Satzung und Arbeitsdienst

Begonnen von Bernd1, 25. Januar 2020, 20:48:15

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Bernd1

Ich habe da mal eine Frage.Unser Verein verlangt seit Jahrzehnten das Arbeitsdienst geleistet wird und wer nicht kann oder will muss Strafzahlung (100€) leisten.Meine Frage ist ,es steht nichts vom Arbeitsdienst und Strafzahlungen  im Statut ,auch eine Abstimmung darüber in einer Mitgliederversammlung  gab es nicht.Es ist einfach vom Vorstand ohne Abstimmung und Eintrag ins Statut so bestimmt worden.Auf mein anfragen hin wurde mir gesagt das es schon immer so war und fertig.Nicht falsch verstehen ,ich bin auch für Vereinsarbeit ,aber es sollte schon alles rechtens sein.

Tine987

Hallo,

diese Ausrede vom Vorstand würde ich auch nicht akzeptieren.

Die Gemeinschaftsarbeit sollte zu den Pflichten der Mitglieder gehören und daher auch in der Satzung festgehalten sein.
Des weiteren sollte dann auch in der Satzung drinstehen, dass die Mitgliederversammlung die Höhe des Ersatzbeitrages bei Nichteinhaltung bestimmt.
Also ist auch ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.

Wenn beides nicht besteht, kannst du dich darauf berufen und der Vorstand muss dringend tätig werden.

Also eine Mitgliederversammlung einberufen um über die Satzungsänderung abzustimmen bzw. einen Beschluss über die Ersatzbeitrag zu bestimmen.

Ich gebe meinen neuen Mitgliedern immer die aktuelle Satzung und eine Infoblatt über die derzeitig gültigen Beschlüsse der letzten 50 Jahre mit.

Viele Grüße

Tine

Bernd1

Die Satzung habe ich ,da steht aber nichts drinnen über Arbeitsdienst oder Zahlungen.Es wurde in den letzten 30 Jahren auch nichts geändert oder eingetragen.Es gibt auch keinen Beschluss durch die MV ,nichts der gleichen.Der neue Vorstand will einfach jeden anschreiben was er zu tun hat ,ohne Rechtliche Grundlage und Abstimmung.

Tine987

So einen Vorstand würde ich sofort wieder abwählen lassen durch die Mitgliederversammlung.

Beschlüsse müssen festgehalten werden im Protokoll der Mitgliederversammlung. Erst dann sind diese bindend.

Ein Vorstand darf nicht im Alleingang entscheiden. Außerdem muss ein Vorstand aus min. 2 Personen bestehen.
Unser Vorstand besteht aus 5 Personen. 1. Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer und Fachberater. Was sagen denn die anderen zu diesem Vorhaben ? Dulden die das auch einfach so? Wenn ja, dann den Vorstand abwählen lassen und Neuwahl.

Und wenn in den letzten 30 Jahren keine Änderung im Vereinsregister getätigt wurden würde ich mir schon lange Sorgen um die Zukunft des Vereines machen und den zuständigen Stadtverband über diese Situation informieren.


Bernd1

An wem kann ich mich denn wenden wenn der Vorstand keine Abstimmung in der MV und Eintrag ins Statut vornehmen lässt? Darf der 1.Vorstand auch ohne Zustimmung vom 2.Vorstand Entscheidungen treffen? Auch wenn nichts im Statut eingetragen ist werden Rechnungen über Strafzahlungen für Arbeitsdienst gestellt.Wie viele Mitglieder müssen bei Abstimmungen in der MV anwesend sein ,damit überhaupt ein Beschluss Gültigkeit hat.Ich bin selber Mitglied und möchte nur das Ordnung herrscht und nicht über die Köpfe der Mitglieder Entscheidungen getroffen werden.

ThomasDMG

Hallo Bernd,

1. Es muss alles in der Satzung geregelt sein.
2. Der Kreisverband oder Landesverband kann helfen.
3. Wenn eine MV ordnungsgemäß einberufen wurde ist es unerheblich wie viele Mitglieder anwesend sind.
Wenn die Satzung schreibt einfache Mehrheit reicht es wenn 6 von 10 Mitgliedern zustimmen.
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