Motorrad im Kleingarten überwintern

Begonnen von Akilena, 08. Juli 2022, 00:07:12

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Akilena

Hallo erstmal an alle.
Ich bin Mitglied in einem Kleingartenverein seid letztem Jahr März und habe im Winter 21/22 das Motorrad meines Lebensgefährten auf meiner Parzelle unter verlängerten Dach meiner Laube überwintert. In unserer Satzung und Ordnung habe ich nichts gegenteiliges gefunden.
Jetzt wird es mir auf übelste vorgeworfen.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Gesetz bzw. Vorschrift darüber. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße

Skinhead

Oi Akilena,

ist das Motorrad über den Winter abgemeldet? Dann könnte es in der Tat ein Problem geben. Denn Kleingartenanlagen sind öffentliche Flächen und dort darf kein Fahrzeug ohne aktuell gültiges amtliches Kennzeichen abgestellt werden.

Andernfalls sehe ich da erstmal kein Problem, solange Du dafür Sorge trägst, dass kein Öl oder andere Betriebsmittel zu Verunreinigungen, insb. des Bodens, führen können. Das Problem hast Du aber z.B. bei einem Benzinrasenmäher auch.

Allerdings spielt neben der Vereinssatzung auch die Kleingartenordnung der Kommune eine Rolle. Hier können evtl. anderweitige Regelungen getroffen sein. Ich nehme an, Du kriegst seitens des Vorstands Dampf gemacht? Einfach nachfragen welche Regelung das untersagt.