Räuber Waschbär

Begonnen von Nostradamus, 22. Mai 2016, 22:15:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Nostradamus

Hallo Gatrtenfreunde
Wie sieht in Deutschland anders wo aus mit diesen pelzigen Banditen???Östlich von Berlin haben sie sich sehr intensiev entwickelt.Es ist nichts sicher ,was nicht niet und Nagelfest ist .Die Vogelbestände ,die In Hecken ,Bodennähe brüten sind fast ausgerottet.Vogelkästen werden geräubert .Selbst Blesshuhn und Entennester sind vor diesen Räubern nicht sicher.Frühe Weintrauben Ade,genauso Süsskirschen.Fangen ist verboten ,das ist Wilddieberei.und schiessen darf der Jagdpächter micht .Wie sieht es Woanders aus??Und was unternimmt die Kommune,um die Population und Vermehrung zu stoppen???

Hardy

Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks darf lt. Sächsischem Jagdgesetz
in einem befriedeten Bezirk Dachse, Füchse, Steinmarder, Waschbären, Minke, Marderhunde,Nutrias, Iltisse sowie Wildkaninchen auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen.
In der Praxis ist dies aber nicht ganz einfach, da nicht nur jagd- sondern auch tierschutzrechtliche
Vorschriften zu beachten sind. Aus diesem Grund sollten sich die betroffenen Eigentümer
mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung setzen oder ein auf Tierfang
spezialisiertes Unternehmen beauftragen.
Quelle: Amtsblatt 10/2015 Glashütte
Aber das sollte jeder Vorstand mit der zuständigen Kommune klären, um seine Mitglieder solide informieren zu können.
Hardy

Nostradamus

Danke Hardy fürvdie Informationen
Das Fischereirechtund das Jagdtrechtb sind Landesrecht und von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich ,Das sieht hier in Brandenburg schon anders aus ,wie in Sachsen .Ich bin Jagdt und Fischereiaufseher ausser Dienst.Habe es Jahrelang gemacht(Ehrenamtlich )Aber man wird ebend alt und auch krank.Ich habe Kontakt zudem Stadtforstmeister dem der Forst untersteht und zu dem Jadtpächter .Wir haben eine Lösung gefunden.Aber dieWaschbären sind bei uns eine Plage.Neulich hat meine Frau 2 Pärchen mit 9 Jungtiere im Garten verscheucht.1 Jungtier saß in der Falle ,die ich mit einer grossen Plötze geködert hatte .Herzliche Grüsse aus Hohenstein .Jetzt gehts zum Kaffee.Dieter

Hardy


Zum Waschbaer


2013 Waschbaer wikipedia 800px-Procyon lotor qtl2Für den Waschbären gelten in den Bundesländern unterschiedliche Schon- und Setzzeiten. In Sachsen gibt es keine Schonzeit aber die sogenannte Setzzeit. Diese besagt für den Freistaat gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), dass der Waschbär im Zeitraum vom 1. März bis zum 15. Juni nicht bejagt werden darf.

Für den Waschbär relevante Abschnitte des BJagdG - Auszug:

§ 22 Bundesjagdgesetz (BJagdG): Jagd- und Schonzeiten

(1) Nach den in § 1 Abs. 2 bestimmten Grundsätzen der Hege bestimmt der Bundesminister durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zeiten, in denen die Jagd auf Wild ausgeübt werden darf (Jagdzeiten). Außerhalb der Jagdzeiten ist WIld mit der Jagd zu verschonen (Schonzeiten). Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben; sie können die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke aus besonderen Gründen, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder der Wildhege aufheben. Für den Lebendfang von Wild können die Länder in EInzelfällen Ausnahmen von Satz 2 zulassen.

(2) Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, ist während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen. Die Länder können bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei schwerer Schädigung der Landeskultur Jagdzeiten festsetzen oder in Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken Ausnahmen zulassen.

(3) Aus Gründen der Landeskultur können Schonzeiten für WIld gänzlich versagt werden (Wild ohne Schonzeit).

(4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejat werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen Ausnahmen bestimmen ...

In Literatur und Rechtsprechung ist ein Jungtier selbständig geworden, sobald es sich selbständig fortbewegen und sich selbst Nahrung beschaffen kann. Zur Aufzucht notwendig sind Elterntiere insoweit, als ohne sie das Jungtier zugrunde gehen würde (Mitzschke/Schäfer; Kommentar zum Bundesjagdgesetz, 4. Auflage, Anmerkung 11 zu § 22 BjagdG). Die Festlegung der Setzzeiten ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer.
Quelle: SV Leipzig Kleingärtner

Hardy

Kleinlaut

hallo,

bei uns hier gibts keie Waschbären. ZUmindest nicht dass ich wüsste.

LG

AntonT

Wir hatten einmal einen, der hat nachts dermaßen Krach gemacht, das ich nicht mal in Ruhe Kreuzworträtsel lösen konnte. Und die Katzen musste ich nachts einsperren. Selbst habe ich ihn nur zweimal gesehen, nach knapp 2 Wochen war er auch schon wieder verschwunden

Meister_Proper

In Sachsen Anhalt ist unter §6 (2) zu finden:

"Der  Eigentümer  oder  Nutzungsberechtigte
von  befriedeten  Bezirken  darf  unabhängig  von
jagdrechtlichen Beschränkungen Füchse, Steinmarder,  Waschbären,  Marderhunde,  Minke, Nutria und Kaninchen
fangen, töten  und  für sich  behalten. 
§ 228  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches gilt entsprechend."

Ähnlich also wie Sachsen.
Die Landesgesetze sind alle recht ähnlich, da schreibt einer vom anderen ab.

Dennoch sollte sich jeder in seinem Bundesland erkundigen. Vorsicht inst besser als Nachsicht.


In unserer Gartensparte treibt momentan ein Biber sein Unwesen. In diesem Fall gibt es wohl keine Lösung. Letztes Jahr haben einige Obstbäume gelegen.

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...