Raus aus dem Verband

Begonnen von ilex, 04. August 2006, 22:32:00

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ilex

Hallo Gartenfreunde und Gartenfreundinnen,
(lieber Eckhard, Uwe, Reebell u.v.a.),

nachdem wir hier im Forum über  "fürchterlich wichtige Dinge" diskutieren, möchte ich auch mal  ein brisantes Thema auf den Weg bringen (hat ein anderer auch schon- ich wiederhole  lediglich) : es geht um die Frage, warum wir unbedingt einem übergeordneten Verband angehören müssen. Wir (d.h. eine Gartengemeinschaft mit rund 370 Parzellen) haben das Gefühl, lediglich Beiträge an den Verband abzuführen, ohne eine angemessene Gegenleistung dafür zu erhalten. Beispiel: unsere Beiträge in 2004 und 2005 beliefen so um ca. 35.ooo,- Euro - Gegenleistung  uns gegenüber: 0,-- Euro!  Ob wir da wohl sauer sind????
Wir zahlen nur noch!
In den nächsten Wochen werden wir im Rahmen einer Mitgliederberfragung ermitteln, ob der Schritt in eine mögliche "Eigenständigkeit" (mit allen Rechten aber auch Pflichten) von der Mehrheit der Mitglieder unterstützt wird.

Wertvolle Hilfe kommt aus dem Bereich "Weimar" - dort sind einzelne Gartengemeinschaften einen guten Weg gegangen und haben vor Gericht tolle Ergebnisse erzielt - da macht uns Mut!

Wie seht ihr das ?  


Gruß


ilex


Uwe

Hallo ilex

Es wurde ja in diesen Forum schon öfters über die Verbände gesprochen. Ich habe da herraus gefunden, das die Verbände ind den Bundesländer doch sehr verschieben sind. Die einen machen eine gute Arbeit und im nächsten Bundesland gibt es ein Verband der nichts taugt. In unseren Bundesland ist in Moment eine Zusammenarbeit mit den Verband unverzichtbar. Hier findet zur Zeit ein großer Flächenfrass für Industrie und Verkehr statt. Der Verband erweist sich hier als starke Rückendeckung und macht seine Arbeit sehr gut. Es gibt natürlich auch mal Meinungsverschiedenheiten, aber die werden besprochen und ein Weg gefunden. Wenn unser Verband so tätig wäre wie euer, dann würde ich auch über ein Austritt nachdenken. Ich hoffe du hast eine starke Rückendeckung deiner Mitglieder, den es wird bestimmt nicht einfach sein.
Ich wünsch dir viel Glück.

Gruß Uwe

Eckhard

Lieber ilex,
Deine Frage wg Verband ja oder nein ist im Prinzip grundsätzlicher Natur, genau so wie die Frage im Bezug auf Beschlüsse zum Heckenschnitt.
Bei Beidem fragst du dich, wie kann ich das Beste für den Gärtner erreichen.
Ich glaube, Du gehörst nicht zu denen, die einen Vorstandsposten haben, um Macht auszuüben.
Zum Pachtvertrag: Alle werden nur dann  fair behandelt, wenn man ihnen bei Vertragsabschluß genau sagt, was auf sie zu kommt. Deshalb: keine  Änderungen des Vertragsinhalts ohne beider Unterschriften.
Zum Verbandsaustritt regelt das die Satzung. Meißt ist eine ¾ Mehrheit erforderlich.
Die Rechtsberatung, die Uwes Verband liefert kann man sich auch als Verein suchen. Und da seit neuem dort keine Gebührentabellen mehr zählen, kann man sich individuelle Beraterverträge aushandeln, die ein Bruchteil Eures Verbandsetats erreichen.
Weil man wegen der Satzungsänderung, die bei Austritt nötig ist sowieso einen Notar braucht, kann man  schon mal unter den Fachanwälten vorfühlen.
Ich würde so vorgehen: Einen Nortar/Anwalt suchen, fragen was 1 Jahr Beratung  kostet (bei  späteren längerfristigem Vertrag), Die nächste Mitgliederversammlung darüber abstimmen lassen, mit der Ankündigung, dass bei Zufriedenheit Aller der nächste Schritt – der Verbandsaustritt- im Jahr darauf zu Abstimmung steht.
Wenn dabei was für die Mitglieder herausspringt ( weniger Kosten = weniger Beiträge?) sollten 75 % zusammenkommen. Hier ist Öffentlichkeitsarbeit gefragt.
Nach dem Austritt:
Die fehlende Fachberaterschulung kann man sich sehr günstig von Zeit zu Zeit  durch Fachberaterverträge mit örtlichen Gartenbaubetrieben holen..
Bleiben nur noch die Ehrennadeln – soll man deshalb im Verband bleiben?.

Viel Spass
Eckhard

Witti

Das Märchen vom Verlust der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit

Wiederholt sind uns im Rahmen unserer Recherchen sowie unserer eigenen Vereinsarbeit Aussagen von Verbänden sowie das "Wissen" einzelner Gartenfreunde begegnet, wonach die Mitgliedschaft im Verband Voraussetzung für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit eines Vereins wäre. Dies ist jedoch schlichtweg falsch. Eine zuständige Anerkennungsbehörde bestätigte uns schriftich, dass sich die Voraussetzungen für die Anerkennung ausschließlich aus § 2 BKleingG ergeben, nämlich dass die Satzung des Vereins bestimmt, dass:
der Zweck des Vereins ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung seiner Mitglieder ist,
erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden,
das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins kleingärtnerischen Zwecken zugeführt wird.
Weiterhin muss sich der Verein einer regelmäßigen Überprüfung seiner Geschäftsführung unterziehen.

Die Mitgliedschaft in einem Verband ist und bleibt jedoch keine Voraussetzung für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit. Sämtliche anderslautende Äußerungen sind Nonsens.

Wir erhielten zudem die Information, wonach die häufig noch anzutreffende Beteiligung der Verbände bei der regelmäßigen Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit häufig nicht den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen entspricht. Zumindest bei uns in Sachsen ist eine Involvierung des Verbandes nicht mehr vorgesehen. Die im Rahmen der Überprüfung beim Amt vorzulegenden Unterlagen müssen also nicht über den Verband laufen. Auch hier versuchen die Verbände, sich vorgebliche Aufgaben zu schaffen.

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