Eigentumsgarten in der KGA

Begonnen von Elke Grutkamp, 02. August 2009, 18:49:00

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Elisabeth

Hallo Elke,

hast du inzwischen etwas herausgefunden wegen der Strom/-Wasserversorgung? Ich habe auch einen Garten in Wismar gekauft und habe das Problem, dass der Zwischenpächter den Antrag auf Eigenbedarf nicht statt gibt. Wie ist das bei euch gelaufen?

Mariann Hillinger

Würde mich an deiner Stelle darüber mal ausführlich beim KGV informieren. Ich denke dass die dir das am allerbesten sagen könnten.

Rosa

"Das Gelände wurde vom KGV an eine GMBH verkauft."

In der Regel darf der Verein nicht die Gartenfläche verkaufen, denn dann müsste er ja Verpächter sein. Ist das so?
In der Regel ist der Verband Verpächter und der Verein Zwischenpächter. Lass dir doch mal die Verträge zeigen.

"Werden aber Mitglied im Verein wegen Strom/Wasser Versorgung."

Ihr werdet nicht nur Mitglied wegen Strom/Wasser, sondern müsst die Beschlüsse der Mitlgiederversammlung von der Mehrheit der Mitglieder mit tragen,
Besser wäre es hier nicht Mitglied zu werden, sondern einen Vertrag zwischen Verein und euch zu ratifizieren,

"Der Eintritt in den Verein ist im Kaufvertrag verankert."

Wer hat diesen Kaufvertrag entwickelt? Kaufvertrag hat nichts mit Vereinsrecht zu tun. Ich glaube nicht das dies rechtens ist.
https://rvdergartenfreunde.homepage.t-online.de/rechtstips/paechterwechsel.htm

"Doch wir wohnen in NRW und möchten die Laube auch vermieten, in den Sommer monaten."

Da dies in einer Kleingartenanlage oder am Rande dieser ist, dürft ihr den Garten nicht weitervermieten. Hier gilt: Vereinsrecht

Schau mal in die Gebührenordnung nach des Vereins nach, ob bei Austritt eine Verwaltungsgebühr fällig wird bzw. welche Bedingungen stehen noch im Kaufvertrag?


Wurde der Grund und Boden an euch verkauft? Für mich nochmals zum Verständnis.


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