Hilfe! Meine Nachbarn beobachten mich

Begonnen von Crusalmarark, 10. Juli 2017, 11:44:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Crusalmarark

Hallo alle Zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Ich ohne seit Kurzem in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Dazu besitze ich eine Terrasse mit einem Garten, die mit den Terrassen und Gärten der anderen Erdgeschossbewohnern verbunden ist. Natürlich habe ich dazu auch noch die in der Mitte...
Ich finde es toll eine Terrasse zu haben, doch leider können meine Nachbarn ALLES beobachten was ich so treibe und das nervt mich. Sie sprechen mich andauernd an und ich möchte doch bloß meine Ruhe haben... Einen Zaun darf ich nicht bauen lassen. Habt ihr eine Idee wie ich die Terrassen ein wenig von Einander trennen könnte?
Vielen Dank im Voraus

Hardy

Sprich doch erst mal mit dem Vermieter oder dem Verwalter (falls es ETW) sind, ob Du z.B. Sichtblenden o.ä. anbauen kannst.

Hardy

Mrokmeeark

Hallo,
das klingt ja schrecklich.
Hast du schon mal versucht, mit ihnen oder dem Vermieter darüber zu sprechen?
Ich kann es mir richtig gut vorstellen, dass es ziemlich unangenehm sein muss..
Was jetzt spontan einfallen würde, wäre ein Sichtschutz für deine Privatsphäre. Da müsste man sich aber auch bei dem Vermieter informieren, ob man das dürfte. Beschreib ihm einfach die Lagen, dann wird es bestimmt Verständnis haben.
Viel Erfolg!

Crusalmarark

Mit dem Vermieter habe ich gesprochen zwecks dem Zaun und er meinte er will sich nicht einmischen, aber auch keinen Zaun...
Die Nachbarn sind auch zum Teil sehr laut, obwohl ich sie schon mehrmals gebeten habe etwas leiser zu sein. Mindestens Abends.
Ich werde meinen Vermieter nochmals kontaktieren, so geht das wirklich nicht weiter... :'(

Mrokmeeark

Berichte dann bitte wie es ausgefallen ist.

Jagcreser

Ich würde auf jeden Fall mir ein Sichtschutz kaufen ;)

Hardy

Hallo,
den Tipp von meinen Vorschreiber würde ich nicht folgen.
Lies dazu mal das Urteil vom AG Köln, Aktenzeichen 220 C 27/11.
Da hatte auch eine Mieterin sich ohne Genehmigung vom Vermieter einen Sichtschutz gekauft.
Wegen dem Lärm kannst Du Deinen Vermieter konsultieren, aber vorher die Störer ansprechen. Übrigens müssten das auch andere Mieter bestätigen und den Vermieter unisono darauf aufmerksam machen.
Gemeinsam könnte es günstiger sein, statt als "Einzelkämpfer" aufzutreten.

Hardy

peter

Da wäre ich an Ihrer Stelle erst gar nicht eingezogen

vocka

Ciao an diesem sonnigen Tag :)

Das ist natürlich ein kleiner Nachteil, die Mitte zu erwischen ist nie so gut. Vor allem weiß man ja dann auch nicht, welcher Sichtschutz sich denn am besten eignet :D

Ich zum Beispiel habe mir kurze Bambushecken ( https://www.bambushecken.de/ ) gekauft. Erfüllt auf jeden Fall den Zweck und es sieht super aus. Dann gibt es aber auch noch jede Menge. Zum Beispiel so Aufsteller die man sich kaufen kann..

Was war denn letztendlich deine Entscheidung ?

ThomasDMG

Wenn Du keinen Zaun bauen darfst setz Hochwachsende Hecken pflanzen in Kübel auf die Terrasse
https://www.heckenpflanzendirekt.de/fertig-hecken/grosse-fertig-hecken-bis-200x100x40-cm.html

Hardy

Hier der Text des Urteils:

Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen und mit geringem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können, z. B. kleinere Veränderungen und Ergänzungen der sanitären Ausstattung, das Anbringen von zusätzlichen Steckdosen oder das Erstellen eines Internetzugangs.
Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs
Dagegen gehört nach Auffassung des AG Köln das Anbringen einer Sichtschutzkonstruktion auf dem Balkon, die fest mit Gebäudeteilen verbunden ist, nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Bei Anmietung einer Wohnung mit einem nicht sichtgeschützten Balkon hat der Mieter weder Anspruch auf Montage eines Sichtschutzes durch den Vermieter noch Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter die Montage auf eigene Kosten gestattet.
Vermieter kann Beseitigung verlangen
Auch wenn der Vermieter die unzulässige bauliche Veränderung über einen längeren Zeitraum (hier: 2 Jahre) nicht beanstandet hat, rechtfertigt dies weder die Annahme eines stillschweigenden Einverständnisses des Vermieters noch einer Verwirkung des Beseitigungsanspruchs.
(AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11, ZMR 2011 S. 886)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Artikel.

Rede trotzdem mit dem Vermieter, wenn Du diese Kübel mit Heckenpflanzen hinstellen willst, m.M.n.

Hardy

Kim

Über so etwas macht man sich eigentlich Gedanken BEVOR man dort einzieht.

Typische Spam Frage, die darauf abzielt einen Werbelink zu setzen.

Auf eine Antwort werden wir wohl vergeblich warten..

Garten-Maria

Es gibt doch auch tolle Sichtschutzwände in Form von Seitenmarkisen, die flexibel sind.

Aldmeri

Wie ist denn die momentane Situation?

Hast Du eine Lösung gefunden?

VG

gartenfreund-elke

Mich würde auch interessieren wie es ausgegangen ist, da wir schon oft darüber in unserer Nachbarschaft diskutiert haben.

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...