Pachtgarten Verwandte überlassen

Begonnen von Hugo, 02. Januar 2014, 21:25:22

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Hugo

Hallo Gartenfreunde, ich hab da mal eine Frage. Kann man seinen Pachtgarten einfach ohne den Vorstand zu benachrichtigen seinen Verwandten überlassen? Die Pacht wird regelmäßig bezahlt. Aber der das Grundstück gepachtet hat ist nur ein mal im Jahr anwesend. Ansonsten betreibt ein Verwandter den Garten. Der Verwandte ist aber nicht als zweit Pächter eingetragen. Gibt es da gesetzliche Reglungen?

Hardy

Hallo Hugo, ein gutes neues Jahr und viel Spaß im Garten, wie Sie das im nächsten Thread betreffs des Baumstammes uns nahe bringen.

Was Ihre Frage zum Pachtvertrag beinhaltet, ist das m.M.n. nicht so einfach.
Denn nach dem § 145 BGB sind die Vertragsschließenden an den Vertrag gebunden.
So ist das auch in den Kleingartenordnungen sinngemäß formuliert, hier aus dem LSK Sachsen
2.1 Pächter und Nutzer des KG
Bewirtschaftet wird der KG ausschließlich vom Pächter und von zu seinem Haushalt gehörenden Personen. Nachbarschaftshilfe bei der Gartenbewirtschaftung ist gestattet. Dauert sie länger als sechs Wochen, ist der Vorstand zu informieren
Quelle: Rahmenkleingartenordnung LSK Sachsen vom 6.11.2009

Stellen Sie doch bitte mal den Teil der Gartenordnung Ihres Gartenvereins hier ein, in dem das vorgenannte geregelt wird.

Wer zum anderen eine Mietwohnung bewohnt, kann auch nicht so ohne weiteres - ohne den Vermieter zu fragen - diese an einen Verwandten "vermieten", selbst wenn die Miete regelmäßig bezahlt wird. Es stellt sich für mich die Frage, wie dann Ihr Verwandter den anderen Verpflichtungen Ihres Gartenpachtvertrages nachkommen kann (Arbeitsstunden z.B.).
Hardy