Pachtgarten Verwandte überlassen

Begonnen von Hugo, 02. Januar 2014, 21:25:22

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Hugo

Hallo Gartenfreunde, ich hab da mal eine Frage. Kann man seinen Pachtgarten einfach ohne den Vorstand zu benachrichtigen seinen Verwandten überlassen? Die Pacht wird regelmäßig bezahlt. Aber der das Grundstück gepachtet hat ist nur ein mal im Jahr anwesend. Ansonsten betreibt ein Verwandter den Garten. Der Verwandte ist aber nicht als zweit Pächter eingetragen. Gibt es da gesetzliche Reglungen?

Hardy

Hallo Hugo, ein gutes neues Jahr und viel Spaß im Garten, wie Sie das im nächsten Thread betreffs des Baumstammes uns nahe bringen.

Was Ihre Frage zum Pachtvertrag beinhaltet, ist das m.M.n. nicht so einfach.
Denn nach dem § 145 BGB sind die Vertragsschließenden an den Vertrag gebunden.
So ist das auch in den Kleingartenordnungen sinngemäß formuliert, hier aus dem LSK Sachsen
2.1 Pächter und Nutzer des KG
Bewirtschaftet wird der KG ausschließlich vom Pächter und von zu seinem Hausha