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Thema: Pachtzahlung nach erfolgter Kündigung  (Gelesen 537 mal)

Meerliebe

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 1
Pachtzahlung nach erfolgter Kündigung
« am: 16. September 2022, 14:00:37 »
Guten Tag in die Runde.
Ich frage hier für meine 86jährige Mutter, die nicht im I-Net unterwegs ist.:)
Meine Mutter hat ihren Kleingarten Anfang 2022 gekündigt. Datum der offiziellen Abgabe ist der 22.11.2022.
Die Pacht für 2022 ist gezahlt.
Jetzt soll sie auch die Pacht für 2023 zahlen und dieses Geld sich dann von dem (noch unbekannten) Nachpächter zurück holen.
Ich kann das gar nicht glauben.

Skinhead

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 53
Re: Pachtzahlung nach erfolgter Kündigung
« Antwort #1 am: 16. September 2022, 15:50:32 »
Oi Meerliebe,

das kann ich ehrlich gesagt auch gar nicht glauben. Gibt es da eine Begründung vom Verein zu? Deine Mutter ist ja ab 22.11.2022 dann kein oder höchstens noch inaktives Mitglied. Bei uns im Verein werden im Januar die Rechnungen gestellt, da sollte aber dann bei Deiner Mutter höchstens noch die Wasserrechnung für 2022 kommen.

Ich habe damals meine Parzelle auch im Herbst übernommen und dann gleich für das nächste Jahr die Pacht zahlen müssen, direkt parallel zur Ablöse von Garten und Hütte. An Deiner Stelle würde ich nochmal den Verein kontaktieren, ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die Rechnung raus ist bevor die Kündigung im System war und die Info "vom Nachpächter zurück holen" von jemand inkompetenten stammt - bzw. jemandem der keinen Bock hatte das zu korrigieren.

Sunnymammi

  • Gartenfreund
  • Beiträge: 5
Re: Pachtzahlung nach erfolgter Kündigung
« Antwort #2 am: 27. September 2022, 09:37:07 »
Alleine logisch gesehen macht das gar keinen Sinn.
Frag am besten mal den Vorsitzenden, was da los ist.

 

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