzeit ist. Mit allen Bauten usw...
Er will mir meine 2.500€ geben. Aber der stellvertretende Vorsitzinder lehnt dies ab und meinte, ich dürfte keinen Nachvolger bringen.
Ich müsste den Weg gehen:

Zuerst Kündigen, dann wird der Garten im Wert geschätzt. Neben bei hat er geläutert das ich nur 500€ von ihm bekommen würde.
Danach wird der Garten jemanden der auf einer Warteliste steht, angeboten. Ich dürfte auch nicht die Liste einsehen oder mit dem Intressenten für den Garten Kontakt haben.

Als ich ihn drauf angesprochen habe, seit wann nach einer Liste gegangen wird, sagte er, bei mir wird streng nach Vorschrift und Regeln vorgegangen.
Ich selbst habe nie auf einer Liste gestanden und andere auch nicht.

Mir kommt es so vor, als würde er mich abzocken wollen, mich vertig machen wollen.
Da stehen Gewächshäuser fest drin die schon über 1.000€ gekostet haben und ich solle alles raus reisen.


Was kann ich gegen so jemanden als stellvertretende Vorsitzinder machen?
In der Satzung steht nichts davon drin, das ich selbst keinen Nachpächter suchen darf.
Er selbst verstösst gegen seine Regeln udn Satzungen. Er handelt nur in seinem Interesse. Lauter Leute kündigen im Verein seinen Garten nur wegen dem stellvertretende Vorsitzinden. Das kann doch nicht sein das so jemand so eine große Macht hat.

Die stadt kann nix machen weil der Pachtvertrag an den Verein so ist, das die stadt sich nicht einmischen kann und darf.

Der Landesverband sagte mir, die könnten auch nichts machen da der Verein sonst austreten würde. Dem Verband ist auch den stellvertretende Vorsitzinder seit 20 Jahren bekannt und wissen über seine Taten und Dinge die er im Verein und in seinem Garten macht.

Ich bin Ratlos und will den Garten natürlich nicht ihm für 500€ übergeben das er ihn dann für das dreifache weiter verpachte.

Nun hoffe ioch mal, das jemand von euch mir da etwas weiter helfen kann.



Lg, Oliver

Grufti-MG

1. Der Garten muss Wertermittelt (geschätzt) werden,damit eventuelle misstände
   festgehalten werden,welche vom altpächter zu beheben sind (Gartenordnung).
   Der ermittelte Wert ist die Obergrenze,wenn unstimmigkeiten mit der
   Gartenordnung bestehen,werden die Unkosten abgezogen.
2. 1 Gewächshaus von 8 qm ist OK.
3. Wer ist Eigentümer der Wasseruhr?Bei uns im Verein gibt es 1 Hauptuhr für
   RWE/Stadtwerke,alle anderen in den Parzellen sind von den Pächtern.
4. 3 Wochen offenlassen geht schonmal garnicht (Versicherung).

2. Vorsitzender Abschiessen!!!
   aussergewöhnliche Mitgliederversammlung und misstrauensantrag stellen!!
   Ihr Mitglieder seid der Verein,nicht der 2.Vorsitzender

   Oder überm Kreisverband die Schiedsstelle einschalten./b]     

Tapsi

Hallo,
das wichtigste im Kleingärtnerverein ist die Satzung basierend auf dem gültigen Bundeskleingartengesetz. Hier sind die Spielregeln festgelegt.
Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden nur bei Krankheit oder Verhinderung!
In den meisten Kleingärten ist eine Hauptwasseruhr und für jede Parzelle eine Wasseruhr für den eigenen Verbrauch. Für 6 cbm Wasser zahle ich 18,00€. In diesem Betrag sind aber der umgelegte Betrag für Schwund und Zählermiete bereits enthalten. Bei Aufgabe und schriftlicher Kündigung, spätestens bis zum 3.Werktag im Juni zum 30.11. desselben Jahres muß der Vorstand einen Wertermittler beauftragen. Dieser errechnet den Entschädigungsbetrag von Aufwuchs,Gartenlauben stellt aber auch vorliegende Mängel fest.
Gruß Tapsi


