säumige Zahler

Begonnen von Hans, 13. Juni 2008, 19:14:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hans

Hallo,

wie verfahrt Ihr als Vorstand mit "Gartenfreunden", die einen Garten übernommen und mit dem abgebenden Pächter Ratenzahlung vereinbart haben, diesen aber auf sein Geld warten lassen?

Hans

dora

hallo Hans,

das ist natürlich nicht schön, aber eig. eine Sache zwischen dem " Käufer und Verkäufer ".

Gruß dora

Viola

Hallo zusammen,

wie dora schon schrieb, der "Verkauf" ist eine rein privat-rechtliche Angelegenheit, damit hat der Verein eigentlich nichts zu tun.

Manche Vereine verlangen die Hinterlegung der Summe, um sie dann an den Vorpächter weiterzugeben.Aber bei Ratenzahlung...?

Hat denn der Vorpächter einen unterschriebenen Vertrag über die Abwicklung der Kaufsumme? Dann geht es nur über das Mahngericht (privat).
Habt Ihr Eure anstehenden Kosten schon bekommen?
Gruß
Viola

Uwe

Hallo Freunde

Es ist verkehrt zu glauben das der Vorstand mit den Zahlungsverzug des neuen Pächter nichts zu tun hat. Den ist der Garten nicht vollständig an den alten Pächter bezahlt worden darf keine Neuverpachtung vorgenommen werden.

Gruß Uwe  

dora

was hat denn die Pacht die der Verein bekommt mit der Ablösesumme zu tun ?
Der neue bezahlt seine Pacht an den Verein und nix anderes interessiert den Verein
Was der neue und alte Pächter für Zahlungen vereinbaren geht den Verein doch nichts an.

Gruß dora

Uwe

Liebe Dora

Dann lese doch mal deinen Pachtvertrag. In unseren steht drin das eine Neuverpachtung sowie die Wertabschätzung und die Kaufpreisübergabe und Abrechnung NUR mit den Vorstand bzw. Verpächter gemacht wird. Und jetzt willst du mir erzählen das der Verein nicht damit zutun hat. Man hast du ne Ahnung.

Gruß Uwe  

dora

hallo uwe

bei uns ist es so, dass der scheidende Gärtner sich selbst einen Nachfolger sucht. Dieser übernimmt dann den Garten in Absprache mit dem Vorstand. Der Vorstand macht mit dem neuen Gärner den Pchtvertrag. Die Ablösesumme ( bei uns so ca 8000 € fürs Häuschen usw. ) bekommt der Vorbesitzer direkt vom neuen Pächter. Da wird der Verein nicht eingeschalten.
Der Verein behält sich ein Mitspracherecht bezüglich des neuen Pächters vor.

Gruß dora

Uwe

Hallo Dora

Wenn das mit der Bezahlung klappt ist es auch kein Problem, dann kann man das so machen. Wenn der abgehende Pächter aber von den neuen Pächter das Geld nicht kriegt und der Vortsand den Garten aber schon neu verpachtet hat dann haftet er mit weil ein Vorstand darf nicht über fremdes Eigentum verfügen. Dies tut er aber wenn der neue Pächter die Laube und die Anpflanzung schon nutzen kann ohne das es ihn schon gehört. Du mußt wissen solange der alte Pächter noch nicht den vollständigen Kaufpreis für sein Garten erhalten hat ist es immer noch sein Besitz, kommt der mit den Zahlungen nicht nach verstößt er gegen den Kaufvertrag und wenn dann schon ein neuer Pachtvertrag besteht ist der Vortsand mitschuldig. Es ist richtig das die Verhandlungen zwischen Kaufpreis und die Zahlung (Ratenzahlung) eine Sachen zwischen den Beiden Pächtern ist aber der Vorstand muß auf den reibungslosen Ablauf achten. Bei Ratenzahlung ist zu einfehlen das erst mal sowas ähnliches wie ein Vorvertrag zustande kommt bis der Garten volständig bezahlt ist. Dann ist man auf der richtigen Seite, dann kann man die Zahlung am besten bei ein Inkassobüro einreichen oder den neuen Pächter wieder kündigen.

Gruß Uwe

Markus

Bei uns wird es ähnlich gehandhabt, wie Dora es schon angesprochen hat. Alerdings unterschreiben der alte, sowie der neue Pächter auf dem neuen Pachtvertrag. Der Neue, daß er die Regeln des Vereins beachtet und der Alte, daß bei der Übergabe alles in Ordnung war.
Wenn also jetzt der alte Pächter unterschreibt, bleibt der Vorstand aussen vor. Wenn er nicht unterschreibt, kommt kein neuer Pachtvertrag zustande.

