Oma

Begonnen von Waltraud, 18. Juli 2008, 00:42:00

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Waltraud

Oma
Familienfreundliches aufblasbares Planschbecken, 4ocm hoch ca. 2,20 Durchmesser, Erlaubt oder verboten ?? Warum ?? Eigener Brunnen und Wasseruhr vorhanden. Wasser 0hne Chlor wird auch als Gießwasser verwendet.
Wer wird durch Aufstellung eines solchen Becken geschädigt???

gino

Nur dein evtl. darunterliegender Rasen :-)
Es ist nicht alles durch Vorschriften geregelt - für dein "Problem" oder für wen auch immer ein Problem gibt es wohl keine Gesetze. Ich hoffe, ich irre nicht.
 Viel Spaß beim Baden !!
gino

Markus

Huhu,
ich sehe da eigentlich auch keine Probleme.
Das Becken ist nicht fest installiert, sondern transportabel und bleibt (gerade wegen des Aufblasens) wohl auch nicht dauerhaft im Garten stehen. Das wäre auch schlecht für den Rasen.

Es könnte lediglich Probleme geben, wenn die lieben Kleinen nicht die Ruhezeiten einhalten und jede Mittagspause im Becken planschen.
Aber das kommt wohl eher auf die Nachbarn an.

Gruß und viel Spaß beim Planschen
Markus

Hans

Hallo Waltraud,

Du hast in der Aufregung ganz vergessen, wo Du Dein Planschbecken aufstellen willst - im Hausgarten?, im privaten Pachtgarten?, im Schrebergarten ?
In der Gartenvereinen gibt es Gartenordnungen, die das regeln. Bei solch kleinen aufblasbaren Planschbecken dürfte das dort keine Probleme geben, wenn sich die Belästigung der Nachbarn in Grenzen hält (Kinder müssen nun mal kreischen und brüllen, wenn sie ins Wasser springen !)

viel Spass!

Hans

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