Änderung der Gartenordnung abgelehnt

Begonnen von Boraras, 22. März 2015, 14:03:37

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Boraras

Liebe Gartenfreunde,

ich habe eine Frage zur Gartenordnung. Konkret: Wer darf sie verfassen und oder verändern?
Hintergrund: Wir möchten unseren Mitgliedern ermöglichen, im Herbst und Frühjahr auch an Samstagnachmittagen motorbetriebene Geräte (Rasenmäher) zu benutzen. In der derzeitigen Regelung ist an Samstagen von 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr Ruhe zu halten. Diese Regelung sollte gelockert werden, so dass von Mitte September bis Mitte April an Samstagen von 15.00 bis 19.00 Uhr der Betrieb von motorbetriebenen Geräten erlaubt sein sollte. (Geht konform mit den Regelungen der Stadt.)
Diesen Antrag auf Änderung der Gartenordnung hat unsere 1. Vorsitzende beim Bezirksverband gestellt und stieß durchaus auf offene Ohren. Man sagte ihr, man würde bei der nächsten Deligiertenversammlung darüber abstimmen lassen.
Diese Deligiertenversammlung hat nun stattgefunden. Allerdings wurde über diesen Antrag nicht abgestimmt, weil nach Aussage der Versammlungsleitung diese Regelung mit dem Bundeskleingartengesetz kollidiere, wo die Ruhezeiten festgeschrieben seien und außerdem könne die Gartenordnung nur vom Bundesverband geändert werden.
Leider konnte ich bei der Sitzung nicht selbst anwesend sein, sonst hätte ich da noch einmal nachgehakt. Diese Aussagen scheinen mir wenig glaubhaft zu sein.
In unserer Gartenordnung ist generell von zwei Verpächtern die Rede: Bezirksverband und Vorstand des Kleingärtnervereins.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins hat u.a. folgende Rechte: Öffnungszeiten der Anlage festlegen, Entfernung von Anpflanzungen zu verlangen, Regelungen über Benutzung von Kraftfahrzeugen in der Anlage festzusetzen, bei Pflichtverletzungen Antrag auf Kündigung beim Bezirksverband zu stellen.
Im Punkt Ruhezeiten gibt es keinen Verweis auf die Zuständigkeit.

Auszug aus der Gartenordnung:
Schlussbestimmungen
Diese Gartenordnung ist Bestandteil des zwischen dem Verpächter (Vorstand Kleingärtnerverein) und dem Pächter geschlossenen Unterpachtvertrages.
Gültigkeit
Diese Gartenordnung ist vom Bezirksverband der Kleingärtner e.V. am (...) beschlossen worden.
Diese Gartenordnung ist Teil des Unterpachtvertrages vom gleichen Datum.

Für mich sieht das ganz so aus, als sei der Bezirksverband berechtigt, die Gartenordnung zu verfassen und zu ändern.
Oder kann unser Verein sogar selbst eine eigene Gartenordnung verfassen? Der Pächter unseres Vereinsgeländes ist allerdings der Bezirksverband, die untergeordneten Vereine sind also Unterpächter.

Da mein Vertrauen in den BV doch arg gelitten hat, wäre ich froh, wenn sich jemand findet, der mir Auskunft geben könnte.
Unser Verein gehört zum Landesverband Niedersachsen.

Lieben Gruß
Boraras

Hardy

Boraras,
Du schreibst, dass die Gartenordnung vom LV ist. In Deinem Pachtvertrag steht sicher an welche Satzung bzw. Ordnungen man sich halten muss. Dann gilt auch für Deinen Gartenverein die Gartenordnung des LV.
Hier in Sachsen findest Du etwas dazu im Pkt. 8.2 "Verhalten in KGA". Da ist es so, dass auch dazu in manchen Orten andere Zeiten geregelt werden. Es gibt ja KGA direkt in Wohngebieten, in der Nähe von Kliniken oder im Außenbereich. Da können die Zeiten variieren.http://lsk-kleingarten.de/uploads/media/rko_lsk_2014.pdf

Schau Dir auch mal die Geräte- und Lärmschutzverordnung - 32.BlmSchV an. Und im BKlG finde ich nichts dazu oder wenn Du es besser weißt, stelle es mal hier rein.
Hardy 

Hardy

microwaves,

falls Sie in einem Gartenverein sind, was steht in der Gartenordnung ? Ansonsten halte ich mich an die Regelung, wie ich sie aus der Gartenordnung des LSK Sachsen im Pkt. 8.2. oder aus der meines Vereins kenne.
Der GF Boraras hatte sich vom März 2015 bis jetzt nicht dazu wieder geäußert, wie sein Problem gelöst worden ist. Das ist leider hier im Forum oft so die Praxis!
Hardy

Karlo

Wenn ich einen Pachtvertrag - sagen wir 2018 - unterschreibe und sich dann später - sagen wir 2020 - die Gartenordnung ändert, hat das dann Auswirkungen auf das bestehende Pachtverhältnis?
Wenn ich mir gleich z.Bsp. ein zweites Gewächshaus aufstelle und das mit der geänderten GO verboten wird - muss ich das zweite Gewächshaus dann abbauen?

Rosa

Ja, du musst es abbauen. Du bist Mitglied und Pächter zu gleich. Hier muss man unterscheiden zwischen Vereins- und Pachtrecht.

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