Oi Rose_16, Oi Peter,
@Peter: Die Idee hatten wir bei uns im Verein auch schon, gescheitert ist es bei uns an der Aufsichtspflicht, sobald es für alle kleinen Vereinsmitglieder offen ist.
@Rose_16: Du magst ein sinnvolles Konzept haben, aber musst den Vorstand von der Sinnhaftigkeit behutsam überzeugen. Im Folgenden paar formale Sachen und der Blickwinkel des Vorstands, zum Schluss ein Lösungsansatz.
Formal fallen Spielgeräte im privaten Garten nicht unter die üblichen Versicherungen im Rahmen von Vereinsmitgliedschaft und Gartenpacht. Dabei geht es nicht nur um das Verletzungsrisiko und die Aufsichtspflicht an Spielgeräten, sondern auch um die Haftpflicht, wenn z.B. nach einem Sturm das Trampolin im nächsten Gartenhäuschen hängt. Das musst Du vorher privat abklären und ggf. versichern.
Zum Blickwinkel des Vorstands: Leider haben wir bei uns in der Anlage insbesondere in den letzten zwei Jahren schlechte Erfahrungen damit gemacht, dass der Kleingarten als Ersatzkindergarten genutzt wird, vor allem wenn der richtige Kindergarten seuchenbedingt geschlossen ist. Der Kinderlärm war nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass der Garten nur bedarfsweise genutzt und unzureichend bewirtschaftet wird. Diesen Samstag irgendwas in die Erde setzen und sich nächsten Samstag wundern, warum es vertrocknet ist, reicht eben nicht. Leider gehört es auch zu den Erfahrungswerten, dass Familien seltener die Zeit haben, sich außerhalb des eigenen Gartens im Verein zu engagieren.
Wenn jetzt der Vorstand - in aller Regel ältere Herrschaften mit klaren Vorstellungen wie was zu laufen hat - die Wahl zwischen zwei Bewerbern hat, nämlich dem Handwerker, der Gemüse anbauen will und auch anderswo mal anpacken kann, wenn es was zu tun gibt, und der jungen Familie, die mal "was Neues" (aus Sicht des Vorstands) ausprobieren will und gleich mit Spielgeräten kommt, dann wirst Du erstmal einen schwierigen Standpunkt haben. Egal ob gerechtfertigt oder nicht.
Vorschlag: Überzeuge den Verein von der Richtigkeit Deines Konzepts und vor allem auch nachhaltig davon, dass Du das auch konsequent bzw. dauerhaft durchziehst und Dich kümmerst. Kümmer Dich um formale Sachen (siehe oben), dann kannst Du genau solche Fragen nach Haftung etc. kontern. Und fang erst mit dem Garten an und komm danach dosiert mit Spielgeräten. Was "Blumen oder sonstiges" angeht ist der Vorstand erstmal an die Kleingartenordnung gebunden. 1/3 Anbaufläche, da zählen Blumen nicht dazu. Da kommst Du nicht drumrum.