Oi Lerkin,
es gibt Maximalhöhen für Schätzungen, die bei einer Abgabe des Gartens nicht überschritten werden dürfen. Egal was Hütte und Garten eventuell mehr wert sind. In Hamburg sind oder waren das z.B. mal 10.000€. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Hütten zu luxuriös oder sogar dauerhaft bewohnbar ausgebaut werden.
Auf die Weiterverpachtung hast Du selbst keinen Einfluss. Das macht der Verein und der gibt den Garten entsprechend dem Schätzwert weiter. Der Folgepächter ist insofern nicht verpflichtet mit Dir über eine höhere Ablöse zu verhandeln. Dass die Weitergabe nicht nach höchstem Gebot, sondern nach Warteliste geht, hat neben Fairness auch damit zu tun, dass Clan- oder Filzbildung auf der Anlage vermieden werden sollen.
Bei meinem jetzigen Garten war z.B. genau das der Fall: Ein Nachbar wollte dort Verwandtschaft unterbringen und hat grob das Doppelte geboten - ohne den Schätzwert zu kennen. Da hat der Vorstand sofort die Bremse reingehauen und stattdessen gab es dann einen dicken Skinhead als Nachbar. Die Begeisterung war verständlicherweise groß, aber besagter Nachbar hat sich inzwischen daran gewöhnt oder zumindest ganz schnell Ruhe gegeben.
Zusammenfassend wirst Du kaum eine Chance haben, mehr als den Schätzwert zu kriegen. Du kannst höchstens Sachen wie Solaranlage o.ä., die eh nicht mitgeschätzt werden, mitnehmen bzw dem Nachpächter separat verticken. Aber Vorsicht, nichts mitnehmen was in der Schätzung mit drin ist. Einzig wenn es Altlasten gab, um die sich Dein Vorpächter hätte kümmern müssen, z.B. Abriss- und Entsorgungskosten, hätte man den bei Zeiten zur Kasse bitten können oder die Ablöse reduzieren. Aber das dürfte nach drei Jahren auch zu spät sein.