Kleingarten als Genossenschaft

Begonnen von witwe bolte, 18. Februar 2010, 13:13:49

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witwe bolte

Guten Tag,
hier in Berlin sind viele Kleingärten unter bezirklicher Verwaltung, als Kleingartengelände im Flächennutzungsplan ausgewiesen und unterliegen dem Kleingartengesetz, welches die jeweiligen Vorstände beachten und durchsetzen sollen.

Mein Kleingarten ist auf einem Privatgelände gelegen, welches als Genossenschaft konzipiert ist. Strittig ist zur Zeit, ob dieses Gelände als Kleingartengelände nach dem Planungsrecht beurteilt wird oder, wie unsere Vorstand behauptet, das Gelände wie Bauland zu betrachten ist, dementsprechend ist es so, das seit vielen Jahren etwa die Hälfte der dortigen Hausbesitzer dort ganzjährig wohnen.

Meine Frage ist, welche Rechte hat ein Vorstand in einer solchen Genossenschaft?
Wie umfassend ist er auskunftspflichtig gegenüber den Genossen, weil er in jeder Hauptversammlung zwar die angeblichen Vorstöße der Bauaufsicht bekannt gibt, das Wohnen auf dem Gelände im Sinne des Kleingartengesetzes zu untersagen, er aber auf Verlangen keine Gesprächsprotokolle, keine offiziellen Schreiben der Bauaufsicht mit deren Forderungen und Rechtsgrundlagen benennen will?

Gruß
witwe bolte

Re(e)Bell

Hallo,

als Mitglied der Genossenschaft müßtest du auch ein Satzung dieser Genossenschaft haben.
Dort sollte stehen, welches die Zuständigkeiten des Vorstandes sind und wann die Mitgliederversammlung befragt werden muß.

Neben dem Vorstand muß es auch einen Aufsiochtsrat geben, auch dieser hat Zuständigkeiten.

Ferner empfehle ich einen Blick in das Genossenschaftsgesetz.

witwe bolte

Guten Tag Re(e)Bell,
die Satzungen in solchen kleinen Genossenschaften, gemessen an der Zahl der Mitglieder, sind sehr allgemein gehalten. Das Genossenschaftsrecht gibt auch keine Handhabe her, in diesem speziellen Fall den Vorstand zu einen Beweis seiner Behauptung zu zwingen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind, wie so oft, verschwistert und verschwägert und stellen sich stur.

Es geht bei unserer Siedlung wirklich um einen wichtigen Punkt. Würde die Bauaufsicht aufgrund des Berliner Planungsrechtes (Flächennutzungsplan) entschieden haben, dass unsere Kolonie nur eine reine Kleingartenanlage sein darf, dann würde das für eine erhebliche Zahl an Kolonisten schwere Konsequenzen haben, solche, die jetzt ihre viel größeren Häuser als 24 qm, sie diese wie ein Wohngebäude nutzen, sie müssten zurück bauen.

Da der Vorstand zwar immer behauptet, das die Bauaufsicht in Richtung Kleingartengesetz entschieden hat, er aber keinen schriftlichen Beschied der Bauaufsicht den Genossen vorlegen will oder kann, kommt der Verdacht auf, das es sich um einen Vorwand handelt, um teure Baumaßnahmen zur weiteren Erschließung der Kolonie, um diese in der Hauptsache zum Nutzen der Dauerbewohner durchzusetzen, gegen den Willen der reinen Kleingärtner, mit der Drohung, das diese Maßnahmen von der Bauaufsicht so verlangt wurden.

Das der Vorstand, einschließlich der Mitglieder im Aufsichtsrat selber dort auf dem Gelände wohnen, macht die Sache noch pikanter. Es riecht nach Selbstbedienungsladen, weil alle die Kosten tragen, aber nur ein Teil davon profitieren.

Gruß
witwe bolte

Re(e)Bell

Zu der Frage, wie euer Gelände zu bewerten ist, sagt das Bundeskleingartengesetz :

Zitat§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1.dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2.in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefaßt sind (Kleingartenanlage).
(2) Kein Kleingarten ist
1.ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Haushaltsangehörigen im Sinne des § 18 des Wohnraumförderungsgesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);
2.ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);
3.ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);
4.ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;
5.ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland).
(3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist

Zitat
ZitatDas Genossenschaftsrecht gibt auch keine Handhabe her,

Zu den Rechten des Vorstandes steht im § 27 GenG:
Zitat§ 27 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
(1) Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind.

lutz

Hallo Witwe Bolte

Es wäre auch nicht uninteressant zu wissen, was eure Genossenschaftssatzung (oft § 1) zum Zweck der Genossenschaft aussagt. Dort sollte klar definiert sein, ob Kleingärten im Sinne des Gesetzes oder Erholungsgarten.

