Bestandsschutz

Begonnen von xchrillex, 22. Juni 2011, 18:58:04

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xchrillex

Hallo Gartenfreunde, ich hab da mal nen Problem. Ich bin neu im Gartenbereich und habe ein "Laube aus Stein" mit knappen 90qm und das soll auch so bleiben denn ich habe keine rückbauauflagen bekommen. Das ganze ist Bj 36 bzw 1956. Kann mir mal jemand freundlicher Weise das mit dem Bestandsschutz erklären, ich finde dazu nichts was mir hilft.
Danke im vorraus

gino

Haha, da kann ich nur lachen : 90 m² !!
Das ist sicher keine Kleingartenanlage oder der Vorstand liegt im Dornröschenschlaf.
Lies mal im Bundeskleingartengesetz nach, dort findest du ganz konkrete Angaben über Laubengrößen.
Spätestens bei Pächterwechsel müssen  diese Richtlinien durchgesetzt werden- oder wie gesagt: der Vorstand pennt.
Andererseits: wer konnte 1936/56 eine so riesige Laube bauen?? oder wurden nach und nach "Anbauten" vorgenommen?
Dann hat der Vorstand auch da gepennt. 24 m²ist das Maß, wobei man kleinere Überschreitungen sicher duldet, da fallen dann aber ziemlich hohe Grundsteuern an!! Ich zahle bei 26 m²im Jahr ca. 16 € Grundsteuer B. gino