Abmahnungen

Begonnen von gino, 20. November 2011, 09:58:06

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gino

Im zeitigen Frühjahr hatte ich hier mal einen Messiebericht über eine Gartenberäumung eingestellt.
Geschuldet den Kosten und Arbeitsstunden dabei sind wir in einer ähnlichen Situation in diesem Jahr konsequenter vorgegangen.
Meine Frage dazu: vieviel Zeit müssen wir vom Vorstand zwischen der 1. und der 2. Abmahnung und in der Endkonsequenz der fristlosen Kündigung verstreichen lassen?
Leider bleibt ein großer Teil der Arbeit bei mir als Schriftführerin hängen - wir haben keine Kandidaten für den Vorstand gefunden, deshalb hat im Prinzip ein Teil der Neugewählten ihren Namen hergegeben. Wir schon etwas Älteren wollen aber in jedem Fall den Verein bestehen lassen und machen unsere Arbeit auch gern.
Das nur am Rande.
In der Hoffnung auf kompetente Antworten wünsche ich einen schönen Sonntag.
gino

Peter, Pan

Hallo Gino,
zwischen der 1 Mahnung und der 2 Mahnung sollten mindesten 4 Wochen liegen, damit der Verursacher die Mängel abstellen kann und er nicht unter Zeitdruck gerät.
Was mir einbisschen Kopfzerbrechen bereitet ist die fristlose Kündigung. Der § 8 BkleingG läßt nur zwei Kündigungsgründe zu und dazu gehört Messiverhalten leider nicht dazu.Ich weiß aus meiner Tätigkeit in einem Vorstand, das die Messlatte bei fristlosen Kündigung bei den  zuständigen Gerichten sehr hochhängt und manchmal die fristlose Kündigung umgewandelt werden in eine ordenliche Kündigung uns was hat der Verein damit gewohnen nichts,er bleibt auf den Kosten des Rechtsstreites sitzen.
Daher würde ich lieber gleich eine ordenliche Kündigung austellen, denn somit spart der Verein Zeit und Geld und wenn es dann zum Rechtsstreit kommt hat der Verein die besseren Karten als bei einer fristlosen Kündigung.
Auch ist es fraglich wenn der Garten vetraglich genutzt wird und von außen ist nichts von Müll zusehen, ob Ihr dem Pächter vorschreiben könnt was er in seiner Laube macht. Diese gehört nicht zum Pachtgegenstand und ist sein Eigentum.
Hier sind noch Fragen offen die nicht gesetzlich behandelt wurden sind und somit als Muster für andere solche Fälle herangezogen werden können. Denn wenn Ihr an einen Pächter kommt der sich im Gesetz gut  aus kennt und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, könntet Ihr schlechte Karten haben wenn Ihr so verfahrt wie Du es hier schreibst.
Bei deinem Beispiel am Anfang des Jahres war der Nachlassverwalter pfiffig und hat euch die Kosten der Beräumung der Parzelle auferlegt, was eigentlich die Aufgabe von Ihm war.
Ich wünsche aber Dir das beste und das es nicht zu einem Rechtstreit kommt und alles so verläuft wie Ihr euch das vorstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan

gino

Hallo, Peter,Pan, ich denke, der Punkt 2 des §8 kommt in unserem Fall durchaus zum Tragen: der Pächter war im März das letzte Mal im Garten, entsprechend sieht es auch aus. Was mit der Laube ist, wissen wir nicht mal, da wir den Garten nur betreten haben, um Bäume von der Wasserleitung zu entfernen und sein Wasser bzw. den Strom abzustellen.
Es liegen umgestürzte Obstbäume im Garten (Unwetter 11. 09. 2011), durch abgeladene Müllsäcke ist die Belästigung der Gartennachbarn durch Gerüche und Ungeziefer enorm.
Der Garten"freund" ist keiner unserer vielen Einladungen zum Gespräch gefolgt, hat sich nicht zu einer evtl Aufgabe des Gartens geäußert, hat auf die 1. Abmahnung (Fristsetzung 6 Wochen) nicht reagiert und soll nun jetzt nach 8 Wochen die 2. bekommen.
Wir haben keine andere Wahl mehr- die Nachbarn wollen Taten sehen- berechtigt.

