Abstand von 500€ an den Kleingartenverein bezahlen?

Begonnen von Biker72, 19. Mai 2016, 11:39:07

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Abstand von 500€ an den Kleingartenverein bezahlen?

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Biker72

Hallo, ich würde mir gerne einen Kleingarten pachten und habe jetzt ca. 1 Jahr gewartet um in eine bestimmte Kolonie zu kommen. Nun soll es endlich soweit sein und nach der Begehung würde mir eröffnet ich müsse 500€ an den Verein Abstand zahlen. Das ganze wurde auch begründet und zwar mit der Aussage das ja bei 2 Gärten die Pächter einfach nicht mehr bezahlt hätten und sich dünne gemacht haben. Desweiteren haben sie für ca. 1500€ Entmüllungskosten verursacht und die möchte der Verein jetzt durch das Verpachten inkl. Abstand bei neuenverpachten wieder reinholen. Mein zukünftiger Garten ist aber keiner der 2. Mein Garten ist relativ sauber aber auch dort gibt es nur Rasen und das wars.

Nun die Frage ob das rechtens ist und ob ihr das zahlen würdet ?

LG Andy

Hardy

Diese Summe brauchst Du nicht bezahlen. Lasse Dir mal den Pachtvertrag zeigen in dem u.a. die Bedingungen nach Beendigung des Pachtverhältnisses, Aufgaben des Pächters und des Verpächters stehen müssen. Wenn der bisherige Pächter schlampt und der Vorstand des e.V. nicht aufpasst, dann passiert so was wie bei Dir. Dafür ist zur Beräumung dann der Vorstand zuständig. Dass Du dann als Nachfolger die Kosten (genannte Abstandssumme von 500,-€ tragen sollst, ist abwegig. Lasse Dir auch die Satzung des Vereins bzw. weitere Kosten, z.B. Aufnahmegebühr als Mitglied, Vereinsbeitrag und sonstige Kosten (vereinseigene Flächen wie Wege, Parkplätze, Versicherungen...) erläutern. Schau Dir mal im I-Net das Bundeskleingartengesetz an.
Hardy 

Nostradamus

Das ist der grösste Blödsinn den der Vorstand verzappt .Wenn der Verein Entstandene Kosten wiederhaben will,muss er swichdie gerchtlich beim Vorpächter einholen und nicht bei dir .Du bist nicht verpflichtetb die Kosten zu übernehmen.Wie Hardy schon schrieb ,lass dier die Satzung zeigen und sieh im Vereinsrecht nach.Beziehungsweise schalte den Regionalverband ein.Das ist schon ganz schön frech ,was sich der Vorstand erlaubt und hinterhältig

ThomasDMG

Wenn ein Pächter ausscheidet muss eine Wertermittlung erfolgen. Der Wert der Parzelle inkl. Anpflanzungen und Bebauungen wird ermittelt. Und der Preis dafür ist an den Verein zu zahlen. Der Verein zahlt dann an den scheidenden Pächter die Differenz zwischen Verkaufpreis und Schulden an den scheidenden Pächter.

Oder sehe  ich das falsch ?

Rollo

Zitat von: Nostradamus am 19. Mai 2016, 18:17:56
Das ist der grösste Blödsinn den der Vorstand verzappt .Wenn der Verein Entstandene Kosten wiederhaben will,muss er swichdie gerchtlich beim Vorpächter einholen und nicht bei dir .Du bist nicht verpflichtetb die Kosten zu übernehmen.Wie Hardy schon schrieb ,lass dier die Satzung zeigen und sieh im Vereinsrecht nach.Beziehungsweise schalte den Regionalverband ein.Das ist schon ganz schön frech ,was sich der Vorstand erlaubt und hinterhältig

Sehe ich auch so. Wenn Kosten offen sind muss man diese bei dem Vorpächter einholen und kann dies nicht einfach den neuen aufbürgen. Das hab ich ja so noch nie erlebt.

Nostradamus

Rollo Ich freue mich ,das ein neuer Diskusitations User da ist.Hoffentlich bist du nicht auch eine Eintagsfliege ,wie die Anderen

Hardy

Biker72 hat eine Mail-Adresse. Deshalb habe ich ihm geschrieben, wie das bisher weiter ging.
Ist noch keine Antwort bei mir eingegangen.
Hardy

Nostradamus

Hardy
Find ich klasse .Hoffentlich wirst du nicht enttäscht    Dieter

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