Einhaltung von BkleingG, RKO und Statut

Begonnen von OpaHellmut, 30. April 2019, 04:43:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

OpaHellmut

Hallo an Alle,
und meine zweite Frage.
Wer ist in einem Kleingartenverein verantwortlich für die Einhaltung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus BkleigG, Rahmenkleingartenordnung und Vereinssatzung (Statut)?
In welchem Maße ist gegen Verstöße vorzugehen?

Danke für die Gedanken und Hinweise!
Steht es irgendwo geschrieben? Dann Danke für den Link.

Spatenpauli

Für die Einhaltung und Durchsetzung der Vorgaben ist der Vorstand mit seinen Organen verantwortlich. so ist es in unserer Satzung festgelegt.
Wie und in welchen Maße gegen Verstöße vorzugehen ist, sollte auch in der Satzung oder auch im Pachtvertrag festgelegt sein.
Satzung und Pachtvertrag ist aber wie viele andere Regeln auch, in den Bundesländer und
Landesverbänden unterschiedlich geregelt.
Letztendlich ist der 1. Vorsitzende, der im Vereinsreg