Zahlungsmodalitäten auf Rechnung / Mahnung

Begonnen von YETI, 26. Juni 2011, 20:41:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

YETI

Hallo

Wieder mal ein Problem:

In Rechnungen und Mahnungen schreibe ich als Kassierer immer, dass Beispielsweise der "...Betrag in Höhe von 100,00 € bis zum 28.06.2011 auf unser Vereinskonto eingehend..." einzuzahlen ist.

Problem war ein Pächter, der eine Online- Überweisung gemacht hatte, die zurückgebucht wurde und ich vom Vorstand Ärger bekam, ich hätte in der Buchhaltung was verschlampt, man habe doch vom Pächter den Einzahlungsbeleg (jedoch nicht den Rückbuchungs- Beleg) gesehen. Letztendlich musste er nach einer angesetzten Revision bei mir, bei der alles in Ordnung war, zugeben, das er uns nach Strich und Faden verarscht hat.

Hat geklappt und gewirkt.

Jetzt haben wir einen Pächter, der schon die 2. Mahnung erhalten hat, wieder mit og. Passus als Zahlungsziel. Auch er hat uns schon mehrmals verarscht wie: Rechnung gezahlt, aber kein Beleg wegen Onlinebanking- Absturz; Rechnung gezahlt am XX.XX., aber von seinem Konto nicht abgebucht etc...

Fakt ist, der hat kein Geld (mehr), Aufforderung zum Wechsel der Wasseruhr und des E- Zählers (beides nicht mehr geeicht) kommt er auch nicht nach.

Die neueste Masche ist, er droht mit Anwalt, sein Anwalt habe ihm geraten, die 2. Mahnfrist auszureizen, der Passus, dass am 28.06. irgendwas beim Empfänger eingehen muss, sei Rechtswidrig. Es reiche, er zahle am 28.06.!

Und der Vorstand kneift wieder!!!! (Wie kannst Du nur sowas schreiben!!!!)

Andererseits hat der Vorstand im vergangenen Jahr die Kündigung eines Pächters zum 30.11.2010 nicht akzeptiert, weil sie nach §2(4) Unterpachtvertrag für Dauerkleingärten und sonstige Kleingärten (Standardvertrag, jedenfalls bei uns im Kreisverband) nicht am 3. Werktag des Monats Juli schriftlich vorlag. Er hatte ihn am 3.Juli durch Tochter per Einschreiben verschicken lassen.

Ich bin echt am verzweifeln!
Muss das Geld am 28.06. auf unserem Konto sein, oder reicht es, wenn er am 28.06.zahlt?
Ich bin der Meinung, es muss bei uns drauf sein, oder irre ich mich??

Euer YETI

Enzio

Hallo YETI,

ich glaube nicht, dass der Pächter mit einem Anwalt gesprochen hat. Denn nach § 286 Abs. 2 BGB bedarf es keiner weiteren Mahnung, wenn für die Zahlung des Rechnungsbetrages die Fälligkeit nach Kalender bestimmt ist. Er kam nach Ablauf der gesetzten Frist in Verzug und Du kannst ihm sogar Tag genau ab 29.06.2011 Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie anfallende Mahnkosten berechnen. Es sein denn, Ihr habt vertraglich oder durch Mitgliederversammlung etwas anderes geregelt.

Gruß
Enzio

Pirol

Was habt ihr denn für einen miesen Vorstand,der seinen eignen Kassierer so in die Pfanne haut.Für die enstehenden Verspätungskosten hat der Pächter aufzukommen.Bei einen vernünftigen Vorstand wäre  eine Abmahnung fällig.Der Anwalt ist nur Bluff,wie will der einen Anwalt bezahlen,wenn der noch nicht mal die Beiträge bezahlt.

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...