Grillen im Garten

Begonnen von Hardy, 29. März 2017, 10:20:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hardy

LG München I: Grillen bleibt erlaubt - Landgericht weist Klage ab

Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.

Geklagt hatten zwei Miteigentümer eines Anwesens mit Garten aus Unterhaching. Sie fühlten sich durch die Grillaktionen eines Nachbarn – der das daneben liegende Haus gemietet hatte – massiv gestört. Vor Gericht trugen die Kläger vor, der Beklagte habe im Jahre 2002 von Mai bis August insgesamt 16 mal im Garten gegrillt. Die entstandenen Rauchgase seien in die Wohn- und Schlafräume der Kläger eingedrungen und hätten damit das gesundheitliche Wohlempfinden der Kläger erheblich gestört. Die Kläger forderten deshalb vor Gericht, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, in seinem Garten einen Grillofen zu betreiben.

Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er nicht über das übliche Maß hinaus gegrillt habe. Die Kläger hätten dies als sozialadäquat hinzunehmen.
Die zuständige Amtsrichterin gab dem Beklagten recht. Zwar könne das Gartengrillen grundsätzlich verboten werden. Dafür müsste aber nach den gesetzlichen Vorgaben des bürgerlichen Gesetzbuches nachgewiesen sein, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handele.

Diesen Nachweis hätten die Kläger – auch nach entsprechendem Hinweis des Gerichts – nicht führen können. Weder hätten die Kläger schriftsätzlich vorgetragen, dass die von dem Beklagten grundstückausgehenden Emissionen über den für das öffentliche Emissionsrecht geltendenden TA-Luft-Richtlinien lägen, noch seien Zeugen namentlich benannt worden, die die Beeinträchtigungen hätten bestätigen können. Rein subjektive Empfindlichkeiten der Kläger könnten keine Berücksichtigung finden.

Die Kläger fanden sich mit diesem Urteil nicht ab und legten Berufung zum Landgericht München I ein. Die Berufungskammer dort bestätigte jedoch das amtsrichterliche Urteil und wiesen die Berufung mit Beschluss zurück. Zusätzlich führten die Richter beim Landgericht aus, dass der Kläger in der Berufungsinstanz auf entsprechende Frage mitgeteilt habe, dass im Jahre 2003 nur noch viermal im Sommer gegrillt worden sei. Eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des klägerischen Grundstücks läge daher noch ferner als nach dem klägerischen Vortrag in der I. Instanz.

Das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: Amtsgericht München 263 C 27021/03
Landgericht München I: 15 S 22735/03


Zum Thema gibt es bereits viele Urteile, tw. auch das einschränkend!

Hardy

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...