Forum

Autor
Thema: Gemauschel: Garten vom Vorbesitzer übernehmen  (Gelesen 3,083 mal)

atomme

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 2
Gemauschel: Garten vom Vorbesitzer übernehmen
« am: 27. Februar 2018, 14:59:54 »
Hallo liebe Gartenfreunde,

Ich habe beim Bezirksverband (in Berlin) eine Anmeldung auf einen Garten zu laufen und habe einen Gartenbesitzer gefunden der, mir seinen Garten abtreten möchte.
Jetzt sagt der Verband, sie möchten den Neupächter selbst wählen und ich hätte kein Anrecht. Man munkelt, dass sie die Gärten gegen ein ,,ExtraGeld" an bestimmte Personen vermitteln.

Jetzt meine Frage: Steht das nicht in der Satzung und kann ich diese anfordern? Sind Sie dazu verpflichtet mir diese zu schicken¿

Kann es sein dass, dort krumme Dinge laufen¿ So ein Gartengrundstück ist in Berlin natürlich sehr heiß begehrt. (Mündlich wurde mir das immer zugesichert, wenn ich einen Vorbesitzer finde, kann ich die Wartezeit von 15 Jahren verkürzen)

Kann man sich diesbezüglich anwaltlich vertreten lassen oder gibt es dafür einen ,,Mieterschutzbund"?


Danke Euch. Tom

PIT

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 162
Re: Gemauschel: Garten vom Vorbesitzer übernehmen
« Antwort #1 am: 27. Februar 2018, 15:46:29 »
Das ist ja wie zu DDR - Zeit das Warten auf den TRABANT !!!
Bei uns kannst Du innerhalb 2 Wochen gleich 8 Parzellen für kein / wenig Geld pachten !!!
Wünsche viel Glück !!!

atomme

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 2
Re: Gemauschel: Garten vom Vorbesitzer übernehmen
« Antwort #2 am: 27. Februar 2018, 18:43:03 »
Im Vertrag steht leider kein Passus zum Unterpächterwechsel.
Also ist dann das Bundeskleingartengesetz entscheidend oder die Satzung des Vereins?

Hardy

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 457
Re: Gemauschel: Garten vom Vorbesitzer übernehmen
« Antwort #3 am: 28. Februar 2018, 10:32:42 »
Das BKlGG regelt in diesem Fall nur die Pflichten des Verpächters, sh. § 4. Die Satzung wird sicher dazu nichts sagen.
Ansonsten hier mal einen Auszug lesen: oder beim RA Patrick Nessler "Der Pächterwechsel" im I-Net das raus suchen.

Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter - Auszug   

Bei Abschluss eines Pachtvertrages erhält man eine Gartenparzelle zugeteilt, die entweder schon mit Anpflanzungen und einer Gartenlaube und sonstigen Anlagen versehen ist, oder man erhält ein ,,jungfräuliches" Stück Land, das man nach den Vorgaben der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bestellen kann und in dem man sich nicht zuletzt von getaner Arbeit erholen kann. Aber was passiert, wenn der Pächter das Pachtverhältnis aus irgendeinem Grund wieder beenden will?   
Die Kündigung an sich macht in der Regel am wenigsten Probleme. Da es hierzu im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) keinerlei Regelungen gibt, richtet sich die Kündigung durch den Pächter entweder nach dem individuell abgeschlossenen Pachtvertrag oder - wenn vertraglich nichts vereinbart wurde - nach den allgemeinen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).   
Für den Pächter, der seinen Garten aufgeben möchte, bedeutet dies, dass er sich zunächst den Pachtvertrag genau ansehen muss. Ist dort eine Kündigungsfrist vereinbart (z. B. drei Monate zum Quartalsende), so muss er sich daran halten. Wenn im Pachtvertrag keine Regelung hierzu getroffen worden ist, so greift hier der §584 BGB, der die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahres erlaubt. Hierbei hat die Kündigung spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.   
Es ist zu beachten, dass das Pachtjahr erst zu bestimmen ist. Fehlt hierüber eine Regelung im Pachtvertrag oder der Gartenordnung, dann ist der Beginn des Pachtjahres mit dem Vertragsbeginn gleichzusetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn aufgrund des Gewohnheitsrechtes eine andere Pachtjahrregelung gilt.   
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Da Pachtjahr endet aufgrund vertraglicher Regelung zum 30. November. Eine Kündigungsfrist ist nicht vereinbart worden. Der Pächter kam also frühestens mit Wirkung zum 30. November 2008 kündigen. Die Kündigung muss dem Verpächter aber gemäß der gesetzlichen Regelung des § 584 BGB spätestens an dritten Werktag im Juni 2008 zugegangen sein.
   
Susanne Härtung,
Vertragsrechtsanwältin des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner

Quelle
* Mainczyk, Dr. Lorenz: ,,Praktiker-Kommentar zum Bundeskleingartengesetz". 8. Auflage, 2002. Verlagsgruppe Jehle Rehm GmbH, München


Hardy

Hardy

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 457
Re: Gemauschel: Garten vom Vorbesitzer übernehmen
« Antwort #4 am: 28. Februar 2018, 10:39:17 »
Ergänzung Berliner-Interessent

Bei Abschluss eines Pachtvertrages, d.h. studiere erst mal die Wertermittlungsrichtlinie Berlin vom Jahr 2017, ehe Du den Pachtvertrag abschließt.

Hardy

 

Online Seminar Salat anbauen

Erfolgreich Salat anbauen

Viele Jahrzehnte waren Kopf- und Eissalat die wichtigsten Salatprotagonisten beim Anbau im Garten. Inzwischen ist das Salatangebot deutlich vielfältiger geworden. Eine umfangreiche Sortenübersicht sowie Tipps rund um den Anbau, erhalten Sie in diesem Online-Seminar.

Mehr Informationen & Anmeldung

Anzeige:
blv-naturgaerten

Online Seminar Himbeeren

Himbeeren von Juni bis November

Mit wenig Aufwand von Juni bis November Himbeeren aus dem eigenen Garten naschen, ist mit robusten Sorten und gezielten Schnittmaßnahmen recht einfach zu erreichen. Hilfe bei der Sortenwahl sowie Anbau- und Pflegetipps, bekommen Sie in diesem Online-Seminar.

Mehr Informationen & Anmeldung

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Rosenkohl bereichert den winterlichen Garten nicht nur kulinarisch, sondern auch optisch.

mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für Wildbienen Wenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…


Der Gemüse-Saisonkalender

Gemüse-Saisonkalender

Wann kann ich meine Bohnen aussäen, wann kommt das Kohlrabi-Saatgut ins Frühbeet
und ab wann beginnt
die Ernte von Feldsalat? Mit dem Gemüse-Sai­son­ka­len­der wissen Sie auf einem Blick, wann Sie welches Gemüse aussäen, vereinzeln oder ernten können.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...