Gartenbegehung

Begonnen von Rosenfan, 24. April 2024, 16:34:56

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Rosenfan

Bei uns steht nächste Woche die Gartenbegehung an und wir vermuten, dass unser Vorstand ein Gartenmitglied mitbringen will, der nicht im Vorstand ist.

Letztes Jahr bei der Gartenbegehung tauchte dieses Mitglied schon mal auf. Der Vorstand hätte diese Person als 2. Vorsitzenden gerne in den Vorstand wählen wollen. Die Mitgliederversammlung hatte sich letztes Jahr dagegen ausgesprochen.

Diese Person kam angetrunken zur Gartenbegehung und obwohl noch keine Rechte (was uns damals allerdings nicht klar war), zückte er den Zollstock und fing an, Vermessungen vorzunehmen und Auflagen auszusprechen.

Dürfen einfache Mitglieder, die nicht im Vorstand sind, an der Gartenbegehung teilnehmen bzw. dürfen diese Mitglieder Vermessungen und ähnliches machen und Auflagen erteilen?
Muss ich dieses Mitglied überhaupt in den Garten lassen?

Rosenfan

Kann hier keiner weiterhelfen ?

Tine987

Gartenbegehungen werden nur vom Vorstand durchgeführt.
Ein Mitglied ohne weitere Zusatzfunktion darf es nicht und auch keine Auflagen aussprechen.

Du musst das Mitglied nicht reinlassen. Das Hausrecht hast du.
Ich als Vorstand begutachte auch nur vom Vereinsweg aus die Parzellen. Ich frage auch immer, ob ich die Parzelle betreten darf.
Wenn der Pächter das nicht möchte, muss ich es akzeptieren (außer bei Gefahr wie Brand, Wasserbruch o. Ä.)

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