Großen Ärger mit Vorstand und keine Hilfe vom Bez.

Begonnen von Daniela, 07. August 2009, 09:59:00

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Daniela

Hallo liebe Gartenfreunde,

vielleicht hat hier jemand den ein oder anderen Tipp für uns.
Wir haben große Probleme mit unserem Vorstand bzw. speziell mit einen Mitglied der seine persönliche Abneigung gegen uns über den Verein ausspielt und uns wegen halterlosen Gründen nun vom Verein ausgeschlossen hat/gekündigt. Der Bezirksverband hilft nicht.

Jörg

Moin Daniela,
wie lautet der genaue Wortlaut der Kündigung.
Mit Bezugnahme auf einen emotionalen Grund wie Abneigung kann man keinen Tipp geben. Wenn die Gründe haltlos sind kann man niemanden ausschließen. Es stehen Einspruchsfristen im Raum die einzuhalten sind. Lange emotionale Debatten können dazu führen, dass diese verstreichen.
Viele Grüße,
Jörg

daniela

Hallo Jörg,
Fristen sind alle eingehalten und die Sache liegt schon bein Anwalt. Dort liegt auch die Kündigung, deswegen kann ich im Moment den orignal Wortlaut nicht wieder geben.
Als erster Grund wurde angegeben "Beleidigung des Vorstandes" und "der Entzug der Einzugsermächtigung".Dieses mit jeweiligen Passagen aus unserer Satzung.
Nach Briefen von unserem Anwalt berufen Sie sich aber immer mal wieder auf andere Gründe. Der letzte war angebliche Verwahrlosung unseres Gartens.
Vielleicht sollte ich aber mal die Vorgeschichte erzählen: Das Problem bestht mit dem 1.Kassierer. Der hat ein Problem mit mir, weil ich eine Frau bin und eine eigene Meinung habe, dazu mag er meinen Pa auch nicht der seit 25 Jahren dort einen Garten hat, wir seit 8 Jahren. Vor 4 Jahren habe ich die Einzugermächtigung entzogen, das der Jahresbeitrag abgebucht wurde ohne vorherige Rechnung, die kam Wochen später. Habe aber schriftlich vom Vorstand, es wäre ok und soll dann immer selbst überweisen. Nun ja, seitdem bekomme ich sehr selten eine Rechnung, meist dann im August eine Mahnung mit Mahngebühren. Meine Briefe werden auch immer persönlich eingeworfen, die meines Vaters kommenn immer per Post, wir wohnen im selben Haus. Letztes Jahr war es wieder so und da habe ich einen Brief aufgesetzt, indem stand, nach erhalt der Rechnung überweise ich sofort, hätte einfach nur gerne eine Rechnung und nicht irgendeine Summe genannt bekommen. Diesen Brief hat mein Mann persönlich am Abend beim 1.Kassierer zu  Hause eingeworfen. AM nächsten Tag rief dieser an, motze und fragte warum ich nicht bezahle. Darauf hin erzählte ich von dem Brief, der wäre nicht angekommen, mein Mann wäre wohl Analphabet oder ob wir Eheprobleme hätte, ich sollte mal die Sachen meines Mannes durchsuchen, da läge vielleicht mein Brief. Wozu ich eine Rechnung brauche, als langjähriges Mitglied wüßte ich doch, was zu bezahlen wäre und könnte ja auch auf die Rechnung meines Vaters schauen. Ich bin wirklich ruhig geblieben, habe ihn immer wieder gebeten, mich nicht weiter zu belästigen und anzuschreien, ermöge mir einfach die Rechnung zu schicken, damit ich überweisen kann. Das geschah nach 4 Wochen und natürlich habe ich umgehend überwiesen, jedoch ohne Mahngebühr und ohne Portokosten. Wurde per Einschreiben geschickt, welches ich bezahlen soll.
Mein Mann war außer sich und wir wollten das auch so nicht stehen lassen und haben uns dann beim Bezirksverband beschwert. Ich habe mich genötigt, beleidigt und angeschrieen gefühlt und so habe ich das auch geschrieben. Diesenn Brief muß der Verband 1 zu 1 weiter gegeben haben, der der original Wortlaut ist dem Verein bekannt und darauf berufen sie sich wegen der Beleidugung.
Die Sache ist beim Anwalt, aber der Vorstand läßt sich auf nichts ein. Jetzt soll per Mitgliederversammlung abgestimmt werden über den Außschluß und sie wollen einen Mahnbescheid wegen den abgezogenen Geldern beantragen.

