Hallo aurian_28,
Hardy hat insofern recht, als dass der Pachtvertrag gem. BKleingG am 31.3. endete.
Auch zitiert er vollkommen korrekt die BGH-Entscheidung, wonach der Verpächter ohne entsprechendes Nutzungsverhältnis die komplette Räumung fordern kann.
Für euch bzw. die rechtmäßigen Erben bedeutet das seit 5 Tagen, dass ihr euer Eigentum auf einem Kleingarten lagert, welchen ihr eigentlich nicht mehr rechtmäßig nutzen dürft.
Zu einer Wertermittlung seid ihr im übrigen nicht verpflichtet, auch würde ich an eurer Stelle nicht die dafür anfallenden Kosten tragen. Die Wertermittlung ist lediglich im Pachtvertrag vereinbart - ihr seid aber nicht Pächter. Und Nutznießer dieser Wertermittlung ist lediglich der Verein, der damit feststellen lässt, ob das Eigentum oder Teile davon nicht einer kleingärtnerischen Nutzung entsprechen und nicht einem Nachpächter übertragen werden dürfen.
Wenn der Verein nun meint, ihr müsstet die Parzelle in Schuss halten, irrt er sich. Andererseits liegt es auch in eurem Interesse, dass sie "schön" aussieht, denn so lässt sie sich besser verkaufen.
Der Verkaufspreis wird darüberhinaus nicht vom Verein oder irgendwem anders bestimmt. Einzig Ihr als Verkäufer und ein Nachfolgepächter regeln den Preis. Da ihr weder Mitglied in diesem Verein seid, noch einen Pachtvertrag abgeschlossen habt, seid ihr nicht an die häufig zu findende Regelung gebunden, dass der Wert gemäß Wertermittlungsprotokoll der Höchstpreis sein darf.
Was die Mängelbeseitigung angeht, ist es nicht unüblich, dem Nachfolgepächter einen entsprechenden Nachlass im Verkaufspreis zu gewähren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Nachfolgepächter, die Mängel zu beseitigen. Damit fährt auch der Verein gut.
Die Parzelle geht auch nicht so mir nichts dir nichts an den Verein über, vor allem nicht euer Eigentum. Das wäre ja noch schöner

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Meine Empfehlung an euch:
Lotet einen Verkaufspreis aus, den ihr für das Eigentum unter Beachtung tatsächlicher Mängel haben wollt und geht selbst auf die Suche nach einem Nachfolgepächter. Mit diesem einigt ihr euch dann auf einen Preis und verpflichtet ihn, die Mängelbeseitigung gemäß Forderungen des Vereins vorzunehmen, verkauft aber noch nicht (!). Erst geht ihr dann auf den Verein zu, damit der Neue Mitglied werden kann und einen Pachtvertrag erhält.
Behaltet aber im Hinterkopf, dass der Verein die komplette Beräumung von euch fordern kann. Gleichzeitig aber wird der Verein von euch kaum eine beräumte Parzelle fordern, wenn eine Aussicht besteht, einen neuen Pächter zu finden. Der Verein kann nämlich Grabeland viel schlechter an den Mann oder die Frau bringen als eine Parzelle mit Laube und vorhandenen Anpflanzungen.
Lasst euch nicht über's Ohr ziehen. Insbesondere deine Schilderungen, der Verband hatte eine Schenkung angeregt und die Parzelle ginge zu Ende 2017 an den Verein über, klingen aber ganz nach entsprechenden Versuchen.
Falls noch aktuell, kannst du mir auch gern eine PN schicken.
VG
verbandsfrei