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Thema: Änderung des Pachtvertrages ohne Beschluss der Mitgliederversammlung  (Gelesen 391 mal)

KayRie

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 1
Ich hätte hier mal eine Frage:

Bei unserem Kleingartenverein wurde 2018 durch den damals amtierenden Vorsitzenden der Pachtvertrag geändert. Der zuständige Kreisverband übernahm das Pachtverhältnis des Vereins für das genutzte Pachtland und hat es im Nachgang dem Verein unterverpachtet. Dieser Vertrag wurde ohne Beschluss der Mitgliederversammlung geändert, obwohl sich für die Gartenpächter grundlegende Dinge änderten. So ging die Kostenübernahme für den Rückbau von Gärten vom Kreisverband auf den Verein und damit auf jeden einzelnen Pächter über. Jetzt ist meine Frage, ob das so rechtens ist und wenn nicht, ob man den Vertrag auch jetzt noch anfechten kann.

Skinhead

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 53
Re: Änderung des Pachtvertrages ohne Beschluss der Mitgliederversammlung
« Antwort #1 am: 14. September 2022, 10:14:05 »
Oi KayRie,

vorweg: Du wirst hier wahrscheinlich nur Laienmeinungen bekommen, es sei denn hier ist jemand vom Fach anwesend. Wenn es ans juristisch Eingemachte geht, solltest Du Dir lieber professionellen Rechtsbeistand einholen.

Grundsätzlich würde ich sagen Ihr hättet das in der ersten Jahreshauptversammlung nach 2018 bemängeln müssen. Wenn der Vorstand im Anschluss an die Vertragsänderung widerstandslos entlastet wurde, ist das Ding akzeptiert. Eventuell kannst Du noch prüfen (lassen), ob für die einzelnen Pachtverträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, Bestandsschutz gilt und noch die Regelungen aus dem alten Generalpachtvertrag gelten könnten.

Verstehe ich das richtig, dass Euer Vorstand sich um die Änderung des Generalpachtvertrags selbst stark gemacht hat oder ist das vom Bezirksverband dem Verein aufgedrückt worden? Hat sich sonst noch was geändert, was evtl. dem Verein aus Sicht des damaligen Vorstands nützt?

Geht es um Rückbau einzelner Parzellen nach Gartenaufgabe oder müsst Ihr grad die ganze Fläche räumen? Bei einzelnen Gärten halte ich das für richtig, dass der ausscheidende Pächter das zurück zu bauen hat bzw. wenn das nicht möglich ist, der Verein den Rückbau übernimmt und die Kosten vom Schätzwert abzieht.

 

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