Alleinherrschender Vorsitzender

Begonnen von cookie, 14. September 2020, 20:22:49

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cookie

Hallo zusammen,
folgendes Problem:
satzungsgemäßer Vorstand bestehend aus Vorsitzenden, Kassierer,Schriftführer.Nur der Vorsitzende ist nach BGB geschäftsfähig,Schriftführer nur kommissarisch eingesetzt.Kassierer hat keine Kasse, keine Unterlagen,kann also seine Aufgabe nicht erfüllen.Und das seit mehr als 1 1/2 Jahren.Alles ist mehrfach angemahnt,aber es tut sich nichts.Die Mitglieder haben auch keine Kassenberichte erhalten.Und das seit 3 Jahren.In das vom Vorsitzenden für den Verein geführte Vereinshaus hat seit Jahren keiner Einblick in die Finanzen.Der Landesbund ist anscheinend nicht bereit zu helfen.Was kann man tun?

Tine987

Als Mitglied habt ihr das Recht auf Einsicht in die Kassenunterlagen. Wenn eurer Vorstand auf schriftliche Mahnungen/Erinnerungen von euch nicht reagiert und der Landesbund nicht weiterhelfen will /kann, dann wendet euch an die nächste höhere Stelle (Bund).

Also meine persönlich Meinung hierzu ist, am besten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und diese Vorstand einstimmig abwählen. Dann einen neuen Vorstand wählen und dieser muss dann alle Unterlagen vom "alten" Vorstand bekommen.
Wenn sich hier der "alte" Vorstand weiterhin weigert, die Unterlagen auszuhändigen o. ä., dann hätte ich schon die Befürchtung das mit den Vereinsfinanzen irgendetwas nicht stimmt.

cookie

Danke erstmal für die Antwort.Leider ist unser Landesbundvorsitzende auch der Bundesvorsitzende.Die Mitglieder sind sich teilweise auch nicht grün.Wir suchen nach einer rechtlichen Möglichkeit die Kasse von neutraler Stelle prüfen zu lassen, weil wir da auch unsere Befürchtungen haben.Unsere Revisoren kannst vergessen.Sind pro Vorsitzenden.

Tine987

Der Landes- bzw. Bundesverband besteht aber nicht nur aus 1 Person. Da sind meistens noch mehrere Personen die man ansprechen könnte.

Ansonsten das zuständige Finanzamt informieren. Die können eine Kassenprüfung veranlassen. Immerhin muss der Verein seine Steuererklärung dort abgeben für die Gemeinnützigkeit.

mario_bln

Zitat von: Tine987 am 15. September 2020, 16:17:32
Als Mitglied habt ihr das Recht auf Einsicht in die Kassenunterlagen. Wenn eurer Vorstand auf schriftliche Mahnungen/Erinnerungen von euch nicht reagiert und der Landesbund nicht weiterhelfen will /kann, dann wendet euch an die nächste höhere Stelle (Bund).

Also meine persönlich Meinung hierzu ist, am besten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und diese Vorstand einstimmig abwählen. Dann einen neuen Vorstand wählen und dieser muss dann alle Unterlagen vom "alten" Vorstand bekommen.
Wenn sich hier der "alte" Vorstand weiterhin weigert, die Unterlagen auszuhändigen o. ä., dann hätte ich schon die Befürchtung das mit den Vereinsfinanzen irgendetwas nicht stimmt.

Das ist totaler Blödsinn!!!!!
Bitte keine Unwahrheit mit Halbwissen verbreiten! Die DSGVO verbietet ausdrücklich, personen bezogene Daten weiter zu geben. Das ist in der Buchhaltung der Fall, zB. Namen, Zahlungsmoral usw. Ein Mitglied hat KEINEN Anspruch auf Einsicht in die Buchhaltung, dafür hat es den Kassenprüfer gewählt.

Tine987

Natürlich habe ich als Mitglied bei berechtigten Interesse den Anspruch auf Einsicht in die Finanzunterlagen.

https://www.google.com/amp/s/www.vereinswelt.de/auskunftsrechte/amp

Und wenn du den Beitrag richtig gelesen hast, hat der gewählte Kassenprüfer nicht einmal selber Einsicht in die Unterlagen. Er kann sein Amt also nicht ausführen, weil der Vorsitzende nichts rausrückt.

Rosa

Mario, Tine hat Recht. Mitglieder haben das Recht bei berechtigtem Interesse Einblick in die Finanzunterlagen zu erhalten.

Cookie, bei einer außerordentlichen MV, wo ein neuer Vorstand gewählt werden sollte, ansonsten macht es keinen Sinn.
Ist der alte Vorstand nicht bereit die Unterlagen heraus zugeben, dann folgende Schritte beachten:
1. Mahnung mit Terminsetzung evtl.
2. Mahnung mit Terminsetzung und Bekanntgabe, dass bei nicht Erfüllung ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
3. gerichtliches Verfahren einleiten

Bei der außerordentlichen MV würde ich auch die Revisoren neu wählen. Denn es nützt nix, wenn sie dem Vorsitzenden gefallen.

cookie

Danke erstmal für eure Antworten.

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