Oi Fellhund,
auch das ist wieder so eine Juristenfrage, wo jeder mit normalem Verstand sagen würde "allgemeines Lebensrisiko, ob ich außerhalb oder innerhalb der Anlage auf die Fresse fliege spielt keine Rolle", aber schnell hat irgendein Winkeladvokat dann doch einen Strick daraus gedreht.
Ich kann es nur mit Laienwissen beantworten:
Es gibt bei uns keinerlei allgemein zugänglichen Anlagen - außer den Wegen. Die Wege sollen alle nutzen können, hier steht bei uns ein Schild bzgl. "eigener Verantwortung und kein Winterdienst". Sachen wie Gemeinschaftshochbeet gibt es nicht, schon gar nicht für Vereinsfremde. Alles was durch einen Zaun abgesperrt ist sollte für jeden Fremden als nicht zugänglich ersichtlich sein - bzw. wenn man es widerrechtlich betritt haftet man selbst.
Ein Beispiel was versicherungstechnisch nicht geht: Wir haben bei uns ein gärtnerisch nicht nutzbares Stück auf der Anlage, wo die Idee war, dort solide Kinderspielgeräte aufzubauen und stattdessen die Trampoline in den einzelnen Parzellen zu verbieten. Das ging nicht, weil hier der Verein in der Haftung wäre, insbesondere weil diese Spielgeräte von Kindern der Mitglieder genutzt würden, man aber nicht davon ausgehen darf, dass die dann immer von ihren Eltern beaufsichtigt wären.
Zusammengefasst: Für Vereinsfremde sollte in der Regel die Befriedung der nicht-zugänglichen Bereiche sowie eine Warnbeschilderung der öffentlichen Bereiche ausreichen. Natürlich sollte jeder Verein unfallversichert sein, aber genau dann geht das Palaver los von wegen Fahrlässigkeit und und und. Leider heute Realität wo jeder für alles einen Verantwortlichen bzw. ein Bauernopfer braucht.
P.S.: Du machst Dir schon ganz schön viele Gedanken über ungelegte Eier ... oder hat das alles schon Anlässe warum Du danach fragst?