Jörg

Moin Daniela,
für Kleingartenanlagen gilt auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Problem bei Beleidigungen ist die Belegbarkeit.
Es gibt praktische Geräte mit Aufnahmefunktionen. Da das ganze so wie du es schilderst unter Belästigung und Beleidigung fällt, sollte man eventuell diese Dinge aufnehmen. Wenn es ein Problem ist, das sich darum handelt, das du eine Frau bist, würde ich den / die Gleichstellungsbeauftragte/n Eurer statt einschalten. Die Kleingartenvereine sind von der Satzung her zur Integration angehalten / verpflichtet.
Weiterhin würde ich Bilder des Gartens erstellen, die seinen Zustand dokumentieren.
Als Problem könnte sich das Überweisen herausstellen. Rechnung hin oder her. Ich würde pünklich überweisen. In vielen Vereinen ist die Zahlung als Bringschuld deklariert. Oder wechseln bei Euch jährlich die zu überweisenden Beträge. Bei uns sind diese immer gleich. Da man sowieso Überweisen muss würde ich darum keinen Streit führen. Hauptsache ist, das Geld ist pünklich auf dem Konto des Vereins. Sonst bietest du nur einen unnötigen Angriffspunkt. Das kostet nur Anwaltsgebühren und Nerven, bringt aber sonst weiter nichts, wenn man nicht pünklich überweist.
Wenn Mitgliederversammlungen Beschlüsse fassen die rechtswidrig sind sind diese nichtig. Ein Mitgliederversammlungsbeschluß steht nicht über Gesetzen oder Verordnungen.
Die Vereine, Kreis- und Bezirksverbände haben Schieds- oder Schlichtungsstellen. Dort können die Pächter z.B. bei Entscheidungen der Vorstände anrufen. Diese haben dann nach einem genau geregelten Vorgaben unter anderem eine persönliche Anhörung durch zu führen. Bei Ablehnung von Begehren deinerseits an den Vorstand ist dieser verpflichtet dich auf diese Möglichkeit (Einspruchsmöglichkeiten / Fristen) hin zu weisen, sonst begeht der Vorstand einen Formfehler und das Verfahren beginnt von vorn.
Was sagt Eure Satzung dazu?
Viele Grüße,
Jörg

Daniela

Hallo Jörg,
an dem Tag des Gespräches hatte ich wirklich zufällig jemanden hier zum Kaffee und der hat das Gespräch mitgehört, da der Herr so laut geschrieen hat, das das einschalten der Sprechanlage gar nicht nötig war.
Bei uns wechseln die zu zahlenden Beträge immer, wegen Wasserverbrauch und Arbeitstunden, sonst hätte ich natürlich längst einen Dauerauftrag angelegt. So muß ich aber immer erst auf die Rechnung warten und wenn diese nicht kommt, kann ich nicht pünktlich zahlen.
Der Tipp mit den Schlichtungsstellen ist prima, da werde ich mich mal informieren und in der Satzung auch mal eingehend nach lesen.

Viele Grüße,
Daniela

Tom

Hallo Daniela!
Geh doch mal zur Vollversammlung, wo über dein Problem abgestimmt werden soll. Gib doch dort deine Meinung ab wie es gelaufen ist.Ihr habt doch 1 Sprechstunde des Vorstandes, da kann man das doch auch sagen. Du bist vielleicht nicht die einzige Gartenfreundin, die keine Rechnung bekommt, und andere sagen dazu auch etwas.
Ich habe schon Vorstandsmitglieder gebeten zu gehen, da sie versuchten die Gartenfreunde gegenseitig auszuspielen und nicht die Gemeinschaft zu fördern.
Nicht immer mit Anwalt, rede doch mal mit dem gesamten Vorstand. Die machen doch eine Sprechstunde.
Leicht hast du es nicht. Vielleicht ist der Kassierer auch frustriert, da er schon Erfahrungen sammelte mit Schuldnern. Tief Luft holen Daniela, auch wenn du noch so kochst mit Recht, und erst das Gespräch suchen mit Vorstand, denn Kassierer regelt das nicht allein.
Ich drück dir die Daumen, das ihr wieder eine Gemeinschaft werdet.

