Wegebau durch Verein

Begonnen von Sabine Kaufmann, 04. April 2017, 15:21:42

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sabine Kaufmann

Hallo liebe Gartenfreunde, ich bin Neuling und wollte einen Garten pachten. Jetzt sagt der Vorstand, dass ich es nur unter der Bedingung kann, wenn ich zustimme, dass ein Stück meines Gartens weggenommen wird und dass dort ein Querverbindungsweg zwischen den Kleingärten durch den Verein angelegt wird. Dafür muss ich auch noch den gekauften Schuppen abreißen. Muss ich dem zustimmen und bekomme ich eine Entschädigung für den Abriss des Schuppens bzw wer bezahlt die Entsorgung? Den Schuppen wollte ich eigentlich noch nutzen? Viele Grüße Sabine

Hardy

Du musst dem Pachtvertrag nicht zustimmen. Denn wenn Du dem Vorpächter u.a. den Schuppen bezahlt hast, dann würde ich zumindest für den Schuppen inkl. der Entsorgung Entschädigung verlangen.
Und überhaupt, ist Dir das Wertermittlungsprotokoll zwischen Vorpächter und dem Verein bekannt. Denn in dem müsste ja die Perspektive des "neuen Gartens" Bestandteil sein.
Wegen diesem Protokoll schau mal im I-Net auf die HP Deines Landesverbandes.
VG Hardy

verbandsfrei

Es spielt im Grunde gar keine Rolle, was in einem etwaigen Wertermittlungsprotokoll drin steht, zumal es außer bei Verpächterkündigung keine Pflicht zur Durchführung einer Wertermittlung gibt. Selbst wenn es vertraglich vereinbart wird/war, kann hiervon durch einvernehmliche Änderung (ohne Formerfordernis) abgewichen werden. Es gibt nicht wenige Vereine, die keine Wertermittlungen durchführen, sondern nur die Parzelle daraufhin kontrollieren, ob sie in einem Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ist.

Zurück zum Thema:
Wenn der Verein beabsichtigt, die Parzelle zu verkleinern, so sollte er das tunlichst vor Verpachtung der Parzelle tun. Denn wenn ihr bereits einen Pachtvertrag mit einer bestimmten Fläche und Lage abgeschlossen habt, hat der Verein zunächst einmal schlechte Karten mit seinem Wunsch. Es stünde lediglich eine Verpächterkündigung gem. § 9 Abs. 1 BKleingG (Neuordnung der Anlage) im Raum, aus der sich jedoch ein Entschädigungsanspruch ergibt.

Du schilderst aber, dass du den Garten noch gar nicht gepachtet hast. In diesem Fall bist du fein raus. Du sagst einfach, dass du auch den verkleinerten Garten pachtest, den Schuppen aber nicht erwirbst. Dann muss sich der Verein an den Vorpächter wenden, da dieser in aller Regel sämtliches Eigentum von der Parzelle zu entfernen hat, welches nicht von einem Nachfolgepächter übernommen wird.

Anders sieht das natürlich aus, wenn du das Eigentum vom Vorpächter bereits erworben hast, obwohl du noch keinen Pachtvertrag hast. Dann hast du schlechte Karten, denn in dieser Situation hast du gar kein Recht, dein Eigentum auf der Parzelle zu belassen. Der Verein kann von dir die Beräumung fordern und du musst dem Folge leisten. Wenn das der Fall ist, hast du eine schlechte Verhandlungsposition und solltest zur Rettung deines anderen Eigentums auf der Parzelle den Schuppen opfern.

Sofern du das Zeug noch nicht gekauft hast und es keinen Vorpächter gibt oder der Verein auf eine Beräumung verzichtet hat, ist der Verein in der Pflicht. Ist der Verein nur Bevollmächtigter des Verpächters, so muss der Verpächter Abriss und Entsorgung finanzieren, was ganz gern mal vergessen oder von den Verbänden missbräuchlich verschwiegen wird.

Vielleicht beantwortest du mal folgende Fragen:
1. Hast du bereits einen Pachtvertrag mit dem Verein bzw. dem Verpächter abgeschlossen? Das kann bereits dadurch geschehen sein, dass der Verein dir eine Pachtrechnung geschickt hat und daraufhin die Pacht überwiesen hast.

2. Hast du das Eigentum des Vorpächters schon gekauft?

3. Willst du diese Parzelle unbedingt haben, selbst ohne den Schuppen? Oder gibt es noch andere Gärten, die für dich in Frage kommen?

VG
verbandsfrei

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...