Soziale Standards in den KGVs

Begonnen von lutz, 22. März 2009, 18:39:00

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lutz

Hallo zusammen

Ein Beitrag im Forum der Gartenzeitung ("Plaka", Sebastian F.) läßt mich an dieser Stelle mal eine Gretchenfrage stellen: Wie haltet ihr es mit den sozialen Standards, mit der Vereinsethik in eurem Umgang mit Menschen mit Handicap, mit Geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen?

In o.g. Beitrag war Tante von S, bedingt durch Depressionen, nicht in der Lage, den Garten (ordentlich) zu pflegen. Wer eine derartige Erkrankung schon mal bei Freunden, Verwandten oder gar selbst erlebt hat, der wird das auch nachempfinden, zumindest verstehen können.
Sie wurde abgemahnt, dann wurde ihr gekündigt und nun hat sie gar die Auflage bekommen, den Garten zu beräumen.
Was glaubt ihr, wird sie dazu in der Lage sein oder wird sich durch den Druck ihr Zustand eher verschlimmern?

Okay, das war nur eine rhetorische Frage...

Als zweites Negativbeispiel möchte ich nochmal (sorry die Wiederholung, doch mancher hat eventuell noch nicht so lange hier mitgelesen) kurz den Vorfall bei mir im Verein schildern. "Unserem" geistig Behinderten, der im Garten schon mit seiner Mutter arbeitete und sich erholte, starb dieselbe irgendwann weg und nun bewirtschaftet er den Garten allein, baut mE sogar recht ordentlich Gemüse an. Dennoch stand er (und steht wahrscheinlich immer noch) auf der Liste der "Problemgärtner", die unser Vorstandvorsitzender zu führen pflegt. Ihm, also nicht dem Vorsitzenden! brannte eines späten feuchten Novembertages die Laube ab. Selber schuld, so die Meinung des Vorstandes. Und: Eine neue Baugenehmigung bekommt DER nicht! Aber die Auflage: Beräumung der Trümmer (ehemals Steinlaube von ca. 24 qm) bis März, was angesichts der Lage nur möglich war, weil der Winter damals extrem scheearm war.
Hilfe vom Verein: Null, Nada, Tipota, Niente, Nothing, Rien und Nix! Wie scheinbar auch im ersten Beispiel.

Zwei Ansatzpunkte sehe ich.
Erstens: Die Satzung/Gartenordnung.=> Ordentlicher Pflege-Zustand, Drittelnutzung etc.pp. Muß ich hier nicht weiter ausführen.
Klar, alle berufen sich auf das BKleinG, doch dort steht nur etwas vom Charakter der gesamten Anlage. Ausnahmen sind gar bewußt zugelassen. Sollte hier nicht mal über die (ggf. nur vereinzelten) starren Auslegungen / Bestimmungen in den o.g. Papieren  nachgedacht werden? Und wenn nicht da, dann doch spätestens beim Paragraphenreiten?
Verträgt ein KGV nicht auch ein wenig "Abnormität"?

Zweitens: Das von Landesgesetzen bis zu EU-Verordnungen vielfach geregelte Diskriminierungsverbot nach Rasse, Gesellschaftsklasse, ... Körperbehinderung, Gewerkschafts- oder politischer Zugehörigkeit, das doch gerade eben auch für diesen Personenkreis gelten sollte. Nur weil jene selten (bis nie) in der Lage sind, ihre Rechte einzuklagen ist es doch trotz alldem nicht so, daß diese Rechte nicht bestehen. Oder?
Könnte in der Satzung geregelt werden, doch soviel soziale Verantwortung sollte in einem Verein Norm sein.
Meine ich in aller Bescheidenheit.

Wie haltet Ihr\'s?
Habt Ihr solche Fälle in euren Vereinen und wenn ja, wieviele? Und, wie geht Ihr mit ihnen um?
Bin gespannt auf Eure Meinungen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz