Schockierend! So funktioniert plumpe Propaganda gegen das Kleingartenwesen!

Begonnen von Joey, 19. September 2017, 14:43:44

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Joey

Eigentlich müßte ich auf den Post von "Disputator" nicht in einem neuen Thread antworten. Nur wenn ich direkt darauf antworten würde, bliebe der hetzerische Titel unkommentiert hier im Forum stehen.

Zensieren möchte und werde ich den Beitrag von heute morgen auch nicht, denn es ist eine freie, wenn auch polemische, Meinungsäußerung. Das muß man aushalten können. Das muß man aber nicht unbeantwortet lassen. Und so ist dies einer der seltenen Fälle, in denen ich mich als Moderator auch inhaltlich äußere.

Beschäftigen wir uns im Detail mit den Ausführungen des Users "Disputator":

ZitatEndlich hat eine junge Familie in einem Erfahrungsbericht beschrieben, mit welchen perfiden Methoden sie aus einer Kleingartenanlage vertrieben wurde.

Nunja, der besagte Artikel ist über ein Jahr alt. Also wohl an dieser Stelle als ganz passend ausgegraben.

ZitatDies ist gelebter Alltag in vielen Kleingartenvereinen Deutschlands.

Es gibt eine Vielzahl von positiven Beispielen, von jungen Familien, die sich einen Kleingarten geholt haben und sich dort sehr wohl fühlen. Aus einem Negativ-Beispiel einen Trend zu machen, ist höchst unseriös und verdreht die Realität.

Hier nur ein paar willkürlich ausgewählte Beispiele von jungen Leuten, die sich in Ihrem Kleingarten und mit den Bedingungen des Bundeskleingartengesetzes wohl fühlen:

femtastics.com/homestories/schrebergarten-trend/
www.hauptstadtgarten.de/hauptstadtgaertnerin/

Sicherlich kann man darüber streiten, ob das Bundeskleingartengesetzt noch zeitgemäß ist. Ver- und Entsorgung sind vielerorts Streitpunkte. Die Drittel-Nutzung umstritten. Aber es funktioniert! Und durch die Pachtpreisbindung gibt es kostengünstige Gärten für jeden.

Wenn die Einhaltung des Gesetzes so schwierig ist, dann kann jeder Verein auf den Status "Kleingarten" verzichten und damit ohne gesetzliche Einschränkungen seine Freizeit auf seiner Scholle verbringen. Ja, die Pacht wird deutlich steigen. Aber das eine gibt es nicht ohne das andere.

Und wer wirklich der Meinung ist, daß bei einer Gesetzesnovellierung die Einschränkungen der Nutzung aufgehoben, aber die Einschränkungen für den Pachtpreis beibehalten werden, lebt in einer Traumwelt.

Den Rattenfängern und ihrer Propaganda sollten aufgeklärte Gartenfreunde nicht auf den Leim gehen.

Joey

Hardy

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004 die Beifügung insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf präzisiert und geurteilt, dass in der Regel wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen sei. Es versteht sich von selbst, dass von den Anpflanzungen Obstgehölze und Gemüsepflanzen (Kategorie 1) die größten Gruppen zur Gewinnung von Gartenerzeugnissen sind.
Quelle: Wikipedia

Jungen Familien muss es ermöglicht werden, einen Kleingarten zu unterhalten, ohne dass sie ständig penetriert werden von alten, fiesen, gelangweilten, hinterlistigen Rentnern, die völlig irrsinnige Vorschriften als Waffe benutzen - Vorschriften wie die 1/3-Regel, der ZWANG zum Gemüsebeet - Vorschriften die mit der heutigen Lebenswelt im Jahre 2017 überhaupt nichts mehr zu tun haben!

So die Meinung des hiesigen Users Disputator. Das ist nicht nur unhöflich diese älteren Mitbürger=Gärtner  durch diesen User hier im Forum zu diskreditieren.

Und wenn Du hier im Forum aufrufst: ,, Es wird Zeit aufzustehen und sich gerade zu machen gegen diesen Schwachsinn und die Menschen, welche gegen die Zukunft dieses Landes und des Kleingartenwesens arbeiten!"
Es gibt die Möglichkeit von Petitionen an den Bundestag und stell Dich dort an die Spitze.

Dieses Forum ist m.M.n. nicht die Plattform für sowas! Ich teile ganz die Meinung vom Mod, wie er sie mitteilt. Siehe nachfolgenden Text.
Disputator sollte auch den Beitrag der Userin aus der KGA aus Reichenbach bei Göppingen und dessen HP mal lesen, vllt. hat er da besseren Einblick in einen Gartenverein, was dem zusammenhält.

Nun ich habe den Garten ab 1988 mit damals rund 100 VKSK- Neulingen in Sachsen, Nähe Dresden angelegt. Damals gab es  diese 1/3-Regelung hier nicht.  Beete haben wir dann alle angelegt als wir die Baugenehmigung für die Laube, mit Terrasse, Strom, Wasser und Abwasseranbindung erhielten.  Alle vereinseigenen Anlagen haben wir selbst bezahlt und teilweise davon durch Eigenleistung erstellt. Noch vor dem 3.10.1989 waren wir zum größten Teil  mit der Bauerei im Garten fertig.

Beete habe ich mit meiner Frau weiterhin, unabhängig von der 1/3-Regelung angelegt. Unser  Sohn, Mitte 40, macht sich bereit, meine Frau + mich als Rentner, bald abzulösen. Die Fährte ist gelegt und im Vorstand haben wir  ihn als neuen Mitgärtner angekündigt. Der neue Vertrag ist vorbereitet.  Das ist eben im besten Sinn ein Familiengarten, denn da gibt es immer mehr, weil die Kinder, später Teenager dort selbst aktiv waren.
Vielleicht kannst Du Disputator die nachfolgende Bitte aus dieser Sicht ergänzen.
Stelle doch bitte mal Deinen Hintergrund als Kleingärtner dar. Bisher hast Du leider nichts dazu dargelegt, obwohl das nicht eine Bedingung ist, hier im Forum sich zu beteiligen.

Hardy

Disputator

Lieber Joey, lieber Hardy,

Eure Argumente sind nachvollziehbar, einiges sollte trotzdem klargestellt werden, weil es so ein wichtiges Thema ist.

ZitatEigentlich müßte ich auf den Post von "Disputator" nicht in einem neuen Thread antworten. Nur wenn ich direkt darauf antworten würde, bliebe der hetzerische Titel unkommentiert hier im Forum stehen.

Zensieren möchte und werde ich den Beitrag von heute morgen auch nicht, denn es ist eine freie, wenn auch polemische, Meinungsäußerung. Das muß man aushalten können. Das muß man aber nicht unbeantwortet lassen. Und so ist dies einer der seltenen Fälle, in denen ich mich als Moderator auch inhaltlich äußere.

Vielen Dank für Deine Toleranz gegenüber "Andersdenkenden" und das Du eine Meinung im Forum, wenn auch provokant formuliert, nicht löschst. Es ist wichtig, denn Meinungsfreiheit ist einer der höchsten demokratischen Werte.

ZitatBeschäftigen wir uns im Detail mit den Ausführungen des Users "Disputator":
Zitat
Endlich hat eine junge Familie in einem Erfahrungsbericht beschrieben, mit welchen perfiden Methoden sie aus einer Kleingartenanlage vertrieben wurde.
Nunja, der besagte Artikel ist über ein Jahr alt. Also wohl an dieser Stelle als ganz passend ausgegraben.

Stimmt. Der Artikel ist schon über ein Jahr alt - aber nach Jahrzehnten des Schweigens eine absolut realitätsnahe Zustandsdarstellung hinsichtlich dessen, dass eine junge Familie an den irrsinnigen Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes/ Rahmengartenordnung und der diese gnadenlos überwachenden Personen scheitert. Es ist belanglos ob der Artikel 2 oder 14 Monate alt ist. Es geht hier um den Inhalt.

ZitatZitat
Dies ist gelebter Alltag in vielen Kleingartenvereinen Deutschlands.

Es gibt eine Vielzahl von positiven Beispielen, von jungen Familien, die sich einen Kleingarten geholt haben und sich dort sehr wohl fühlen. Aus einem Negativ-Beispiel einen Trend zu machen, ist höchst unseriös und verdreht die Realität.

Hier nur ein paar willkürlich ausgewählte Beispiele von jungen Leuten, die sich in Ihrem Kleingarten und mit den Bedingungen des Bundeskleingartengesetzes wohl fühlen:

Ich habe nicht geschrieben, dass alle mit den Vorschriften aus dem Bundeskleingartengesetz, insbesondere mit der Verpflichtung, zwingend ein großes Gemüsebeet anzulegen und zu pflegen unzufrieden sind. Mir ist durchaus bewußt, dass es Kleingärtner gibt, die damit kein Problem haben. Dies sind meist nicht mehr berufstätige Menschen die viel Zeit haben und gleich um die Ecke wohnen.

Es gibt durchaus viele Kleingärtner - hierunter insbesondere junge Familien mit voll berufstätigen Eltern und eigenen Kindern - die nicht nachvollziehen können, warum sie gezwungen werden, ein so großes Gemüsebeet anzulegen. Dies dürfte in der jungen Generation die Mehrheit sein, weil der Kleingarten damit mehr Belastung als Erholung darstellt - dass hat auch der Artikel ganz deutlich herausgestellt. Es geht nicht darum kein Beet anzulegen - es geht darum selbst entscheiden zu dürfen ob und wie groß ein Beet sein soll.

Die Magdeburger Gartenpartei (Website: www.magdeburger-gartenpartei.de), die sich für die Modernisierung des Bundeskleingartengesetzes einsetzt und bei der Bundestagswahl antritt hat das Problem der Familienfeindlichkeit des Kleingartenwesens (der Vorschriften) erkannt und fordert eine Modernisierung des Gesetzes an die heutige Lebenswelt.

Ein gutes Video der Partei mit dem Titel "Es lebe der Kleingarten" kann man hier sehen: https://vimeo.com/234488032

ZitatSicherlich kann man darüber streiten, ob das Bundeskleingartengesetzt noch zeitgemäß ist. Ver- und Entsorgung sind vielerorts Streitpunkte. Die Drittel-Nutzung umstritten. Aber es funktioniert! Und durch die Pachtpreisbindung gibt es kostengünstige Gärten für jeden.

Sorry - meiner Meinung nach gibt es keinen Zweifel: das Bundeskleingartengesetz ist definitiv NICHT mehr zeitgemäß. Es ist völlig unzeitgemäß. Die Motive dieses Gesetzes kommen aus der Nachkriegszeit von vor 70 Jahren. Die Drittel-Nutzung ist völliger Schwachsinn, es gibt kein einziges lebens- und realitätsnahes Argument mehr für die 1/3-Regel. Und nein - es funktioniert überhaupt nicht dieses Gesetz.

Und zum Thema Pachtpreisbindung - lass uns ins Detail gehen. Warum ist die Pacht nur dann günstig, wenn die Kleingärtner mittels Vorschriften zur intensiven Arbeit - wohlgemerkt ausschließlich der Arbeit willen - gewzungen werden? Ist die Arbeit Voraussetzung dafür, dass einkommensschwache Bevölkerungsschichten, darunter viele Senioren und junge Familien in den Genuß günstiger Pachtpreise kommen? Heißt das etwa: nur der der im Garten arbeitet, darf auch weniger zahlen - diejenigen die sich vom Stress der Arbeitswelt erholen möchten - die Krankenschwester mit Kindern - wenn sie nicht im Garten arbeitet, dann darf sie ihn auch nicht haben? Ist das die Begründung für den niedrige Pacht - dass ist doch lächerlich diskriminierend.

ZitatWenn die Einhaltung des Gesetzes so schwierig ist, dann kann jeder Verein auf den Status "Kleingarten" verzichten und damit ohne gesetzliche Einschränkungen seine Freizeit auf seiner Scholle verbringen. Ja, die Pacht wird deutlich steigen. Aber das eine gibt es nicht ohne das andere.

Und wer wirklich der Meinung ist, daß bei einer Gesetzesnovellierung die Einschränkungen der Nutzung aufgehoben, aber die Einschränkungen für den Pachtpreis beibehalten werden, lebt in einer Traumwelt.

Warum soll jemand, der Freizeit mit der Familie genießt und den Garten nicht so intensiv beackern will mehr zahlen als jemand der meint er muss große Gemüsebeete anlegen? Was soll diese Logik? Die Einschränkung der Nutzung ist auch bei einer Gesetzesnovellierung gegeben. Es gibt bauliche Einschränkungen und im Rahmen des Pachtverhältnisses auch Einschränkungen in der Eigentumsnutzung insgesamt. 

Es geht darum, dass die Kleingärten pflegeleichter werden - die 1/3-Regel muss weg! Die Verpflichtung große Gemüsebeete anzulegen beschädigt die Zukunft des Kleingartenwesens, weil viele junge Familien die Auferlegung dieser Last nicht tragen können. 

Guckt Euch doch an wie hoch der Anteil der über 60-jährigen in den Vereinen ist. Das liegt an der Flut von irrsinnigen Regeln, die junge Menschen nicht erfüllen können und deswegen abgeschreckt sind. Deswegen ist eine Novellierung mehr als überfällig! Damit das Kleingartenwesen eine Zukunft hat und Freude bereitet!

Zitat
Den Rattenfängern und ihrer Propaganda sollten aufgeklärte Gartenfreunde nicht auf den Leim gehen.

Den Satz finde ich deinerseits hetzerisch formuliert. Das ist keine "Propaganda" (wofür soll das Propaganda sein?) und von "Rattenfängern" zu sprechen, naja vielleicht etwas zu emotional...

Hardy

Guten Tag Disputator,

Du hast keine Reaktion auf mindestens 2 Probleme gegeben:

1. Dich nicht für Deine Behauptung entschuldigt, dass es in den Vereinen gelangweilte und hinterlistige Rentner gibt, die es den jüngeren Gärtnern schwer machen. Das klingt so ähnlich, als es um die Rente ging + Jung gegen Alt oder umgedreht, gegeneinander aufgehetzt wurden.

2. Lege doch mal bitte dar, wie Dein bisheriges Wirken in welcher Art Garten dazu beitrug das Gemeinschaftsgefühl Deiner Gartennachbarn für den Verein zu festigen.

3. Nur eine Feststellung: Zum von mir eingestellten Gerichtsbeschluss sagst Du nichts!

4. Und Jeder neue Kleingärtner unterschreibt einen Pachtvertrag, in dem er Regeln bestätigt. Das ist so, wie beim Mietvertrag. Wer sich drüber hinwegsetzt, begeht Vertragsbruch. Der kann sanktioniert werden. Und das steht in der Satzung oder eben im Pachtvertrag.

Aber leider interessiert Dich das nicht!

Schönen Tag!

Hardy


Disputator

Hallo Hardy,

Zitat1. Dich nicht für Deine Behauptung entschuldigt, dass es in den Vereinen gelangweilte und hinterlistige Rentner gibt, die es den jüngeren Gärtnern schwer machen. Das klingt so ähnlich, als es um die Rente ging + Jung gegen Alt oder umgedreht, gegeneinander aufgehetzt wurden.

Es soll natürlich nicht darum gehen, Jung gegen Alt aufzuhetzen, jedoch ist es in einer überwiegenden Zahl der Fälle so, dass die älteren Semester diejenigen sind die sich berufen fühlen, die junge Generation zu reglementieren und das ist nicht mehr tolerierbar. Jeder sollte friedlich, konstruktiv und kameradschaftlich mit anderen umgehen, unabhängig vom Alter und die Sichtweise des Anderen akzeptieren können. Offen, tolerant, flexibel sich gegenseitig unterstützend sollte der Umgang sein, generationenübergreifend.

Zitat2. Lege doch mal bitte dar, wie Dein bisheriges Wirken in welcher Art Garten dazu beitrug das Gemeinschaftsgefühl Deiner Gartennachbarn für den Verein zu festigen.

Das ist ein anderes Thema, dass in diesem Thread zu sehr abdriften würde. In diesem Thread geht es darum, ob die Vorschriften aus Bundeskleingartengesetz, Lauben- und Rahmengartenordnung noch zeitgemäß sind und darum, dass diese alten Vorschriften verhindern, dass sich das Kleingartenwesen verjüngt.

Zitat3. Nur eine Feststellung: Zum von mir eingestellten Gerichtsbeschluss sagst Du nichts!

Die 1/3 ist nicht mehr zeitgemäß. Der Zwang zum Anlegen eines großen Gemüsebeetes entbehrt jeder Logik in der heutigen Lebenswelt. Jeder darf gärtnern und kann sich Beete anlegen, aber der Zwang und vorzuschreiben, dass ein Beet vorhanden sein muss und auch noch in welcher Größe - und das ist nur eine von vielen zweifelhaften Vorschriften - kann nicht mit realitätsnahen Begründungen gerechtfertigt werden. Es macht einfach überhaupt keinen Sinn mehr in der heutigen Welt diese Dinge vorzuschreiben.

Zitat4. Und Jeder neue Kleingärtner unterschreibt einen Pachtvertrag, in dem er Regeln bestätigt. Das ist so, wie beim Mietvertrag. Wer sich drüber hinwegsetzt, begeht Vertragsbruch. Der kann sanktioniert werden. Und das steht in der Satzung oder eben im Pachtvertrag.

Regeln im Zusammenleben machen Sinn. Überregulierung ist Gift. Das Bundeskleingartengesetz (aus dem Jahre 1983) und Rahmengartenordnungen enthalten so viele veraltete und teilweise sinnbefreite Vorschriften, dass eine Novellierung mehr als überfällig ist. Die Regeln müssen lebbar sein, der aktuellen Realität angepasst und sollten den Menschen wohlgesonnen sein.

Dir auch einen schönen Tag.


Colabaum

Also ich möchte mal nur allgemein was dazu sagen. Es ist leider so das es in manchen KGV Menschen gibt, die ihre Funktion dazu nutzen um anderen Menschen das Leben schwer zu machen, das soll nicht heißen das jeder machen kann was er will. Das Problem ist doch viele meckern rum und wenn es drauf ankommt ihre Meinung zuvertreten machen sie einen Rückzieher und meckern dann hinter her.
Ich denke doch das jeder seine Meinung hier äussern kann, solange sie sachlich bleibt, steht glaube ich auch immer in solchen AGB`s von solchen Seiten.

Joey

Hallo Disputator,

im Rahmen der Diskussion können wir uns glaube ich auf die folgenden Fragen konzentrieren:

a) Ist das BKleinG (und damit die Vorgabe einer Drittelnutzung) zeitgemäß?

b) Welche Folgen (auch in Bezug auf die Pachtpreisbindung) hätte eine Novellierung des BKleinG?


Zu a) sagst Du Folgendes:

ZitatSorry - meiner Meinung nach gibt es keinen Zweifel: das Bundeskleingartengesetz ist definitiv NICHT mehr zeitgemäß. Es ist völlig unzeitgemäß. Die Motive dieses Gesetzes kommen aus der Nachkriegszeit von vor 70 Jahren. Die Drittel-Nutzung ist völliger Schwachsinn, es gibt kein einziges lebens- und realitätsnahes Argument mehr für die 1/3-Regel. Und nein - es funktioniert überhaupt nicht dieses Gesetz.

Es stimmt aber nicht, daß das Gesetz auf der Situation der Nachkriegszeit beruht. In der Einleitung zum Praktiker-Kommentar zum BKleinG ist die Entstehungsgeschichte ausführlich dargestellt (hier jetzt nur in Kürze): das alte (!) Kleingartenrecht beruhte zu wesentlichen Teilen auf den Umständen aus Kriegs- und Notzeiten. Das (neue) BKleinG vom 1. April 1983 hat gerade mit den alten Regelungen gebrochen und diese durch zeitgemäße ersetzt. D.h. die Motive des Gesetzes sind halb so alt, wie von Dir dargestellt.

Ja, auch die Rahmenbedingungen aus den 80er Jahren haben sich im Vergleich zu heute stark geändert. Gab es bis Mitte der 90er noch Diskussionen über feste Telefone oder Fernseh-Empfang in den Lauben, so ist dies heute durch die technische Entwicklung alles kein Thema mehr.

Streitpunkte wie die Ver- und Entsorgung, Übernachtungen oder die von Dir angeführte Drittel-Nutzung sind nach wie vor vorhanden. Auch die Laubengröße wird kontrovers gesehen. Und all dies auch noch mit unterschiedlichen regionalen Interpretationen. Schließlich können wir in der Praxis gut beobachten, daß die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch von ergänzenden regionalen Vorschriften und Umständen (wie z.B. Leerstand) beeinflußt wird.

Ein Garten ohne Drittelnutzung ist sicherlich in Sachsen-Anhalt (oder anderen Bereichen mit hohem Leerstand) wenn überhaupt, dann weniger problematisch, als z.B. in Hamburg oder Berlin.

Das BKleinG ist ein Schutzgesetz für die Kleingärtner, um ihre Parzelle vor Bebauung und hohen Pachtpreisen zu schützen. Speziell in Bezug auf die Bebauung gelingt dies nicht immer, aber dann regelt das BKleinG auf die Ersatzflächen. Daher ergibt sich die Notwendigkeit des Schutzes auch verstärkt in den Gebieten, in denen Wohnungsnot herrscht und daher das Kleingartenland auch gern als Bauland genommen würde. Ein Blick nach Berlin zeigt, was ich damit meine.

Die Drittelnutzung ist ja bekannterweise nicht im Gesetz geregelt, sondern die Interpretation des BGH, zuletzt im Jahre 2004. Also gerade mal 13 Jahre alt.

Man kann aus meiner Sicht, die Drittelnutzung nicht ohne die Antwort zu Frage b) sehen. Daher möchte ich gern auf die Folgen einer mitunter geforderten Novellierung des BKleinG eingehen.

Dazu sei eingangs gesagt, daß das BKleinG enorme Einschränkungen in die im Grundgesetz verankerten Eigentumsbefugnisse darstellt. Der Landbesitzer ist in den Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkt, in der freien Pachtzinsgestaltung und in der Vertragsbefristung. Das findet sich so in kaum einem anderen deutschen Gesetz (mir ist KEIN vergleichbares Gesetz bekannt). Diese Einschränkungen werden aus der besonderen sozialen Bedeutung des Kleingartenwesens begründet. Und zur Bedeutung des Kleingartenwesens gehört der Charakter einer Kleingartenanlage, mit einem Anteil an Obst- und Gemüse zur Eigenversorgung.

Wenn man diesen Anteil Eigenversorgung als nicht mehr zeitgemäß ansieht, dann sind auch die Einschränkungen der Grundrechte der Landbesitzer nicht mehr zeitgemäß und daher wird die Pachtpreisbindung und der Kündigungsschutz bei einer Novellierung des Gesetzes ebenfalls fallen.

Das muß einem nicht gefallen.
Das kann man auch bestreiten.
Das ändert aber nicht die Tatsachen.

Ich befinde mich mit dieser Einschätzung in guter Gesellschaft. Wer dazu mal die Ausführungen von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler (Co-Autor des Praktiker-Kommentars zum BKleinG) gehört hat, weiß, daß er genau diese Position vertritt und davon ausgeht, daß im Rahmen einer Novellierung nicht nur die Einschränkungen der Pächter, sondern auch der Verpächter fallen werden.

Daher möchte ich abschließend noch auf Deine folgenden Ausführungen eingehen:

ZitatUnd zum Thema Pachtpreisbindung - lass uns ins Detail gehen. Warum ist die Pacht nur dann günstig, wenn die Kleingärtner mittels Vorschriften zur intensiven Arbeit - wohlgemerkt ausschließlich der Arbeit willen - gewzungen werden? Ist die Arbeit Voraussetzung dafür, dass einkommensschwache Bevölkerungsschichten, darunter viele Senioren und junge Familien in den Genuß günstiger Pachtpreise kommen? Heißt das etwa: nur der der im Garten arbeitet, darf auch weniger zahlen - diejenigen die sich vom Stress der Arbeitswelt erholen möchten - die Krankenschwester mit Kindern - wenn sie nicht im Garten arbeitet, dann darf sie ihn auch nicht haben? Ist das die Begründung für den niedrige Pacht - dass ist doch lächerlich diskriminierend.

Die Pachtpreisbindung mit direkter Verknüpfung an die Kleingärtnerische Nutzung ist keine Diskrimnierung, sondern ein Privileg!

Jeder Grundeigentümer kann seine Flächen zu den Bedigungen von Angebot und Nachfrage verpachten und jede (wie von Dir genannte) Krankenschwester kann sich einen Garten pachten. Nur wenn Sie einen Pachtzins erwartet, der unter dem Marktpreis liegt, denn muß sie Einschränkungen in Kauf nehmen, wie auch der Grundeigentümer Limitationen akzeptieren muß.

So hart es ist, aber eine Krankenschwester hat kein größeres Recht auf Sonderbehandlung als ein Grundeigetümer. Selbst wenn unser Gefühl sich etwas anderes wünscht.


Hardy

Hallo, geht mal hier auf die Seite 2.
Dort ist als 4. Thema "1/3-Anbaufläche" x-mal bis 2002 besprochen wurden.

Hardy

PIT

Hallo, hier mal kurz meine Meinung zu dem Thema. Ich habe alles gelesen und weis aus über 43 jähriger Kleingartenmitgliedschaft und 4 J. Vorstzender und 10 J. Vorstandsmitglied und 40 J. Fachberater genug über die Problematik. Ich stimme erst mal COLABAUM voll zu. Dann hat JOEY sehr gut die Problematik erklärt und die schwierigen Zusammenhänge.
Nach meiner Meinung könnte das BKG vereinfacht, verändert, nicht so strenge Vorschriften u.a.m. werden. Wichtig ist aber auch die Sicherheit für die Flächen und der Pachtpreis !!!
Bei uns im Osten, im ländlichen Raum haben wir mehr das Problem mit dem Leerstand und der Nachfolgesuche wenn man aufhören will/muss.
Auch gibt es Probleme mit der Besetzung der Funktionen und das manche junge neue Mitglieder sich fast nicht an die " VORSCHRIFTEN" halten und "fröhliches Jugendleben" veranstalten.
Gruss an alle Diskutierenden und Kleingärtner

Disputator

Wir sollten nur wegen eines Gerichtsurteils oder wegen Kommentaren talentierter Rechtsanwälte das Denken und Nachdenken nicht einstellen. Die Evolution macht es notwendig, Gesetze, Urteile und Paradigmen anzupassen an gesellschaftliche Entwicklungen - denn wie sagt ein weises Sprichwort: wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.