Daniela

Hallo Tom,

zur Vollversammlung werden wir auf jeden Fall gehen, voraus gesetzt wir bekommen auch bescheid wann das ist. Noch bezweifel ich das.
Der Gesamte Vorstand weiß was vorgefallen ist und steht hinter dem 1. Kassierer. Der zieht leider alle Fäden aus dem Hintergrund, hat quasi das sagen und sucht immer nur einen der den Job des 1.Vorsitzeden macht und unterschreibt. Es traut sich keiner was gegen ihn zu sagen und wenn, dann haben die Leute Probleme wie wir. Wir sind nicht die einzigen die Ärger wegen/mit ihm haben. Die kommen nur alle nicht mehr zu den Versammlungen, weil sie die Nase voll haben. Unser Verein ist ja auch schon bekannt für solche Geschichten beim Bezirksverband und anderen Vereinen und da wird hinter vorgehaltener Hand nur noch drüber gelacht, mit geholfen ist mir damit leider nicht.
Ich finde es einfach nur Schade, das manche Menschen solch eine Macht ausüben und alle kuschen. Allein die Kosten jetzt für die Anwälte fallen ja dem Verein zu Lasten und das finde ich völlig unnötig. Wir werden es wohl drauf ankommen lassen, müßen Sie uns halt Zwangsräumen oder raus klagen, wir haben und ja nichts zu schulden kommen lassen.
Aber Danke für die netten Worte..

Jörg

Hallo Daniela,
kleiner Tipp:
Vorstände sind nur für Fehlleistungen in ihrer Arbeit als Vorstand abgesichert, wenn diese im Rahmen geltenden Rechtes ausgeführt werden. Wenn sie Machtspielchen machen die durch keinerlei Recht gedeckt sind haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen. Der Verein kann derartige Kosten für Rechtsstreitigkeiten die rechtswidrig und lediglich persönlich motiviert sind bei den Vorständen einklagen.
Viele Grüße,
Jörg

Sven

Hallo Daniela


Eigentlich erkenne ich aus deiner Erläuterung schon dass dein Vorstand viele Fehler gemacht hat.
Als erstes hat dein Verein Dir schriftlich eine Jahresrechnung zu stellen. Eine Einzugermächtigung hat rechtlich keinen bestand, weil diese auch per Satzung oder Beschlüsse nicht Angeordnet werden kann. Bei Dir ging es Vier Jahre mit Zustimmung des Vorstandes ohne Einzugermächtigung Punkt zwei ein Ausschlußverfahren erfordert 2 Abmahnungen (begründete Abmahnungen) oder Schiedskommissionssitzungen die ebenfalls Protokolliert schriftlich festgehalten werden muss. Aus deinen Schreiben geht hervor dass man dich mit Hilfe der Mitgliederversammlung raus werfen will. Mitgliedschaft und Unterpachtvertrag sind 2 Verschiedene Paar Schuhe. Dein Vorstand muss in dieser Versammlung mit den entsprechenden Unterlagen und Gesetzen argumentieren. Diese Argumente solltest du entkräften in dem du Dich genau sachkundig machst wo bestimmte Dinge geschrieben stehen.

Es betrifft die Rechnungsstellung an die Mitglieder dies ist im Zusammenhang Rechtsgeschäftlichen Erklärung des Vorstandes zu sehen.

Beim Ausschlussverfahren durch die Mitgliederversammlung muss Dein Vorstand auf so viele Sachen achten die im Vorfeld schon nicht erfüllt wurden (geht aus dem geschriebenen schon hervor) Deine Chancen stehen also eigentlich gut wenn Du Dich mit den 2 Themen Intensiv beschäftigen wirst.