Gruß Markus

Eckhard

Hallo Gärtner,
bitte vermischt nicht die Dinge.
Das eine ist der Pachtvertrag zwischen neuem Gärtner und Vorstand. der regelt nur die Pacht.
Ist der unterschrieben, kann der Vorstand nicht daran ändern, es sei denn der Neue zahlt die PACHT nicht.
Das der altpächter sein Inventar noch nicht bezahlt bekommen hat, ist NUR seine Sache und sein Problem.
Der Vorstand hat da keine rechtlichen Möglichkeiten, er kann nur vermitteln.
Auch wenn da etwas in der Art im neuen Pachtvertrag steht, so hat es sicher keine Wirkung, wenn der Vorstand den Neupächter kündigen wollte.

gruß eckhard

dora

@ Eckhard

Genau, so hab ich das auch gemeint.
Die Ablösesumme ist Sache von dem alten und neuen Pächter und hat mit dem Verein nix zu tun.

Gruß dora

Eckhard

liebe dora,
ich glaube , "Ablösesumme" ist hier auch falsch als Bezeichnung. Das führt auch zu Missverständnissen.
Ein scheidender Pächter bietet sein "Inventar" des Garten ( das ist sein Eigentum) zum Kauf an.
Es ist ein normaler ziviler Kaufvertrag, er hat nichts mit Ablösezahlung zu tun.
Du verwechselst das mit dem Transfer von Fußballspielern, jetzt wohl verständlich.

Wenn ein Neupächter einen Pachtvertrag und der Vorstand unterschrieben haben, das Inventar aber noch dem Altpächter gehört, weil der Neue es nicht bezahlt hat, wird es kompliziert:
Der Altpächter müßte dann ev die Sachen aus dem Garten entfernen.
Also, Freunde, seit nicht so nachlässig beim Verkauf eures Eigentums - der Vorstand ist als Notnagel nicht immer der beste Beistand.

gruß eckhard

dora

hallo Eckhard

bei uns geht es in erster Linie um das Gartenhäuschen, das stabil gebaut und gut ausgestattet ist. Wir haben alles Wasser und Strom im Häuschen. Küche und auch der Wohn-Schlafbereicht ist meist  gut eingerichtet. Es handelt sich meist um Beträge um 8000 € und mehr.
Wie ich mein Häuschen veräußere ist meine Sache, auch wie ich an das Geld komme. Da hat der Verein nix mit zu tun. Der Verein behält sich lediglich vor einen neuen Pächter abzulehnen, wenn dazu Anlass besteht. Dann muss ich mir einen anderen Käufer suchen. Das ist aber bei uns bisher noch nie vorgekommen.

Gruß dora

Hans

Hallo,

es ging mir bei der Eröffnung des Threads hauptsächlich darum, ausscheidende Mitglieder und auch den Verein vor Schaden zu bewahren, angerichtet von Leuten, die das Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bei Kleingärten ausnützen um billig oder kostenlos zu einem Garten zu kommen, wo sie sich dann ihrer Mentalität entsprechend auch nicht gerade gemeinschaftsfördernd verhalten.

und nun wissen wir´s genau:
Der Bewerber hatte den Mitgliedsantrag gestellt und 10€ Eintrittsgebühr bezahlt.
Die Gartenübergabe sollte am 1. 7. sein und zu diesem Termin auch der erste Mitgliedsbeitrag an den Verein und die erste Rate an den Verkäufer gezahlt werden (Schätzpreis: 1700€, vereinbarter Preis: 700€, 10 Raten á 100€)
Ein Anruf des Verkäufers beim Bewerber gestern ergab nach längerer Befragung, das Arbeitsamt habe das Arbeitslosengelg für 3 Monate gesperrt, weil "überall gespart werde". Da könne man nicht zahlen.
Auf die Frage, warum man denn da nicht schon vorher abgesagt habe: "Das haben wir nicht gewußt" !!!

Erledigt, der Fall und Aufatmen beim Verkäufer. Aufatmen auch beim Vorstand, der vorher schon ein schlechtes Gefühl bei der Sache hatte.
Von diesen Typen hätten wir nie pünktlich die Pacht und  Beiträge  
bekommen.
Danke für Eure Mitarbeit.

viele Grüße von

Hans

heinis kasse

hallo alle,
doras laube zur villa ausgebaut mit top inventar ,wo gibt es das?
das gibt es nicht,wg. alles nicht erlaubt und damit wertlos.
eckhard trifft den nagel auf den kopf ,
was er kundtut ist ok.
pacht ist vereinssache, rest ist privatsache.
mfg
heinis kasse

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...