Kündigung bekommen.

Begonnen von QQBro, 14. August 2020, 14:55:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

QQBro

Hallo liebe gartenfreunde.
Da ich meinen
kleingärtnerischen Unternehmungen nicht nachkommen konntehabe ich eine Kündigung erhalten. gegen welche ich weder ein Widerspruch noch moralische Gründe einzuwenden habe.
Mir ist durchaus bewusst dass der Vorsitz zu entscheiden hat welcher nachpächter kommt.
Kann ich aber über mein Eigentum nicht mit entscheiden ?
Ich werde des weitern die Laube nicht mehr großartig betreten und hab sie in den letzten 2 Urlaubswochen in Stand gebracht.
In einem Monat kommt noch Mal der Schätzer.

Kurz und knapp
kann ich teilweise mitentscheiden welcher nachpächter übernimmt ?

Tine987

Hallo,

du kannst potenzielle Nachpächter dem Vorstand vorschlagen. Aber die alleinige Entscheidung wer den Garten bekommt hat nur der Vorstand.

Wenn also der Vorstand deinen gewünschten Nachpächter ablehnt, musst du das akzeptieren.

Grüße Tine

QQBro

Das ist mir durchaus bewusst. Die Frage ist eher... Wie kann ich gegen wirken

Tine987

Warum willst du gegen wirken?

Du wurdest zu Termin X gekündigt und hast bis dahin Zeit die Parzelle zu räumen. Du kannst also dein persönliches Eigentum(Rasenmäher, Gerätschaften usw.) aus der Parzelle entfernen.

Wenn du diese in der Parzelle belassen willst, könntest du über den Vorstand mit dem Nachpächter über einen Kaufvertrag verhandeln für dein persönliches Eigentum.

Aber nach dem Kündigungstermin fällt die Parzelle in die Verantwortung des Vorstandes. Da kannst du nicht mehr mitentscheiden.

mario_bln

Zitat von: Tine987 am 15. August 2020, 07:31:05
Warum willst du gegen wirken?

Du wurdest zu Termin X gekündigt und hast bis dahin Zeit die Parzelle zu räumen. Du kannst also dein persönliches Eigentum(Rasenmäher, Gerätschaften usw.) aus der Parzelle entfernen.

Wenn du diese in der Parzelle belassen willst, könntest du über den Vorstand mit dem Nachpächter über einen Kaufvertrag verhandeln für dein persönliches Eigentum.

Aber nach dem Kündigungstermin fällt die Parzelle in die Verantwortung des Vorstandes. Da kannst du nicht mehr mitentscheiden.

Wenn sich kein Nachpächterfindet, zählt auch die Laube und alles andere zum persönlichen Eigentum zwecks Entfernung. Es gibt auch Parzellen die im Minus geschätzt werden. Eine Entschädigung kommt in Berlin dann infrage  wenn das Grundstück dem Land Berlin gehört, bei Privatgundstücken gibt es keinen Anspruch. Ein Mitsprachrecht hat der Vorpächter nicht. Die Nichteinhaltung der kleingärtnerischen Nutzung gefährdet die gesamte Anlage und ermöglicht Grundstücksbesitzer erfolgreich gegen den Schutzstatus vorzugehen und dem Zwischenpächter zu kündigen. In Werneuchen passiert das grade. Im schlimmsten Fall darf der Pächter auf seine Kosten alles abreissen und den Ursprungszustand wieder her stellen.

Genau darum ist die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung  so wichtig!

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr 2026:

► Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

► Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

► Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

► Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

► Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

► ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt vorbestellen!

Online-Seminar am 12.11.2025

Laubenversicherung einfach erklärt

Matthias Voss, Versicherungskaufmann der Feuersozietät Berlin, erklärt Dir kostenfrei, wie Du Deine Gartenlaube zuverlässig schützen kannst.
In unserem Online-Seminar erfährst Du:

► Was bei Sturm und Hagel gilt.

► Welche Schäden abgedeckt sind.

► Was bei Diebstahl gilt.

► ...und vieles mehr.

+ Im Anschluss beantwortet Matthias Voss Deine persönlichen Fragen.
Melde Dich jetzt kostenfrei an und sei mit dabei!

Jetzt kostenfrei anmelden!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für WildbienenWenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Verwandeln Sie Ihren neuen Garten in „Ihren“ Garten
► wie Sie Beete und Gartenarbeiten planen

► Boden vorbereiten und den Garten gestalten

► Fuß fassen im Vereinsleben sowie Rechte und Pflichten

Miriam Wüstefeld, langjährige Kleingärtnerin und Fachberaterin, zeigt wie es geht! Jetzt zum Seminar anmelden!

Jetzt anmelden!

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…