In der Regel (so auch in den meisten Genossenschaftssatzungen irgendwie festgeschrieben) sollte ein Antrag von 1/10 der Mitglieder ausreichen, um bestimmte Informationen vom Vorstand zu "erzwingen". GenG § 45 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit wäre eine weitere Möglichkeit, die auch nicht per Beschluss außer Kraft gesetzt werden kann. Schließlich ist das GenG nicht so -wie schreib ich's blos- nicht so diffus, wie das Vereinsrecht (siehe http://tinyurl.com/yfr8am2) und das BKleinG.

Wenn, wie hier scheinbar gegeben, die Genossenschaft nicht Eigentümer von Grund und Boden ist, so scheint mir auch die Rechtsform Genossenschaft für gepachtete Flächen irgendwie daneben. Ist ja, als wenn sich die Mieter in einem privaten Hochhaus zu einer Genossenschaft zusammen schließen würden. Was soll sowas bringen? Das würde mich jetzt schon mal interessieren...

Mit Grüßen aus Dresden und besten Wünschen, dass du den Gesang nicht so beenden musst:

",Fließet aus dem Aug', ihr Tränen!
All mein Hoffen, all mein Sehnen,
Meines Lebens schönster Traum
Hängt an diesem Apfelbaum!'

So long!

L.

witwe bolte

Guten Tag Re(e)Bell, Hallo lutz
Vielen Dank an dem Interesse, das ihr meinem Problem entgegengebracht habt.

Es ist nicht so, dass ich den rechtlichen Hintergrund grundsätzlich falsch einschätze und ich will mich auch nicht als Besserwisser aufspielen, aber es ist so, trotz meines Wissens komme ich anhand meiner Fragestellung nicht weiter.

Weiter würde ich schon kommen, aber ich gehe davon aus, dass ihr beide Kolonisten seit, entweder mit einem Garten auf kommunalem- oder einem privaten Pachtgelände, mit einem Vorstand und seinen Mitstreitern. Wenn dem so ist, dann wisst ihr auch, das eine Kolonie wie eine große Familie funktioniert und in einer Familie den Vater oder die Tochter mit einem Rechtsanwalt zu etwas zwingen, wer bringt das schon fertig? Schon aus dem Grund, weil jeder die Erfahrung gemacht hat, das eine Gruppe, die den eigenen Standpunkt als vernünftig und richtig mitträgt, dann wenn es hart auf hart kommt gegen den Vorstand, auf einmal alles nicht mehr so gemeint hat. Man steht als Querulant und Einzelgänger am Pranger.

Zum konkreten Problem nur noch soviel:
Zweifellos bricht das Landesrecht, die Bauordnung, hier die von Berlin und das Planungsrecht jedes Genossenschaftsrecht, sofern eine Genossenschaft mit Duldung des Vorstandes, dessen willigem Einverständnis, ja sogar mit aktiver Förderung aus Eigeninteresse, gegen die Bauordnung und gegen das Planungsrecht zuwider handelt. Konkret heißt das, das laut Flächennutzungsplan unser privates Gelände, als Genossenschaft organisiert, dort als Grünland, als Kleingartenkolonie ausgewiesen ist. Seit Jahrzehnten, an der Bauaufsicht vorbei, wurden dort die Häuser größer als 24 qm errichtet, die Häuser stehen zu dicht, es wurde schwarz angebaut, und es wohnen fast die Hälfte der Genossen dort in ihren Häusern, ganzjährig, mit Winterwasser und Heizung, mit allem Komfort. Das ist inzwischen der Bauaufsicht bekannt geworden.

Der Vorstand nun versucht bestimmte Baumaßnahmen auf dem Gelände, z. b. eine punktuelle Wegverbreiterung damit zu erzwingen, das angeblich die Bauaufsicht diese Verbreitung so gefordert hat, er legt aber den Genossen nicht die schriftliche Forderung der Bauaufsicht vor, in der Regel mit einer Fristensetzung. Die Wegverbreitung hat jedoch den Nebeneffekt, das Genossen, die bisher auf ihr Grundstück nicht mit dem PKW auffahren konnten, erst mit dieser Baumaßnahme diese Möglichkeit erhalten. So das der Verdacht aufkommt, solange die Forderung der Bauaufsicht nicht transparent gemacht wird, das hier eine Vetternwirtschaft stattfindet, die finanzielle Belastung soll auf alle verteilt werden und ein Teil der Genossen sollen ca. 1,70 m von ihrem Grundstück dafür hergeben, aber den Vorteil haben die, die dann einen Autoeinstellplatz auf ihrem Grundstück errichten können.

