Baumhaus

Begonnen von Iri, 10. März 2007, 15:31:00

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Iri

Wir wollen für unsere Kinder in einem alten Birnbaum mit zusätzlichen Stützen ein Baumhaus errichten. Was müssen wir dabei in Bezug auf unsere Nachbarn beachten ?

Vielen Dank für die Hilfe

Iri

d.beltz

Bei uns ist es so, daß die Nachbarn grundsätzlich den
Baumaßnahmen zustimmen müssen, und zwar auf dem
Bauantrag.
Da sind dann Abstände und Höhen usw. mit drin.
Das Problem sehe ich aber eher darin, daß die Baubehörde
solch Baumhaus als Baukörper betrachtet.
Wenn also im Garten kein weiterer Baukörper vorhanden
ist, wäre sicher nichts gegen ein Baumhaus einzuwenden.
Ich gehe davon aus, daß alle konstruktiven Probleme dabei
richtig gelöst sind.

Ich persönlich würde auf solch eine Konstruktion verzichten.
Eher würde ich eine Höhle bauen :)

d.beltz

Horst

Liebe Freunde,
ich nehme an es handelt sich um einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage. Normalerweise ist dort nur ein Bauklörper zulässig. Das ist die Gartenlaube. Außerdem sind neben Frühbeetkästen und, falls Kinder vorhanden sind, ein Sandkasten und eine Schaukel zulässig. Manchmal wird auch ein Kleingewächshaus gestattet. Das alles kann örtlich verschieden sein.
Schon wegen der Gleichbehandlung aller wird man Baumhäuser nicht
erlauben (In jedem 3. bis 5. Garten ein Baumhaus?).
Übrigens wenn die Kinder 10 Jahre älter sind müßt ihr das Ding entfernen, falls es nicht schon morsch geworden ist, oder meint ihr es wird bei eventueller Gartenaufgabe ohne weiteres vom Nachfolger übernommen?

Zuerst Vorstand fragen, dann Nachbarn.
Eine Höhle aus Weiden ist besser.

Euer
Horst

Hans

Hallo Gartenfreunde,

ich glaube, diese Angelegenheit sollte man nicht dramatisieren.
Ein "Baumhaus" ist eine Einrichtung für das Spiel unserer Kinder und ist in der Regel mit einfachen Mitteln errichtet worden. Natürlich muß es standsicher sein und die Kinder gegen Absturz geschützt. Meist hat es nach einiger Zeit "ausgedient" und wird wieder entfernt. Natürlich sollte man sich mit den Nachbarn absprechen, damit es keinen Ärger gibt.
Wir haben in unserer Anlage (41 Gärten) 2 solche Häuschen. Die Errichter haben es vorher mit dem Vorstand abgesprochen. Als Bauwerke im Sinne des Gesetzes bezeichnen wir sie nicht - eben als Kinderspielstätte. Im übrigen geht von solch einer Einrichtung weniger Belästigung für die Nachbarn aus als beispielsweise von einem Badebecken, das selten ohne Kreischen und lautes Toben genutzt wird.

Hans

Horst

Liebe Freunde.
Unsere Anlage hat 35 Gärten von nur 200 qm.
In jedem 4. Garten sind Kinder.
Wir haben als Ausnahme nur ein geduldetes Baumhaus.
Ratet mal wieviele auch ein Bumhaus wollten?
Ich selber habe nichts dagegen, daß in jedem 3. bis 5. Garten ein Baumhaus steht, wenn die Mehrheit dafür ist.
Immer schön "up to date" oder "just in time"?

Jede Kleingartenanlage ist anders.
Dann wird auch anders entschieden.
 
Bitte den Schluß meines vorigen Beitrags lesen.

Euer
Horst

Eckhard

Lieber Horst,
liebe Eltern,

um Irrtümern vorzubeugen  -  grundsätzlich hat der Vorstand nicht in die Nutzung >meines Gartens dreinzureden. Das garantiert mir mein Pachtvertrag. Kein Vorstand  kann die dortigen Verabredungen per Beschluß was ändern. Der Verein kann nur über die Nutzungsänderung in den Gemeinschaftsflächen entscheiden.
Wenn mein Kind in meinem Garten auf einem Baum  vorübergehend ein Spielteil von der Größe einer Hundhütte setzt, so geht das erstmal nur meine Familie an.

Viel Spass beim bauen
eckhard


Hans

Hallo,

da kann ich Eckardt nur beipflichten. Man muß nicht alles regulieren wollen - auch als Vereinsvortand nicht!
Das nimmt den Leuten nur die Lust an der Gartenbewirtschaftung.
Gesetze durchsetzen, dort wo sie für uns relevant sind, ja!
Aber alles nur so viel wie  n ö t i g , und nicht so viel wie möglich.

viel Freude beim Gärtnern wünscht

Hans

Horst

Grüß Gott*, wie gehts?
Warum wird auf meine Frage und auf Fakten nicht geantwortet?

