Gemeinschaftsleistungen / Pflichtstunden - ein Geheimnis?!

Begonnen von Naturfreund, 29. Januar 2014, 21:12:06

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Naturfreund

Liebe Gartenfreunde,

es gibt im Kleingärtner-Verein viele Arbeiten, die der Vorstand alleine nicht leisten kann, wie z. B. die Pflege der Außenanlagen, der Rasenschnitt der Gemeinschaftsflächen, Reparaturen. Diese werden dann von freiwilligen Helfern im Rahmen ihrer jährlich abzuleistenden "Pflichtstunden" (bei uns z. Zt. 5) ausgeführt. Für jede geleistete Stunde erhält ein Vereinsmitglied 10,- €, jede nicht geleistete Stunde wird mit 15,- € berechnet.

Da sich immer die gleichen ca. 50 % der GF angesprochen fühlen und ihrer Pflicht nachkommen, kommen bei manch einem schon mal 100 oder auch 150 Stunden im Jahr zusammen (darunter auch Vorstandsmitglieder), die dann aus der Vereinskasse ausgezahlt werden. Die Einnahmen aus nicht geleisteten Stunden sind meistens viel niedriger, so daß das Vereinsvermögen in nicht unerheblichem Maße reduziert wird. 

Als es auf der letzten MV darum ging, die Stundenanzahl zu erhöhen und für einige Jahre festzuschreiben, bat ein Mitglied, Einblick in das sog. 'Stundenbuch' nehmen zu dürfen. In diesem Buch werden vom 1. und 2. Vorsitzenden Datum, Anzahl der Stunden, Tätigkeit und Name des GF festgehalten. Dies wurde dem Mitglied aber verweigert.

Was meint Ihr:

• Welche Tätigkeiten gehören zu den Gemeinschaftsleistungen und sind unbedingt auszuschreiben?

• Welche Tätigkeiten sind im Rahmen der Vorstandsarbeit unentgeltlich zu leisten?

• Wozu zählen z. B. Besorgungsfahrten (Baumärkte, Lebensmittel, Getränke für Gartenfeste)?

• Kann der Vorstand den ,einfachen' Mitgliedern Einsicht in das Stundenbuch verweigern mit Hinweis darauf, daß nur Vorstandsmitglieder die Details kennen dürfen?

• Genügt es, das 'Erhöhungsbegehren' den Mitgliedern damit zu erklären, daß man mit den kalkulierten Stunden schon seit einigen Jahren nicht auskomme, weil doch leider immer wieder unvorhergesehene Arbeiten (dieses, jenes) unbedingt zu erledigen waren?

• Wenn ,einfache' Mitglieder die Summe der von allen bzw. vom Vorstand geleisteten und der nicht geleisteten Stunden erfahren, handelt es sich dann um eine 'grobe Fahrlässigkeit' seitens des Informationsgebers, also sozusagen um ,Geheimnisverrat'?

• Könnte der Verräter dieser Geheimnisse vom restlichen Vorstand mit sofortiger Wirkung von der Vorstandsarbeit ausgeschlossen und der Mitgliederversammlung empfohlen werden, einen neuen Kandidaten zu wählen (also jemand, der Geheimnisse besser behalten kann)?

Auf Eure Antworten bin ich sehr gespannt!

Viele Grüße,

Naturfreund
(Kassenwart)