Er ist nicht krank, nicht uralt und wohnt noch am Ort.
Wir würden ja Bereitwillige finden, die wieder mit entrümpeln-- aber die Kosten liegen wieder beim Verein und wir können ja ohne ein Zeichen vom Pächter nicht einfach den Gartenberäumen!! gino

Peter, Pan

Hallo Gingo,
ich kenne das Problem mit solchen Gartenfreunde, da ich auch so einen Gartenfreund neben mir hatte. Zweimal im Jahr hat er Großreine gemacht und Gemüse gepflanzt und dann sind die Früchte an der Pflanze verfault. Ich als Gartennachbar habe das Unkraut und das Ungeziefer auf meiner Parzelle bekämpft was den Wohnsitz im Nachbargarten hatte. Jetzt habe ich neue Nachbarn und ich hoffe das solcher Zustand nie wieder eintritt.
Wo ich aber trotzdem ein Problem habe ist, wie der Verein rechtmäßiger  Eigentümer der Parzelle wird ohne das der Pächter zustimmt.
Hier bin ich noch beim Suchen der gesetzlichen Grundlage.
Trotz solcher Probleme wünsche ich Dir noch ein schönes Wochenend und wenn ich mehr zu diesen Thema weiß werde ich Dich davon in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan

theo

Hallo Gino,
soweit ich das verstehe, braucht ihr einen gerichtlichen Titel.
Google doch bitte mal
RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei
dort unter Veröffentlichungen
Der Pächterwechsel
Seite 8 die "kalte" Räumung
Gruß Theo

Anuk

Hallo Peter Pan,

ich hoffe doch, dass Du ich nur verschrieben hast.

"... und wenn ich mehr zu diesen Thema weiß werde ich Dich davon in Kenntnis setzen."

Dieses Thema ist (leider) in vielen Gartenanlagen mehr oder weniger ein Bestandteil der Vorstandsarbeit und kostet viel Nerven und Zeit.

Darum sollten auch alle Forenteilnehmer profitieren können.

Danke - und zieht Euch warm an! (Ich meine das wegen dem nahenden Winter!


Es grüßt Anuk
aus der Mitte Deutschlands

gino

Hallo, ich danke euch für eure Antworten.
Unser Ziel ist es eigentlich nicht, den Garten in unseren Besitz zu bekommen - (Kosten für alle: Pacht, Wasser-- usw. müssen ja dann auf alle umgelegt werden), wir möchten nur, dass der Pächter seinen Garten beräumt- sprich i. O. bringt und dann einen neuen Pächter bringt oder selbst wieder einsteigt.In unserer Anlage ist es mit fehlenden Neupächtern nicht so problematisch, in diesem Jahr konnten 9 Gärten neu vergeben werden.
Deswegen hoffen wir ja, dass diese Abmahnungen ihn endlich mal wachrütteln. Wir haben ihn schon auf rechtliche Konsequenzen hingewiesen.
Grüße von gino (zwar nicht aus der Mitte Deutschlands, aber aus Mitteldeutschland ;))

Peter, Pan

Hallo Anuk,

von der rechtlichen Seite kann der Verein nur Eigentümer von den Anpflanzungen und Baulichkeiten auf der Parzelle werden mit Zustimmung des Eigentümers bzw durch Gerichtsbeschluss, sonst nicht.
Ich habe ein solchen Fall schon erlebt, das einem Pächter der Garten fristlos gekündigt wurde, er aber den Garten nicht geräumt hat und er Verein den Garten einfach übernommen und verkauft hat. Der Pächter hat den Verein darauf verklagt und hat Recht bekommen.  Da ich bei der Verhandlung nicht da war weiß ich nicht auf welcher Grundlage dies geschehen ist und dies wollte ich herausfinden und nicht mehr. Denn so einfach wird der Verein nicht Eigentümer des Eigentum des Pächters.
Das ist so wie mit einer Wohnung, diese darf ich auch erst wieder betreten wenn eine Räumungsklage erfolgreich war, vorher nicht. Desweitern räumt der Gerichtsvollzieher die Wohnung und lagert das noch verwendbare Eigentum 2.Monate lang ein und erst dann entscheidet er was damit wird, Müll oder Versteigerung.
Im den Verein wird dies aber meistens nicht so gemacht und das kann auch nach hinten losgehen für die Vereine und der rechtmäßige Weg dauert aber länger.
Ich wollte bloß auf diese Problematik aufmerksam machen, den mit einer fristlosen Kündigung fängt meistens erst die Probleme richtig an und können viel Geld Kosten für den Verein.

Mit freundlichen Grüssen

Peter,Pan

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