Weitere Tatsachen aus meiner langjährigen Praxis:
In den meisten Vereinen ist die Gartenordnung,
die für alle gilt, Bestandteil des Pachtvertrages.
Idividuelle Pachtverträge kenne ich nicht.
In der Gartenordnung, wenn nicht schon im Pachtvertrag,
steht etwas über bauliche Anlagen, so z. B. auch ganz allgemein "bauliche Anlagen sind vorher vom Vorstand zu genehmigen". Eine Genehmigung kann schon sein wenn man ihn fragt
und er ja sagt. Natürlich wird er nach dem Baum-Haus? nach Standort und Bau-Weise ("Bau" oder nicht) fragen.
Oder?

Mit dem Vorstand hat man als gewählten Vertreter
des Vereins den Pachtvertrag geschlossen.
Er ist mein erster Ansprechpartner, dann die Nachbarn.
Übrigens holt er meist die Zustimmung der Nachbarn selber ein.

Diese beschriebene Vorgehensweise rate ich besonders Gartenneulingen.

Das ist doch alles nicht so kompliziert.


Euer Horst
aus dem *Franz-Joseph's-Land

Eckhard

Hallo Horst,
da habe ich mich  wohl nicht klar ausgedrückt:

Auch in diesem Strang wurde mal wieder gesagt, dass Beschlüsse das Vereins die Gartenordnung  im Nachhinein erweitern können. Das ist nachweislich falsch, soweit es bestehende Pachtverträge betrifft.

Nicht jede Hundehütte ist ein ,,Bauwerk" das eines Bauantrags bedarf.

Bei dem Hang vieler Vorstände, sich als Richter auf zu spielen, würde ich da sagen: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort. Die Vorstände, die die Interessenlage sorgfältig abwägen sind  selten!

Noch was  -    heut zu Tage werden, gerade durch  Neupächter, die aus dem Osten zu uns kommen, fröhlich bauliche Erweiterungen an der Laube gemacht, die z T die 50 m² überschreiten  -  Terrassenflächen von 50 m² und mehr werden mit Unterbeton sauber abgelegt, ohne dass ein Vorstand eingreift  -  weil es ja doch so ordentlich aussieht.

Bei einem Baumhaus für Kinder, das so wieso nur wenige Jahre besteht, wird in der Praxis gerne interveniert.

viel spass beim bauen
eckhard


Hans

Lieber Eckhardt,

Ihr scheint aber schlechte Erfahrung mit den "Ossis" gemacht zu haben. Im Gemeinschaftsleben wollen sie nicht so richtig mitmachen, bauen auf Teufel-komm-raus mit Beton - und riesengroß!
Da könnt Ihr froh sein, daß sie nicht noch Stacheldraht als Begrenzung zum Nachbargarten verwenden (weil sie das von Kindauf kannten)!
Spaß beiseite: Wenn es der Vorstand duldet....?

viele Grüße

Hans

Eckhard

Lieber Hans,
ich meinte die Deutschen aus den ehemaligen Ländern der UdSSR.

mit freundlichem Gruß
Eckhard

Hans

Hallo Eckardt,

habe ich mir schon gedacht, dass Du es so meinst. Viele Menschen haben auch bei uns ähnliche Erfahrungen gemacht. Einige der Neubürger haben Probleme mit den bei uns herrschenden Gesetzen und mit bei uns üblichen Eigentumsbegriffen. Schließlich sind sie unter Verhältnissen groß geworden, die wir uns kaum vorstellen können. Ich habe die Gelegenheit gehabt, einige näher kennenzulernen und kann vor Verallgemeinerung nur warnen. In unserer Anlage sind diese Leute die Zuverlässigsten, wenn es darum geht, Gemeinschaftsarbeiten zu erledigen und die Findigsten, wenn es darum geht aus "Wenig" etwas zu machen. Oft kommt es auch darauf an wie man Ihnen begegnet.
Nach meiner Erfahrung haben sie auch eine positive Einstellung zu der Forderung nach kleingärtnerischer Bewirtschaftung, denn in ihrer alten Heimat war der kleine Garten oft überlebenswichtig für die Familie.
Zurück zum Thema: Fazit ist, wenn der Vorstand pennt, wird der Garten zubetoniert, und der Rest wird mit Koniferen bepflanzt.
Auch bei uns gibt es Vereine mit diesem Trend.

ein schönes Gartenwochenende wünscht

Hans

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