Satzungsänderung

Begonnen von Petra72, 16. Februar 2017, 22:03:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Petra72

Hallo,
kann mir jemand helfen? Ich habe seit knapp 20 Jahren einen Kleingarten. Im Pachtvertrag steht, dass der Pachtzins bis zum 31.3. des Jahres bezahlt werden muss. Jetzt soll in der Mitgliederversammlung die Satzung geändert werden, u.a. die Änderung der Pachtzinsfälligkeit. Diese soll auf 2 Wochen nach Rechnungsstellung geändert werden. Nun würde ich gerne wissen, was dann für mich zählt, da ich den Garten ja schon so lange habe.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

verbandsfrei

Hallo Petra72,

die Mitgliederversammlung kann grundsätzlich nicht in deinen Pachtvertrag hineinregeln. Wenn in deinem Vertrag eine spezielle Fälligkeit vereinbart ist, kann diese nicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Du müsstest als Vertragspartner einer Änderung zustimmen.

Beachte jedoch, dass es der Mitgliederversammlung sehr wohl zusteht, die Fälligkeit vereinsbezogener Forderungen zu bestimmen und zwar bindend für dich als Mitglied.

Beitrag, vereinsbezoge