bauwart09

Erst mal Hallo
Ich fange mal mit dem Auflassen des Gartens an. Du bist Pächter und kannst Entscheiden wer deinen Garten betreten darf und wann. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. 3 Wochen auflassen, wie viel Gärten habt ihr im Verein 1000?. Und wie schon gefragt wurde, wem gehört die Wasseruhr. Üblich ist das diese dem Pächter gehört.
Um einen Garten Pachten zu dürfen muss man Mitglied im Verein sein. Ansonsten ist das eine Weiterverpachtung an dritte und das ist laut BKG nicht zulässig.
Eine Wertschätzung wird im bei sein des Pächter durchgeführt. Dort wird geklärt was im Garten bleiben darf und was nicht. (siehe Rahmenkleingartenordnung) Der ermittelte Wert gehört dem abgebenden Pächter. Ich kann nur immer wieder betonnen sich mit der Satzung und der Gartenordnung des entsprechenden Vereines zu beschäftigen.
Dieser Vorstand scheint im laufe der Jahre in denen er im Amt ist vergessen zu haben was seine Aufgabe ist. Ich würde an deiner stelle mich mal mit anderen Gartenfreunden beraten wie die über diesen Mann denken. Wenn ihr euch einig seit könnt ihr eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, aber nur wenn das in der Satzung vorgesehen ist, und würde den 2. Vorsitzenden abwählen.
Habt ihr nur den 2. oder gibt es auch einen 1.

LG bauwart09   

Hardy

GruftiMG und bauwart,

die MV, inkl. die aMV kann in der Regel (lt. Satzung und nach BGB § 36 ) in bestimmten Fällen einberufen werden, wenn  das die Interessen des Vereins dies erfordern.Da offensichtlich dieser 2. Vors. macht was er denkt und der andere Teil des Vorstands ihn gewähren lässt, wird dieser Vorstand kaum eine aMV inkl. Mißstrauensantrag vorbereiten. Dann gilt es über ein Minderheitenvotum den Vorstand zu zwingen diese aMV durchzuführen, vgl. BGB § 37. Weigert sich der Vorstand das zu machen, kann das zuständge Amtsgericht die Mitglieder, die dass wollen, zur Berufung ermächtigen. Ein gutes Hilfsmittel betreffs eines Minderheitenvotums findet man bei Sauter/waldner/Schweyer 19. Auflage "Der eingetragene Verein" in den Randnotizen 159-166 und wie die Anträge an den Vorstand oder an das Amtsgericht formuliert werden können findet am unter den Randnotizen 642 und 643.
Hardy aus DD

pegger2

Das ist ja wohl der absoluter Hammer..Mir geht's gerade genauso..da wir ein e.V. sind.Hast du leider keinen Ansprechpartner..das einzigste wär nur noch das du dir mal im Netz den Kreisverband in deinem Ort raussuchst..Der kann dir viele Tips geben.

Hortulanus57

Bei uns ist es nicht anders. Der Vorstand und sein Stellvertreter sind unfähig und faul, was jedoch außer uns niemanden zu stören scheint, da man ja - so oft es das Wetter erlaubt - Geselligkeit ausübt (hoch die Tassen...).
Der gesamte Vorstand besteht bei uns aus Leuten, die wichtige Entscheidungen meist unter Alkoholeinfluss treffen. Wer nicht mittrinkt, wird von vornherein mit Argusaugen beobachtet und offene Ablehnung ist an der Tagesordnung.

Es gibt einfach kein Organ, das sich hier zwischenschalten könnte. Der Stadtverband möchte vermitteln, wird aber gar nicht erst zugelassen. Eine Bezirksleitung soll es geben, wird von uns aber noch gesucht.

Man braucht eine Riesenportion Durchhaltevermögen und Abgebrühtheit.

Garten0307

@Streeboy bist du noch aktiv? Ich hab die gleichen Probleme hier!
LG

Rosa

Zitat von: Garten0307 am 13. Mai 2022, 17:54:37@Streeboy bist du noch aktiv? Ich hab die gleichen Probleme hier!
Stell deine Frage hier im Forum, dann kann man dir vlt. helfen.

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Gartenkalender 2025

Der Gartenkalender 2025 ist da!

Tolle Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Tipps und Tricks rund um den Garten, Neuheiten aus der „grünen“ Branche, übersichtliche Saat-, Pflanz- und Erntetabellen, Pflanzenschutztipps und vieles mehr.
Der gute Begleiter durchs Gartenjahr!

Mehr Informationen 

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...