Abmahnung und hinfällige Kündigung

Begonnen von gartenfreund1523, 23. März 2022, 18:21:47

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gartenfreund1523

Liebe Gartenfreunde,

aufgrund schulischer und persönlicher Umstände, habe ich leider kaum Zeit für meinen Garten. Jetzt zu Beginn der Saison habe ich angefangen, den Garten optisch wieder auf Vordermann zu bringen. Leider drohte mir der Verein bereits mit einer Abmahnung, da nicht 1/3 der Fläche bewirtschaftet ist. Meine erste Frage wäre, welche Folgen solch eine Abmahnung haben kann. (Kündigung? Bußgeld?)
Da ich den Garten nicht länger pflegen kann, habe ich ihn zum Ende des Jahres gekündigt. Nun droht mir der Verein damit, meine Kündigung nichtig zu machen, obwohl diese vom KGV bereits bestätigt wurde. Natürlich halte ich den Garten ordentlich, habe aber Angst, dass meine Kündigung als Konsequenz der Nicht-Bewirtschaftung nicht mehr greift. Kann der KGA sowas machen? Oder handelt es sich hierbei um eine Androhung? Vielen Dank für Eure Hilfe. Gerne, wenn bekannt, die entsprechenden Gesetze dazu verlinken bzw. angeben.

Liebe Grüße,
Pascal.

Übrigens: In der Kleingartenverordnung ist dazu nichts beschrieben. Aus dem BKleingG werde ich auch nicht schlau :(
Außerdem wurde uns die Kündigung bereits bestätigt und somit gültig.