Kleingartengesetz

Begonnen von Westerhausen,Klaus, 25. Oktober 2000, 21:44:21

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Wolfgang Bomke

Lieber Gartenfreund Klaus,
im Kleingarten darf ein Baukörper in der Größe bis 24m² stehen, wie dieser Baukörper aufgeteilt ist spielt keine Rolle. Ein 2. Baukörper egal wie er heißt, darf nicht aufgestellt oder gebaut werden. Dein Geräteschuppen darf also an einem Baukörper angebaut werden, wenn die Gesamtgröße von 24m² eingehalten wird.
Viel Spaß
Wolfgang

Horst

Liebe Gartenfreunde,
das Jahr geht zur Neige, aber nicht dieses Thema.

Wolfgang B. spricht nun von Baukörpern. Wie ich ihn verstehe, spricht er davon, daß als Gartenlaube nur ein Baukörper gestattet ist. Wie die Einteilung der Laube in Aufenthaltsbereich, überdachtem Freisitz (Für Spitzfindige Pergola. Wenn man sie anders informiert, ist man ein §§-Reiter), Geräteteil bzw. angebautem Geräteteil ist, ist egal. Das wurde in den vielen Beiträgen oben schon gesagt.

Jedoch darf die Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz (ohne Dachüberstände) nur bis 24 qm sein. Dabei geht man von einer Gartenfläche von 400 qm und mehr aus:
Ist auch oben von mir erwähnt. Nimmt man zu den 24 qm noch Dachüberstände von 30 cm auf jeder Seite dazu, dann haben wir eine Laube von ca. 30 qm überdachter Gesamtfläche.

Klaus hat aber einen Garten von 200qm. Da lasseen die meisten Vereine nur 12 qm zu. Es gibt Vereine, die lassen auch hier 24qm zu, wohl nach dem Motto was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt - und wie groß wäre die Laube bei 100qm  Garten? Auch  das wurde erwähnt:
Am 4.11. wurde 6% der Gartenfläche vorgeschlagen, was ich befürworte.

Alles regelt der Verein und steht für alles gerade.
Lieber Klaus, wie sieht die Regelung   D e i n e s   Vereins aus?

Nochwas:
Ich kenne eine Anlage mit 200qm-Gärten und enggedrängten "Lauben" von ca. 25qm. Das sieht jetzt im Winter wie eine Barackensiedlung aus.

Bis zum nächsten Mal.

Euer Horst
... und allen trotzdem ein neues erfolgreiches Gartenjahr

Bockelmann, Bernd

Ein freundliches Hallo an Jederman
Nachdem Heute der Entschluß gefasst wurde einen Kleingarten zu erstehen, habe ich, um Informationen zum Thema zu finden, unter anderem euer Forum besucht. Hier fand ich Streitereien und Kleinlichkeiten.
Sollte bei meiner weiteren Suche ähnliches zu Tage treten, werde ich von meinem Einstieg in die "Kleingartenszene" absehen.

Horst

Hallo;
beim suchen wirst du festgestellt haben, wieviel Kleingartenvereine es in Ost und West gibt und wieviel Kleingärten und Kleingärtner es gibt.

W e l c h e  Streitereinen = Meinungsverschiedenheiten meinst du hier?
W a s  ist kleinlich bzw. welche Dinge findest du kleinlich?

Gruß
von Horst


Andreas

wenn Du nur Ruhe und Erholung willst bist Du im Kleingarten an der falschen Adresse.Der Zweck des Kleingartens ist im Bundeskleingartengesetz klar formuliert und im geringen Pachtzins begründet. Bei überwiegend kleingärtnerischer Nutzung ist für den Gärtner wohl doch mehr Arbeit als Erholung zu erwarten. Wer einen Kleingarten pachtet sollte schon vorher wissen was er eigentlich will.

Wolfgang Bomke

Die Festlegungen im Bundeskleingartengesetz die vorsehen, daß ein Baukörper nicht größer als 24 m² sein darf, beziehen sich auf die zeit, wo es im Kleingarten kein Strom und kein Wasser gab. Vor allem gab es nur ein Plumsklo. Heute wo Sammelgruben gefordert werden und man demzufolge eine Toilette benötigt und damit Waschbecken und die entsprechenden Wasserzu- und Ableitungen ist eine zusätzliche Baugröße erforderlich. Weiterhin ist zu bedenken, das heute elektrische Geräte zur Bodenbearbeitung hinzukommen, die es einst nicht gab, heute aber für eine kleingärtnerische Nutzung notwendig geworden sind. Wo sollen diese untergebracht werden. Das sind nur einige Tatsachen, die es gilt in den zukünftigen Überlegungen über die Größe von baulichen Anlagen einfließen zu lassen.

Viele Grüße
Wolfgang Bomke

Michael Bomke

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