Das soll ein Beispiel von einigen anderen sein, wie die angeblichen Forderungen der Bauaufsicht als Auflagen an eine Kleingartenkolonie, dafür herhalten sollen, Interessen einer Minderheit in die Praxis umzusetzen.

An lutz:
Willst du glücklich sein einen Tag, dann betrinke dich.
Willst du glücklich sein zehn Jahre lang, dann heirate.
Aber willst du glücklich sein ein ganzes Leben lang, dann werde Gärtner

Gruß
witwe bolte


Hans

Hallo Witwe Bolte,

und warum gehst Du nicht zur Bauaufsicht ???????

Hans

lutz

Zitat von: witwe bolte am 22. Februar 2010, 15:52:49

Willst du glücklich sein einen Tag, dann betrinke dich.
Willst du glücklich sein zehn Jahre lang, dann heirate.
Aber willst du glücklich sein ein ganzes Leben lang, dann werde Gärtner


Ob die alten Chinesen dabei wirklich auch an klein-Garten-vereine gedacht haben, da wäre ich mir jetzt nicht so sicher...

Zum Wohle!

L.

witwe bolte

Guten Tag Hans,
der Vorschlag ist natürlich berechtigt.

Ich hoffe, das ich die verfahrene Situation unserer Kolonie ausreichend klar beschrieben habe. Hier die Ansicht der Bauaufsicht, das wir Kleingartengelände sind, mit der Maßgabe das Kleingartengesetz zu beachten und an den Stellen, wo es nicht eingehalten wird, es durchzusetzen. Gemeint sind hier besonders die Sicherheitsfragen, wie zu geringe Abstände der Häuser, die eingeschränkte Zugänglichkeit, das dauerhafte Wohnen in der Kolonie, die unzureichende Wasserversorgung für die Feuerwehr im Brandfall, die Schwarzbauten insgesamt, für die keine Baugenehmigungen existieren.

Die Verstöße sind inzwischen dem Sachbearbeiter, bis hinauf zum Leiter der bezirklichen Bauaufsicht, dem Bausenator bekannt. Der Vorgang ist dem zuständigen Sachbearbeiter zur weiteren Bearbeitung entzogen worden. Es ist ein schwebendes Verfahrendes geworden deswegen, weil unserer Vorstand darauf besteht, das in der Kolonie weiter so verfahren wird wie in der Vergangenheit, insbesondere die Wohnungsnutzung, so als wäre das Gelände im Flächennutzungsplan als Wohngelände ausgewiesen, was es nicht ist. In diesem schweben Zustand wird sich keiner von der Behörden gegenüber einer Einzelperson wie mich dazu äußern, was mir auch nicht gelungen ist, dort ein Gesprächstermin zu bekommen.

Was aber verwunderlich ist, das aber die Bauaufsicht nicht zu Zwangsmaßnahmen gegen die Kolonie greift in Form von Fristensetzung zur Beseitigung der Gesetzesverstöße, erläutert mit ihren Forderungen zu der Nutzung der Kolonie, mit den dafür existierenden Gesetzen. Was ich nicht verstehe, aber auch nicht heraus bekomme warum das so ist. Unser Vorstand spielt das Spiel "Aussitzen", oder "Wer sich als erster rührt ist raus".

Gruß
witwe bolte


Hans

Hallo Witwe Bolte,

Euer Problem ist also dem zuständigen Bauamt bekannt - ergo müsste also von daher schon etwas passiert sein in Form  s c h r i f t l i c h e r  Anweisung, welche Mängel bis wann zu beseitigen sind. Offensichtlich war das nicht der Fall. Ob das nun auf die sprichwörtliche Beamtenfaulheit oder den bekannten Berliner Behördenfilz zurüchzuführen wäre, kann ich nicht beurteilen.
Möglicherweise gibt es doch derartige Schriftstücke, die der Vorstand aus nachvollziehbaren Gründen zurückhält um durch den Bau von Zufahrten Tatsachen zu schaffen, die den Bestand einer Wohnsiedlung dokumentieren.
Möglicherweise hat er dabei Helfer im o.a. Amt ????
Unabhängig davon, ob es sich um einen Kleingartenverein, Siedlerverein oder eine Genossenschaft handelt müsste es jährlich eine Mitgliederversammlung geben. Dort könntest Du anmahnen, sich endlich auch nach aussen hin zu bekennen als Kleingarten- oder sonstige Anlage - mit allen Konsequenzen.
Dabei wäre interessant zu wissen, wieviel Pacht pro m² Ihr eigentlich für das Land zahlt.