Manch einer mag denken, Kleingarten ist etwas austerbendes - aber Nein!

Das Kleingartenwesen ist ein Zukunftsmodell - überall und besonders in wachsenden Städten.


Schauen wir uns 2 Aspekte des Kleingartenwesen an:

1. Den Umweltaspekt
2. Den sozialen Aspekt

Vorab aber noch ein Einschub hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit (des Land-Eigentümers  einer Kleingartenanlage) die Du Joey angesprochen hast.

ZitatWenn man diesen Anteil Eigenversorgung als nicht mehr zeitgemäß ansieht, dann sind auch die Einschränkungen der Grundrechte der Landbesitzer nicht mehr zeitgemäß und daher wird die Pachtpreisbindung und der Kündigungsschutz bei einer Novellierung des Gesetzes ebenfalls fallen.

Es gibt bei Kleingärten i.d. meisten Fällen 2 verschiedene Arten von Grundbesitzern:
a) Privatperson oder juristische Person
b) Öffentlicher Eigentümer (meist die Stadt/ Gemeinde oder der Bund)

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass eine Gemeinde kein Interesse an einer Profitmaximierung durch Grundstückgeschäfte haben darf. Sie hat sich sozial im Sinne des Gemeinwohls der Bürger zu verhalten - es ist nicht geboten, Kleingartenland spekulativ zu behandeln und das tun sie (meist) auch nicht (zumindest dort wo keine Korruption herrscht). Insofern darf eine niedrige Pacht für eine Gemeinde kein Grund für Aktivität sein, dies zu ändern. Ggf. kann man ähnlich wie bei der Mietpreisbremse über eine Pachtpreisbremse nachdenken.

Manch Grundstücke werden für Wohnungsbebauung benötigt - bei einer insbesondere unter sorgfältiger Abwägung von Umweltaspekten getroffenen Entscheidung dort zu bauen, macht das in Einzelfällen (sozialverträglich gestaltet) Sinn. Nicht alle Anlagen werden überleben. Die Städte jedoch komplett dicht bauen wird unserer Enkelgeneration nicht gefallen. Man kann garnicht genug betonen, wie wichtig Grünflächen in den Städten sind. 

Insofern sollte es genau definiert sein: Grundstücke auf denen sich Kleingartenanlagen befinden unterliegen - auch nach der Novellierung des Bundeskleingartengesetzes - weiterhin einem besonders Schutz. Dort darf nicht spekuliert werden, sie stehen dem spekulativen Grundstücksmarkt nicht zur Verfügung und es gibt auch keine attraktive Rendite für den Eigentümer. Es sind und bleiben Grundstücke mit einem besonderen Umweltschutz- und Sozialstatus. Es gilt weiterhin Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz wegen der besonderen Bedeutung für das Gemeinwohl. Private Eigentümer, die spekulativ agieren wollen oder hohe Renditen im Sinn haben (also gierig sind) haben bei Kleingärten keine Chance. Basta!

ZitatJeder Grundeigentümer kann seine Flächen zu den Bedigungen von Angebot und Nachfrage verpachten und jede (wie von Dir genannte) Krankenschwester kann sich einen Garten pachten. Nur wenn Sie einen Pachtzins erwartet, der unter dem Marktpreis liegt, denn muß sie Einschränkungen in Kauf nehmen, wie auch der Grundeigentümer Limitationen akzeptieren muß.

So hart es ist, aber eine Krankenschwester hat kein größeres Recht auf Sonderbehandlung als ein Grundeigetümer. Selbst wenn unser Gefühl sich etwas anderes wünscht.

Hier muss die gesetzliche Grundlage entsprechend angepasst sein. Die Grundstücke von Kleingartenanlagen sollten dem spekulativen Grundstücksmarkt entzogen sein.

Aufgrund der besonderen Aspekte a) Soziale Bedeutung für das Gemeinwohl und b) Umweltbedeutung in Zeiten des Klimawandels (auch für zukünftige Generationen) sind diese Grundstücke nicht zur Gewinnerzielung vorgesehen.

Kommen wir zum Umweltaspekt:

Das moderne Kleingartenwesen sollte sich zum Biotop in der Stadt entwickeln. Das bedeutet eine Abkehr von der zwanghaften Bewirtschaftung mit großen Gemüsebeeten (die im übrigen nicht naturfreundlich sind) hin zum "Naturnahen Gärtnern" und Bio-Gärtnern. Die Ziele sollten sein: Umweltschutz, Artenvielfalt, Diversität, Tierschutz (Bienen, Fledermäuse, Igel usw.). Ein weiteres Stichwort ist: "urban gardening"

Noch einmal: das bisher geforderte Anlegen großer Gemüsebeete ist nicht umweltfreundlich.

