Und wieder eine Frage

Begonnen von Dino2703, 09. Oktober 2018, 10:40:48

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Dino2703

Hallo alle miteinander,
mein Problem mit dem Vorstand hat sich immer noch nicht gelöst.Im Gegenteil es wird immer schlimmer.
Viele beschweren sich, aber keiner traut sich etwas zu unternehmen.

Der Vorsitzende begeht weiterhin in unserer Abwesenheit unseren Garten, damit er Briefe und Abmahnungen schreiben kann.

Nun war der Kreisverband da und wir haben ein Protokoll bekommen.
Dort steht u.a.das wir immergrünes nadelholz entfernen sollen.
Vor 4 jahren waren sie dort und da hieß es, dass die eibe unter naturschutz steht und wir diese nicht einfach entfernen dürfen.
All die Dinge die vor 4 Jahren kein Problem darstellten sollen jetzt geändert werden.

Was mich am meisten stört, wir haben einen kiesweg.vor 4 jahren war der kreisverband total begeistert.Dann haben wir eine sitzecke wo wir auch kies verlegt haben.
Nun heißt es, der Kies soll weg, da es nicht der kleingärtnerischen Nutzung dient.
Wir haben unser laubendach gestrichen, plötzlich konnte der Kreisverband mit bloßem Auge erkennen, dass es ein Asbest Dach ist und wir sollen es neu decken.
Aufstell pools waren bei uns in der Anlage immer geduldet.Nur bei uns heißt es jetzt das er sofort abgebaut werden soll.
So langsam macht das garten leben keinen Spaß mehr.
Wie soll man sich da noch wehren?

Rosa

Wie lange hast du deinen Garten schon und in welchem Bundesland?

1. Vorsitzender betritt euren Garten

Hast du handfeste Beweise? Was steht in eurer Satzung evtl. zu diesem Punkt? Habst du kein Gartentor, welches abschließbar ist?

Wenn er sich unebrechtigt in deinem Garten aufhält ohne deine Erlaubnis, kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

2. Eibe
Eiben stehen tatsächlich unter Naturschutz, aber in einem Kleingarten hat sie nichts zu suchen.
Was steht in eurer Gartenordnung? War die Eibe bereits schon bei der Übernahme auf deinem Grundstück? Sind in der Zwischenzeit Beschlüsse gefasst worden in Bezug auf Nadelgehölze?

3. Kiesweg
Ein Kiesweg ist zwar nicht im klassischem Sinne eine Versiegelung, aber er zählt zu den Zusatzeinrichtungen, die der Vorstand genhemigen darf:

Schau mal in deine Gartenordnung, dort müsste evtl. ein Passus drin stehen wie z.B.

"zu genehmigende Zusatzeinrichtungen durch den Vorstand: max. 10 % der Kleingartengrundfläche dürfen versiegelt werden(z.B. Terrasse, Wege) bzw. nicht in Ortbeton geschüttet"

Steht es nicht drin, hast du keine Chance. Steht es drin, ist die Frage - hast due einen antrag gestellt?

4. Asbest
Steht etwas dazu in der Garten- und/oder Bauordnung?
Wenn nein, soll er die Begründung geben, warum. Er ist allseitig bekannt, dass Asbest nicht gesundheitschädigend ist, wenn man es nicht bearbeit.

5. Pool
Auch hier musst du in die Gartenordnung schauen. In der Regel steht dort der Zeitraum und evtl. auch, dass das Aufstellen zu genehmigen ist.

Dino2703

Hallo,
nein wir haben kein Tor das abschliessbar ist.
Der vorsitzende hat seinen Garten direkt neben an.
Er wurde schon dabei erwischt als er in unserem Garten war.
Ein paar Tage später kam ein Brief mit einer Abmahnung.

Wir haben den Garten vor 6 Jahren übernommen.Die eibe steht schon seit 20 jahren in diesem Garten.
In unserer garten un Bau Ordnung steht nichts von 10% die genehmigt werden könnten.
Da steht gar nichts von begrenzung der Steine.
Wie gesagt vor 4 jahren war der kreisverband damit einverstanden, dass wir platten raus nehmen und diese durch kies ersetzen.

Ich hab heute beim grünamt nachgefragt, ob ich eine genehmigung für die eibe brauche, diese sagten mir ja und es wäre nicht so einfach.
Im Protokoll wurde seit den lrtzten Jahren nie über Asbest geredet

Rosa

Hallo,

das erste was ich jetzt mache würde ist, ein Schloss einzubauen in mein Gartentor.

Gab/Gib  es ein Übergabe- / Schätzprotokoll? Ist dort die Eibe aufgeführt?

Mit der Eibe würde ich gar nichts machen. Die einzige Auflagen, die der Verein dir stellen kann - ist, die Eibe auf 2,50 m zu kürzen.

Hast du das Protokoll vom Kreisverband vor 4 Jahren?

Generell würde ich mich auf die Aussagen von vor 4 Jahren berufen. Wichtig ist, dass du ein Protokoll machst und alles auflistet, was dein Vorsitzender macht und sagt.

Sollte du ihn nochmals erwischen wenn er in deinem Garten ist (möglichst unter Zeugen), dann mach Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch. 

Dino2703

Die eibe wird jedes jahr geschnitten ist geplegt, grenzt an keinem garten, sondern steht auf dem Acker, als sichtschutz zur terasse, vögel niesten darin und Eichhörnchen verstecken dort ihren vorrat.
Wir wollten sie letztes jahr raus machen, dort sagte man uns, wir dürfen das nicht so einfach..da naturschutz...jetzt wo wir gesagt haben, ok die eibe ist 20 jahre alt, lass sie leben...hat sie plötzlich nichts mehr dort zu suchen.
Wir dürfen unseren garten nicht einzäunen und ein Gartentor dran machen...ist ganz früher auf unsere seite verboten worden...ein törchen ja aber links rechts rundherum kein zaun....

Dino2703

Wir haben dem vorsitzende schriftlich Haus Verbot erteilt, dass er unseren garten ohne unsere abwesendheit nur bei gefahr im vollzug betreten darf, ihm ansonsten eine anzeige droht wegen hausfriedensbruch...es interessiert ihn nicht, er antwortet mit der nächstes Abmahnung

Rosa

Die einzige Möglichkeit ist nur, dass ihr, wenn ihr ihn erwischt sofort eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellt. Ihr könnt ihn auch solange festhalten bis die Polizei vor Ort ist. Es ist ein wenig nervenaufreibend, aber wird er es weiterhin machen.

Da die Eibe nun schon 20 Jahre dort steht, würde ich sie jetzt auch nicht rausmachen, es sei denn es gibt einen Mitgliederbeschluss. Ansonsten ignorieren. Bei den Abmahnungen würde ich es ein wenig gelassen nehmen, wichtig ist immer die Begründung. Ist sie handfarst, also gem. Satzung/Gartenordnung/Beschlüsse der Mitgliederversammlung o.ä., dann habt ihr wenig Chancen.

Wie gesagt, ansonsten alles aufschreiben und schauen, ob er die Gesetzte einhält.

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