abmahnen oder kündigen?

Begonnen von andrea, 30. Mai 2008, 11:21:00

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andrea

In unserer Gartenanlage gibt es eine Pächterin, die seit Jahren, unter Duldung des alten, nicht mehr amtierenden, Vorstand ihren Garten an eine dritte Person weitergegeben. Die hat den Garten in Ordnung gehalten und auch selber für sich geerntet. Da noch ein paar andere Dinge der Pächterin anscheinen unklar waren, hat der neue Vorstand hat sie zu einer Sitzung eingeladen. In einem ausführlichen Gespräch haben wir ihr unter anderem klar gemacht, dass sie den Garten nicht weitergeben darf. Die dritte Person hat den Schlüssel zur Anlage abzugeben oder wird Mitglied. Sie hat das völlig eingesehen und die andere Frau ward nicht mehr gesehen. Keine zwei Wochen später bewirbt sich ein alleinstehender junger Mann um einen Garten. Da wir gerade eine etwas längere Warteliste haben, sind seine Chancen momentan nicht gerade rosig. Er hat sich nun mit dieser Pächterin anscheinend "verbündet". Denn seit drei Wochen wird der junge Mann gesehen, wie er in dem Garten der Pächterin ein und aus geht, und zwar mit einem Schlüssel. Und er hat anscheinend seinen Wohnsitz, zumindest zeitweise, in die Laube verlegt. Er ist kein Mitglied! Er hält jetzt den Garten und die Laube in Schuss. Die anderen Nachbarn regen sich schon auf. Ich bin der Meinung, dass ihr nach § 9 BKleinG gekündigt werden kann. Wie seht ihr das?

Gruß
Andrea

dora

hallo

nachdem das nun schon zum wiederholten mal ist, würde ich das auch so sehn.
Würde das über eine Vorstandssitzung beschließen lassen.

Gruß dora

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