Umweltfreundlich ist naturnahes Gärtnern, wie der NABU es hier auf seiner Website beschreibt: https://hamburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/garten/naturnaher-garten/index.html

Kleingärten bilden zusammen mit anderen Grünflächen das Gegengewicht in Städten zu: Nachverdichtung, Luftverschmutzung, Versiegelung, Stau und Hektik, Entfremdung der Stadtkinder von der Natur.

Im Kleingarten lernen die Kinder aus der Stadt wie es ist in der Natur zu sein.

Man könnte auch sagen, dass die Kleingärtner das Grün der Stadt (wohlgemerkt kostenlos) pflegen. Sie sorgen für Artenvielfalt und prächtige Gärten, sie treiben den Bio-Trend voran und zeichnen sich durch besondere Familienfreundlichkeit aus.

Das sind Aspekte einer attraktiven Zukunftsperspektive für das Kleingartenwesen. Weg vom reglementierten Zwangs-Gemüsebeetanbau und 1/3-Regel hin zum umweltgerechten Biotop, dass in den Städten einen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität leistet und den in Städten lebenden Menschen einen Naturbezug bietet, generationenübergreifend. Ein Ort der Begegnung, der Ruhe, der Erholung und der Natur in prächtigem Grün. Eine Gartenparty, Geselligkeit und Vereinsfreuden gehören selbstverständlich dazu.

Unsere Enkelgeneration wird uns dankbar sein.

Joey

Hallo Disputator,

vielen Dank für Deine Ausführungen. In vielen Punkten liegen wir in der Tat nahe beieinander.

Die kleingärtnerische Nutzung nur auf Beetflächen zu reduzieren ist in der Tat nicht mehr zeitgemäß. Sträuche und Bäume sowie Bienen-freundliche Blumen-Wiesen sollten sicherlich auch dazu gehören. Auch das dogmatische Verbot von Waldbäumen sollte man hinterfragen. Hier muß mal schauen, was sich im Rahmen des BKleinG und der Interpretation machen läßt. Denn statt einer Gesetzesnovellierung kann man auch an der Interpretation arbeiten.

In Bezug auf eine angestrebte Novellierung des BKleinG haben wir einfach eine andere Sichtweise. Da ich selber kein Rechtsexperte bin, sind die Ausführungen von Fachleuten für mich sehr wichtig und relevant für meine Meinungsbildung. Sicherlich soll das kein Denkverbot sein. Da BGH Urteile in Deutschland letztinstanzlich sind, muß man sich genau überlegen, wo man Chancen auf eine Änderung hat und wie man das angeht.
Aus meiner Sicht wäre es besser, das Gesetz nicht anzufassen, aber ggf. an der Auslegung zu arbeiten.


Abschließend noch eine Anmerkung zu folgender Ausführung von Dir:

ZitatEs ist eine Selbstverständlichkeit, dass eine Gemeinde kein Interesse an einer Profitmaximierung durch Grundstückgeschäfte haben darf. Sie hat sich sozial im Sinne des Gemeinwohls der Bürger zu verhalten - es ist nicht geboten, Kleingartenland spekulativ zu behandeln und das tun sie (meist) auch nicht (zumindest dort wo keine Korruption herrscht).

Vielerorts gibt es nunmal die Vorgabe, öffentliche Flächen meistbietend zu veräußern. Hierzu sind Verwertungsgesellschaften gegründet, die die Flächen dann im Bieterverfahren verkaufen. Die Rechungshöfe machen entsprechende Vorgaben, die von den Städten und Gemeinden umgesetzt werden. Egal ob mit oder ohne Korruption...

Letzendlich wird eine Entscheidung zwischen Grünfläche und Wohnungsbau getroffen. D.h. offiziell geht es weniger um Profit, als um die Schaffung von Wohnraum. Und wenn die Fläche erstmal für Wohnungsbau vorgesehen ist, ist es für die gekündigten Pächter auch egal, wie hoch der Verkaufserlös ist. Daher ist aus meiner Sicht auch der Kündigungsschutz neben der Pachtpreisbindung so wichtig.

Ja, das Kleingartenwesen ist ein wichtiger Bestandteil einer gesunden und grünen Zukunft. Laßt uns gemeinsam dafür streiten und eintreten!


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