Haftschutz im eigenen Garten

Begonnen von rose, 16. Oktober 2011, 11:32:51

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rose

Hallo Gartenfreunde,
mich interessiert mal, wie es sic mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn ich einem Gartenfreund gestatte Äpfel, Birnen u.s.w. selbst zu flügen? Dabei kommt er zu schaden (fällt vom Baum).
Tritt dabei meine eigene Haftpflichtversicherung ein, muss ich mich zusätzlich versichern?
Hatte jemand schon es einen Fall? Wenn ja wie wurde er geregelt?

Gruß
   

Burchard

Hallo Rose,

im Prinziep heist es doch "selber pflücken - selber schuld" ;)

Aber wenn es etwa deine Leiter war und die nicht mehr sicher war (Sprosse gebrochen)könnet es andrs aussehen.

Ich würde es einfach der Haftpflicht melden. Wenn Du eine Mitschuld hast zahlen die wenn nicht, dann liefern dir sie auch die passenden Argumente.

Pirol

Sagt doch schon der Name "Haftschutz" sie haftet dafür,wenn sich auf meinem Eigentum jemand was tut, nicht für mich selbst,da kommt eine Unfallschutz für auf

Pirol

Hallo Rose   ich habe mal in meine Versicherungsunterlagen reingesehen.ich bezahle 92 Euro und da ist alles drin auch der Garten unserer Steg also alles was zu uns gehört oder durch unsere Schuld beschädigt wird oder kaputt geht

rose

Hallo Gartenfreunde,

ich danke Euch für Eure Beiträge.

Ich bin der Auffassung, dass bei einem Unfall im meinem Garten(Sturz vom Baum durch eine andere Person (z.B. Äpfelpflücken), - ohne meiner Schuld) (Geräteschaften sind im Ordnung), die Haftpflicht der anderen Person greifen müßte.
Aber ich würde dann ebenfalls meiner Haftpflichtversicherung den Fall melden.

Mit freundlichem Gruß


Pirol

Hallo Rose:Ich melde grundsätzlich alles bei meiner Versicherung,denn die Versicherung ist gleichzeitig deine Rechtsberatung in Versicherungsfragen.Die sagen dir dann schon wie du dich verhalten sollst.

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