Vereinsauflösung

Begonnen von DORA, 12. Juli 2004, 13:17:00

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DORA

Nach drei außerordentlichen Mitgliederversammlungen auf denen kein neuer Vorstand gewählt werden konnte, soll der Verein demnächst aufgelöst werden.<br />
Meine Frage:<br />
was passiert wenn die 3/4 Mehrheit lt. Satzung nicht zu Stande kommt ??<br />
Klar der Verein kann dann nicht aufgelöst werden.Aber wie geht es dann weiter.<br />
Uns wurde gesagt, wer dagegen stimmt muss sich für die Vorstandschaftswahlen zur Verfügung stellen.<br />
Stimmt das ??<br />
Bitte um Antwort.<br />
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Danke<br />
DORA

Reinhard

Dann wird das Amtsgericht (z.B auf Antrag irgendeines Mitgliedes oder wenn es auf andere Weise von der "Vorstandslosigkeit" erfährt) einen Notvorstand bestellen, der entweder dafür sorgen muss, dass sich ein neuer Vorstand findet oder der den Verein abwickelt, sprich auflöst. Das ist natürlich nicht kostenlos!<br />
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Was die zweite Frage betrifft: Ich habe noch nie gehört, dass es eine gesetzliche Bestimmung gibt, wo nach man sich wählen lassen _muß_.<br />
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Gruß Reinhard<br />

Re(e)Bell