Hans

witwe bolte

Guten Morgen Hans,
großen Wert lege ich nicht darauf recht zu behalten oder hier, in dem Faden, das letzte Wort zu haben, keineswegs, aber da du berechtigte Fragen gestellt hast, will ich versuchen diese zu beantworten. Ich gebe mal vor, das mir die Begegnungen mit den Bauaufsichtsbehörden recht vertraut sind, weil ich jahrelang, beruflich abgeordnet, im Vorbeugenden Brandschutz tätig war, die Sicht der Feuerwehr zu Bauanträgen als Stellungnahmen für die anfragenden Bauaufsichten fertigen musste.


## Möglicherweise hat er dabei Helfer im o.a. Amt? ##
Aufgrund alter Bekanntschaft habe ich natürlich ein inoffizielles Gespräch mit einem Mitarbeiter bei der bezirklichen Bauaufsicht gehabt und von daher weiß ich, das die ,,normalen" Sachbearbeiter dort unser Gelände baurechtlich nicht mehr beurteilen dürfen, alles muss sofort zum Leiter der Bauaufsicht, auf dessen Schreibtisch landen.

Wie schon weiter oben geschrieben, natürlich würde es mir freistehen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, im Sinne meiner Bedenken, so zu versuchen die beteiligten Parteien, den Vorstand der Genossenschaft und die Bauaufsicht aufzuscheuchen. Aber zum einen kann dann das passieren, das die beiden die in der Klemme sitzen, sich auf einmal gegen mich verbünden, einschließlich ihres ihnen wohlgesonnenen Fußvolkes in der Genossenschaft. Es kann weiter passieren, das die Bauaufsicht den Entscheidungsprozess mit Widersprüchen, mit der Weitergabe bis in die oberen Senatsebenen hinaus zu zögern gewillt ist. Und ehe dann am Ende ein Gericht, ein Richter eine Entscheidung trifft, vergeht viel Zeit und wer zahlt die Kosten solange?


## Unabhängig davon, ob es sich um einen Kleingartenverein, Siedlerverein oder eine Genossenschaft handelt müsste es jährlich eine Mitgliederversammlung geben. ##
Stimmt, die gibt es, aber bisher war wohl keiner unter den teilnehmenden Genossen, der diese merkwürdige undokumentierten, angeblichen Forderungen der Bauaufsicht mit ihrer Widersprüchlichkeit erkannt hat, aus Mangel an Fachwissen und somit der Vorstand die Bauaufsicht als Übeltäter vorschieben konnte, damit alle anderen beeindrucken konnte. Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.


## Dabei wäre interessant zu wissen, wie viel Pacht pro m² Ihr eigentlich für das Land zahlt.##
Da wir ein Privatgelände sind, also nicht Pächter eines Grundstückes, wo der Eigentümer der Bezirk, das Land oder der Bund sind, zahlt jeder zu Beginn seinen Genossenschaftsanteil und einmal im Jahr die laufenden Unkosten für die Gemeinschaftslasten, wie Wasser, Strom, Wegebeleuchtung, Reparatur- und Wartungsarbeiten, aber auch seinen Anteil an der Grunderwerbssteuer an den Staat, aber wir zahlen keine Pacht. Den individuellen Verbrauch an Wasser oder Strom, an Gartenkosten, denn zahlt natürlich jeder Genosse auch, logisch. Jeder Genosse ist genau betrachtet Miteigentümer an dem Gesamtgrundstück, im Guten wie im Schlechten.

Aber die oben genannte Mitarbeiterin der Bauaufsicht, die mir ihr Ohr geliehen hatte, die habe ich anhand eines gedachten, aber durchaus wahrscheinlichen Szenarios auf die Risiken aufmerksam gemacht, die bei der von der Leitung angeordnete Untätigkeit, bei den hier geschilderten Sicherheitsmängeln ausgehen. Da in unserer Kolonie intern gestattet, dort gewohnt wird, wird dort somit auch geschlafen. Wenn nun in der Nacht in einem der Häuser ein Feuer ausbricht, ein Sachschaden unvermeidbar ist, im schlimmen Fall jemand in einem solchen Haus ums Leben kommt wegen der Begleiterscheinungen des Feuers, im aller schlimmsten Fall, weil die Abstände zu gering sind, wird der Brand auch noch auf das Nachbarhaus übertragen, dann schaltet sich wegen der Brandopfer zwangsläufig der Staatsanwalt mit ein und ermittelt.

