Todesfall eines Kleingärtners

Begonnen von Muriel Mierwaldt, 27. Mai 2022, 17:39:39

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Muriel Mierwaldt

Hallo liebe Kleingärtner,

ich hoffe hier auf eure fachkundige Hilfe da ich mich mit den Gesetzen der Kleingärtner nicht auskenne.

Mein Vater ist verstorben und hatte eine Parzelle in einer Kleingartenkolonie in West-Berlin gepachtet. Auf dieser Parzelle steht ein Steinhaus knapp 70m2. Für dieses Haus habe ich eine Kopie des Bauplans von 1951 und eine Bauscheinnummer. Grundsteuern wurden auch entrichtet.
Ich habe beim Vereinvostand vorgesprochen und diesem mündlich mitgeteilt, dass ich den Pachtvertrag und das Haus meines Vaters übernehmen möchte und nach dem Prozedere gefragt. Der Vorstand erklärte mir es müßte ein Bewerter kommen, legte mir ein Kündigungsformular vor, schrieb auf dieses handschriftlich -Nachlass- und sagte er würde alles in die Wege leiten. Ich sollte einen Betrag überweisen und anschießend wurde ein Termin für die Bewertung festgelegt. Bei diesem Termin wurde alles vermessen und bewertet. Und ich fragte wieder wie bezüglich der Übernahme weiter verfahren wird. Nach hartnäckigem Fragen, offenbar wollte der Vereinsvorstand mir wieder keine detaillierte Auskunft geben, teilte mir der Vorstand mit der ermittelte Wert der Baulichkeiten, Aufwuchs und der Außenanlage werden gegengerechnet mit den anfallenden Entsorgungskosten des Unrates und anschließend darf ein Anwärter der Warteliste alles übernehmen. Ich intervenierte und sagte, ich hätte doch gesagt ich möchte es übernehmen und schließlich würde ich es doch erben. Der Vorstand erklärte mir das wäre so nicht rechtens, ich würde noch nicht mal auf der Warteliste stehen und die Parzelle wird an jemanden von der Warteliste gehen, welcher mir den ermittelten Wert bezahlt.
Ich wies daraufhin dass gegenüber zwei Parteien es von ihren Eltern übernommen hätten. Er erklärte mir das wäre nicht rechtens gewesen und so etwas gäbe es bei ihm nicht.

Nun ist meine Frage wie das rechtliche Prozedere ist, da es mir doch sehr dubios vorkommt, ich vermute auch, dass es sich eher um eine Rechtslage für ein Haus auf Pachtland handelt, da Grundsteuern entrichtet wurden und es sich nicht um eine reguläre Holzlaube mit 25qm, sondern um ein Steinhaus mit 70qm und Baugenehmigung handelt.

Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und eine Information zur Rechtslage freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Skinhead

Liebe Muriel,

erstmal mein herzliches Beileid zum Tode Deines Vaters.

Vorab: Die Frage nach dem Haus auf Pachtland kann ich nicht beantworten, lediglich was zur Beendigung des Pachtvertrages durch Tod des Pächters. Ich fange mal formal an und versuche mich dann an Lösungsansätzen.

BKleingG §12 (https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/__12.html): Hier wäre der Vorstand erstmal im Recht, den Garten dem nächsten auf der Liste zu verpachten. Du erhältst den Schätzwert vom Nachpächter abzgl. Schätzgebühr.

Ich habe dazu noch was anderes gefunden: https://erbrecht360.com/erbrecht/was-passiert-mit-dem-kleingarten-nach-dem-tod-des-paechters/ Hier steht weiter unten was von "Verwandte gerader Linie" und "schriftlicher Erklärung zur Übernahme des Pachtvertrages binnen zwei Monaten nach dem Todesfall". Ob das stimmt kann ich nicht beurteilen, aber ich würde hier einfach mal alle Register ziehen. Schnellstmöglich Übernahmewillen schriftlich erklären, Bezirksverband kontaktieren etc. Hast Du die letzten Jahre den Garten mitbewirtschaftet und kannst das bestenfalls sogar belegen?

Bei uns im Verein würde es sehr von der Historie des ehemaligen Pächters und des potenziellen Nachfolgers abhängen. Ein fleißiger langjähriger Pächter, der nie Probleme gemacht hat und dessen Familie im Verein bekannt ist, würde sicherlich bei der Neuvergabe berücksichtigt werden. Die gegenteiligen Fälle gibt es natürlich auch. Wir haben einen solchen Fall kürzlich erst abgelehnt und den Garten auf Vereinskosten rückgebaut und haufenweise Schrott entsorgt. Die Familie hatte aber eine entsprechende Vorgeschichte (reiner Partygarten, ungenehmigte Bauerweiterungen, selbstverständliche Übernahme - wir haben erst Monate später davon erfahren, ...).

Und bei einem 70m²-Gartenhaus musst Du natürlich damit rechnen, dass da vielleicht schon jemand ein Auge drauf geworfen hat. Daher nochmal: Erkläre Deine Absicht schnellstmöglich schriftlich und hol notfalls den Bezirksverband zur Hilfe. Was die Frage nach Haus auf Pachtland für das Grundsteuer gezahlt wurde angeht, würde ich in so einem Fall vielleicht wirklich in eine professionelle Rechtsauskunft investieren. Vor allem wenn da viele Erinnerungen dran hängen.

Viel Erfolg und alles Gute.

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