Abmahnung und hinfällige Kündigung

Begonnen von gartenfreund1523, 23. März 2022, 18:21:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gartenfreund1523

Liebe Gartenfreunde,

aufgrund schulischer und persönlicher Umstände, habe ich leider kaum Zeit für meinen Garten. Jetzt zu Beginn der Saison habe ich angefangen, den Garten optisch wieder auf Vordermann zu bringen. Leider drohte mir der Verein bereits mit einer Abmahnung, da nicht 1/3 der Fläche bewirtschaftet ist. Meine erste Frage wäre, welche Folgen solch eine Abmahnung haben kann. (Kündigung? Bußgeld?)
Da ich den Garten nicht länger pflegen kann, habe ich ihn zum Ende des Jahres gekündigt. Nun droht mir der Verein damit, meine Kündigung nichtig zu machen, obwohl diese vom KGV bereits bestätigt wurde. Natürlich halte ich den Garten ordentlich, habe aber Angst, dass meine Kündigung als Konsequenz der Nicht-Bewirtschaftung nicht mehr greift. Kann der KGA sowas machen? Oder handelt es sich hierbei um eine Androhung? Vielen Dank für Eure Hilfe. Gerne, wenn bekannt, die entsprechenden Gesetze dazu verlinken bzw. angeben.

Liebe Grüße,
Pascal.

Übrigens: In der Kleingartenverordnung ist dazu nichts beschrieben. Aus dem BKleingG werde ich auch nicht schlau :(
Außerdem wurde uns die Kündigung bereits bestätigt und somit gültig.

verbandsfrei

Hallo Pascal,

eine Abmahnung ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG die Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung wg. nicht kleingärtnerischer Nutzung. Die Folge einer Abmahnung und danach weiterhin nicht kleingärtnerischer Nutzung wäre dann also die verpächterseitige Kündigung.

Ob für eine pachtvertragliche Abmahnung ein Bußgeld im
Sinne einer Vertragsstrafe erhoben werden kann, richtet sich allein nach deinem Unterpachtvertrag. Ist darin nichts entsprechendes vereinbart, kann auch nichts verlangt werden.
Anders kann es nur aussehen, wenn die Abmahnung auf Grundlage deiner Mitgliedschaft im Verein ausgesprochen wird. Hier müsstest du zuerst in die Satzung deines Vereins schauen, ob die kleingärtnerische Nutzung als Pflicht eines Mitglieds enthalten ist. Sollte sie in der Satzung zu finden sein, könnte eine Abmahnung wegen nicht kleingärtnerischer Nutzung tatsächlich auch als Verstoß gegen deine Mitgliedspflichten gewertet werden, sodass die von der Satzung vorgesehenen Konsequenzen zum Tragen kommen können. Auch hier musst du in der Satzung nachlesen, welche Konsequenzen überhaupt möglich sind und ob hier ggf. noch ein weitergehendes Verfahren eingehalten werden muss (z. B. Einräumung einer Stellungnahme- oder auch Beschwerdemöglichkeit mit Weiterleitung an die Mitgliederversammlung).
Ob die Abmahnung auf Basis Pachtvertrag oder Mitgliedschaft ausgesprochen wird, muss aus dieser ersichtlich werden. Sie muss klar erkennen lassen, wegen welcher Pflichtverletzung du abgemahnt wirst.

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h. die "Gegenseite" muss ihr nicht zustimmen, sie muss dort aber zugehen. Dadurch, dass der Verein dir den Eingang der Kündigung bestätigt hat, ist sie jedenfalls wirksam. Es steht dem Verein nicht zu, sie zu ignorieren. Aufgrund deiner Kündigung endet dein Unterpachtvertrag entsprechend der darin geregelten Kündigungsfristen. Zur Rechtsnatur einer Kündigung gibt es keine Paragraphen; hier findest du aber Ausführungen beim Haufe-Verlag: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kuendigung-form-und-inhalt-9-zugang-der-kuendigung_idesk_PI17574_HI2763073.html

VG
verbandsfrei

Skinhead

Oi!

Was ich nicht ganz verstehe: Die wollen Deine Kündigung nichtig machen (heißt nicht akzeptieren?) und gleichzeitig abmahnen als Voraussetzung um Dir kündigen zu können? Den Sinn verstehe ich nicht ganz ...

Bei den langen Wartelisten ist eigentlich jeder Verein froh, wenn Leute, die ihren Garten nicht mehr satzungsgemäß bewirtschaften können, von sich aus die Parzelle für Nachfolger freigeben. Ich kenne es nur aus unserem Verein: Das Abmahnungsgedöns ist aufwendig und für alle Beteiligten nervig. Von irgendwelchen Vertragsstrafen habe ich noch nichts gehört, dazu bräuchte es auch eine Rechtsgrundlage. Damit kämen die eh nicht durch, wenn Du von Dir aus parallel schon gekündigt hast.

Erfahrungsgemäß hilft ein direktes Gespräch mit dem Vorstand. Ich kriege es als Wegewart immer wieder mit, dass die Problembehebung an der Kommunikation scheitert. Das betrifft beide Seiten: Einerseits Leute, die sich über irgendwas aufregen, aber an der richtigen Stelle das Maul nicht aufkriegen - aber auch Vorstandsleute, die die Problematik gerne mal nicht verstehen oder wie in Deinem Fall nicht merken, dass die Lösung doch durch Deine Kündigung schon auf dem Tisch liegt ... zumindest soweit ich den Sachverhalt verstehe.

Die Kunst des Fermentierens

Gemüse haltbar machen


In unserem Online-Seminar erfährst Du alles über:

► die Grundlagen der Fermentation

► geeignete Obst- und Gemüsearten

► die richtige Lagerung

► leckere Rezepte

+ Im Anschluss beantwortet Dir unsere Referentin Deine persönlichen Fragen.

Melde Dich jetzt an und sei mit dabei!

Jetzt anmelden!

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für Wildbienen Wenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Juni

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Juni.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Juni

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Juni.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Juni

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Juni.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...