Gruß Sven  

Daniela

Danke Sven,

Du scheinst echt viel Ahnung zu haben.
Ich habe mir das alles notiert und werde mich weiter schlau machen. Leider weiß ich nicht so recht wo, schon gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden. Woher weißt Du denn so gut bescheid? Das mit den zwei Abmahnungen zum Beispiel wußte ich nicht, steht nicht in der Satzung und im BKleinGG.
Gruß Daniela

Jörg

Moin Daniela,
bei uns stehen derartige Dinge in der Satzung...
Viele Fragen rund um den Kleingarten mit praktischen Hinweisen stehen auch in dem Buch:
Bundeskleingartengesetz
Textsammlung mit Einführung
Verlag rehmbau
Autor: Mainczyk
und dann die aktuelle Auflage
ISBN 978-3-8073-2377-0

Ich plädiere eindeutig dafür, dass gerade derartig grundlegende Abläufe in Vereinen zwingend von den Vorständen den neuen Mitgliedern erläutert werden müßten bevor sie einen Pachtvertrag abschließen. Und dieses sollte mit einer standardisierten Checkliste dokumentiert werden. Bei uns lief dieses in der Reihenfolge ab, erst Pachtvertrag und dann wurden Unterlagen wie Satzung und weitere Erläuterungen dazu gelegt. Nach dem Motto Hauptsache verpachten.

Viele Grüße,
Jörg

Sven

Hallo Daniela

Ich bin selber Vorstandsvorsitzender in einer Kleingartenanlage die Methoden von Deinen Vorstand liegen mir aber fern. Ich bin der Meinung die Vorstände sollen mit Ihren Mitgliedern gehen und nicht gegen Sie. Leider zeigt mir das Forum das es nicht überall so ist.

Rechnungsstellung an die Mitglieder

Es ist sinnvoll, die jährlich zu entrichtenden Zahlungen an die Vereinskasse den Mitgliedern in Form einer Rechnung zu übergeben. Dies sollte enthalten: Vereinsmittel(z.B. Mitgliedsbeitrag, Haftpflichtbeitrag, beschlossene Umlagen u.a.), durchlaufende Posten(z. b. Pachtzins, Grundsteuer, Strom und Wassergeld), Mittel, für die der Verein die Kassierung übernommen hat (z. B. Laubenversicherung), rückständige Ablösesummen für nicht geleistet Gemeinschaftsstunden sowie Rückstände aus dem Vorjahr.

Dies ist bei Dir nicht geschehen somit hat der Vorstand keine Beweise bei einer Klage und die Mahngebühren sind damit hinfällig. Er kann also kein Mahnverfahren gegen dich einleiten

Das oben geschriebene ist ein Rechtsgeschäft

Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vorstandes

Sie sollte stets in Schriftform abgegeben werden, weil sie dadurch eindeutig beweis- und Nachvollziehbar sind.

Nun zu deinen Ausschlußverfahren

1 der Vorstand muss alle Mitglieder laden, macht er es nicht ist er Dir gegenüber in der Haftung
2 Die Beleidigung spielte sich am Telefon ab und es betrifft nur den 1 Kassierer somit ist das Problem zivilrechtlich zu klären da es Außerhalb der Anlage geschehen ist. Somit hat das nichts mit der Kleingartenanlage zu tun. Wenn Du mir deine e- Mail miteilst schicke ich dir eine PDF- Datei

Auf jeden Fall hast du sehr gute Chancen bei einem Ausschluss dich in den Verein zurück zu klagen.

Ich hoffe diese Ausführungen langen Dir erst mal.

Gruß Sven

Daniela

Die Aussagen sind super und helfen mir ungemein.
1000 Dank.
Meine Email lautet: Draebert@aol.com

Viele Grüße Daniela

Sven

Hallo Daniela

Danke für die e - Mail
PDF- Datei ist unterwegs. kommt von meisterpinsel69.....

Gruss Sven

Viola

Ein freundliches Hallo an alle,

ich frage mich, wie der 1. Kassierer seine Bücher ordentlich führen kann ohne korrekte Rechnungslegung.

daniela, ich würde an Deiner Stelle einen Dauerauftrag einrichten mit den unveränderlichen und Dir bekannten Kosten ( Pacht, Mitgliedsbeitrag etc. ) dann bist Du auf der sicheren Seite und mit der Pacht nicht in Verzug. Gleichzeitig einen Brief an den Vorstand, dass sämtliche veränderlichen Kosten erst nach korrekter Rechnungslegung separat überwiesen werden.

Alles Gute für Dich
Viola

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