Was ist, wenn wegen der unübersehbaren, schweren Versäumnisse der Baubehörde, das ermittelnde Branddezernat das heraus bekommt, in der Baubehörde den Schuldigen dafür erkennt – was sie fast zwangsläufig erkennen müssen?

Der Staatsanwalt den Leiter der Baubehörde fragt, wie er es zulassen konnte, das dort gewohnt und geschlafen werden konnte, was in einer normalen Kleingartenkolonie verboten ist, schon um die Wahrscheinlichkeit für solche Unglücksfälle zu minimieren?

Was ist weiterhin, wenn die eingeschalteten Versicherungen, die Brand- und Lebensversicherungen, die akuten Mängel in der Bauausführung und in der Art wie die Häuser dort genutzt werden feststellen – und sie werden es feststellen, weil es um viel Geld dabei geht -  und sich weigern für Personen- und Sachschäden einzuspringen, was sie aus guten Grund machen werden?

Wer zahlt am Ende die Zeche und wer von der Bauaufsicht steht dann vor einem Richter und muss dort Rede und Antwort stehen, geht ins Gefängnis?

Der Leiter der Bauaufsicht, der zuständige Baustadtrat? Sind die sich ihres eigenen persönlichen Risikos eigentlich bewusst, wenn sie nicht handeln, aber von den Mängeln rechtzeitig gewusst haben?

Gruß
witwe bolte



Hans

Hallo Witwe Bolte,

danke für die ausführliche Schilderung.
Also doch Filz und Behördenschlamperei !
Da wirst Du auch nichts ändern können ohne dabei Federn zu lassen zu müssen. Also genieße die Zeit in Deinem Garten. Es lohnt sich nicht sich aufreiben zu lassen.
Alles Gute für Dich

Hans

Horst

Liebe Freunde;
im soeben erschienen DER FACHBERATER Februar 2010 des BDG
steht auf Seite 18 Spalte 2:

,,Der Gesamtvorstand nahm den Antrag des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde vom 14.11.2009 an, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Auslegung
des § 9 Abs.1 Nr. 5 BKleingG eine moderatere Anwendungsweise
unter Berücksichtigung der Kleingarteninteressen erfährt.
Es zeigt sich, dass insbesondere in Berlin das Land und die Bezirksämter
die Vorschrift sehr weit auslegen, und sie dazu missbrauchen,
Kleingartenanlagen als Baulandreserven vorzuhalten."

Horst
aus Bayern

witwe bolte

## Es zeigt sich, dass insbesondere in Berlin das Land und die Bezirksämter
die Vorschrift sehr weit auslegen, und sie dazu missbrauchen,
Kleingartenanlagen als Baulandreserven vorzuhalten.##

Hallo Horst,
ich will diese Meldung mal näher erläutern.

Der Berliner Senat, in Person in unserer Kolonie ein Abgeordneter von den Grünen im Senat, haben nach der Vereinigung der Stadt Berlin, nach 1989, auf riesige Investitionen in die Stadt gehofft und frühe Gutachten nach der Vereinigung haben das auch so vorhergesagt.

Nun ist eine Besonderheit in Berlin, genauer Berlin/ West, in den Zeiten der Teilung und der Umschließung dieser Teilstadt, das im sog. Innenstadtbereich Flächen NEU als Kleingärten zur Verfügung gestellt wurden, die normalerweise, in jeder anderen Großstadt, Bauland wären, als Reserven für Großprojekte, seien es Hotels, Gewerbe oder Wohnanlagen. Die Kleingärten sollten die besondere Lage von Berlin/ West, die eingegrenzte Lebens- und Wohnsituation der Bürger von Berlin/ West, erleichtern helfen.

Da dieser Grund mit der Vereinigung weggefallen ist, nun spekulieren alle Senatsregierungen auf die Kolonien im sog. Innenstadtradius, wobei diese Flächen recht großzügig ausgelegt werden, diese als Bauland teuer zu verkaufen, einer produktiven Nutzung zuzuführen. Die Antwort des Angeordneten von den Grünen auf meine frage, wie er dazu steht ist bezeichnend:

Dem Sinn nach war er der Meinung, da solche Kolonien im Kernbereich nicht mehr notwendig seien, weil ja für alle Berliner das Umland zugänglich ist, nun ist auch er dafür, das die Kleingartenflächen in der Stadt Stück um Stück zurück genommen werden müssen, die Pachtverträge auslaufen, gekündigt werden sollen, es zu Zwangsumwandelungen kommen darf, von Kleingärten in Bauland, welches dann verkauft werden kann und der Stadt Geld einbringen.

Gruß nach Bayern
witwe bolte

Horst

Hallo witwe bolte;
danke für die Information
für uns anderen.

Horst
- aus Bayern

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