Bestandschutz von Bäumen ???

Begonnen von Thilo Bernhardt, 19. März 2002, 16:33:00

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Thilo Bernhardt

Hi zusammen.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe direkt an meinem Grundstück einen sehr hohen
Tannenbaum mit sehr spitzen Nadeln.
(ich glaube eine Fichte, kenn mich aber nicht so gut aus)
und diese wirft das ganze Jahr über nicht unerhebliche Mengen an Nadeln ab ,welche bis zur Terasse reichen.(Distanz zwischen Baum und Terrasse ca. 11 m).
Da der Nachbargarten sehr verwahrlost ist, habe ich dem Nachbar(welcher übrigens Rechtsanwalt ist, leider) angeboten den Baum zu entfernen.
Dieser sagte mir, ihm wäre es egal, aber da der Baum schon länger als 5 Jahre steht stünde er unter Bestandschutz,
(oder so ähnlich) und es gäbe keine Möglichkeit den Baum zu fällen.
1. Hat jemand eine Ahnung ob das stimmt??
2. Wo ist soetwas schriftlich nachzulesen?
3. Gibt es sonst eine Möglichkeit???
Ich danke euch im Vorraus für euere Antwort

jutta

in österreich ist das so (ich weiss das ganz genau, habe auch so ein elendes ding im garten, das mist macht und den boden übersäuert, darunter wächst nichts...):

es hängt nicht vom Alter des Baumes ab, sondern vom Stammumfang. Ist der Stamm dicker als ca. 15cm Durchmesser darf er nicht mehr gefällt werden. (Ausnahme sind Obstbäume). Man kann aber
1. wenn der B. nur von einem Nachbarn gesehen wird , ihn doch schneiden und hoffen daß keiner Anzeige erstattet (nicht optimal, da von den meisten Stadtgebieten Flugbilder existieren und manche Gemeinden sehr achtgegben)
-- die Strafe kann bis zu 5.000,- EUR sein plus zusätzlich muss man im gleichen gesamt-stamm-umfang wieder Bäume pflanzen (das ist dann gleich ein kleiner Jungwald im Garten)
2. den Baum bis hoch hinauf entasten, dann stört er weniger
3. ansuchen um Fällerlaubnis - die wird erteilt wenn z. B. Schaden an Haus od. Strasse zu erwarten sind.

ich denke, das bei euch die gesetze ähnlich sind.
leider