Sichtschutz

Begonnen von Cobefino, 17. Januar 2018, 20:37:27

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Cobefino

Hallo.
Wir haben einen Eckgarten, 24 Meter Länge vom Garten sind es die direkt am Gehweg sind. Hier darf unsere Hecke nicht höher als 1,20m sein. Jeder schaut rein, jeder zweite spricht uns an. Hin und wieder ist das ja okay, aber es war letzten Sommer echt heftig. Wir haben da zwar nicht unsere Sitzecke/Terrasse aber wenn wir auf den Liegen ruhen oder im Planschbecken liegen stört es einfach.
Habe mir die Gartenverordnung durchgelesen, ich zitiere etwas abgekürzt:

Abgrenzungen zum Nachbarn...aus Holz sind bis zu 1,80m Höhe auf ein Drittel der Gartenlänge... möglich. 

Es ist ja ein Gehweg, kein Nachbar, kann ich trotzdem Sichtschutzelemente ( diese Holzlammelendinger) auf ca 7 Meter aufstellen?

Ich bedanke mich für Antworten


Hardy

Der Weg ist offensichtlich ein öffentlicher Gehweg, also nicht innerhalb des Gartenvereins.
Da schau Dir mal die örtlichen Bestimmungen der Kommune an, was diese aussagen.
Hardy

Cobefino

Hallo,
doch, es ist innerhalb des Gartenvereins. Es ist aber der Hauptweg der sehr viel Durchgangsverkehr hat.

Hardy

Dann bist Du ja nicht der Einzige, der an den Weg liegt. Was sagen denn andere GF, die auch an dem gleichen Weg liegen und steht das betr. der 1,20 m so in der Gartenordnung? Im Frühjahr müsste doch die nächste MV sein, dann sprich mit anderen GF und stellt gemeinsam einen Antrag an die MV.
Hardy

PIT

Solche speziellen Fragen können nur im Verein und mit dem Verein geklärt werden. Da gibt es keine allgemeingültigen Regeln, die für Deinen Fall zutreffen.
Muß im Statut oder Gartenordnung stehen.
Der Vorstand muß hier kurzfristig eine Antwort geben können !!!
Gruß

Clara

Kleingärten sind - so der Gesetzessinn des Bundeskleingartengesetzes- a u c h dafür gedacht, dass Spaziergänger Erholung im Grünen finden und über die Hecken luschern dürfen! Ein wesentlicher Unterschied zum Hausgarten, wo man sich sehr verbarrikadieren darf ;).
Dafür, dass Du als KGärtner günstig einen Garten nutzen kannst, "zahlst" Du mit gewissen Einschränkungen.
In der "Mustergartenordnung"(LVSachsen), abgedruckt im Kommentar Mainczyk/Nessler zum Bundeskleingartengesetz steht genau eine Heckenhöhe von 1, 20m zu Wegen. 
Wenn es in Eurer Gartenordnung nicht stehen sollte und dermaßen hohe Suchtwände als Wegabgrenzung zulässig wären, hielte ich die Gartenordnung nicht für rechtmäßig im Sinne des Gesetzes, ehrlich gesagt.
Und zudem steht ja eindeutig drin: Abgrenzungen zum N a c h b a r n ...
Aber wenn sich im Verein alle einig sind, mag das faktisch"durchgehen"- richtig wäre so eine Verbarrikadierung zum Weg nicht und kurzsichtig auch:
Ich würde immer die Gefahr der Umwandlung zu Bauland im Hinterkopf haben, wenn eine KgA sich zur Wohnlandschaft entwickelt!
In vielen Anlagen ist übrigens nur ein kleines Planschbecken für Kinder (!)erlaubt.
Besteht nicht vielleicht die Möglickeit innerhalb des Gartens (also nicht am Rand) einen Liegesichtschutz durch geeignete, erlaubte Bepflanzung hinzubekommen?

Clara

Erg:Mustergartenordnung war zu hoch gegriffen, jeder LV und jeder Verein kann das regeln wie er will, aber ich bleibe dabei: wenn man ggü dem Weg i m KgV Sichtschutz erlaubt, der keinen Blick über den Zaun erlaubt, ist das nicht im Sinne des Bundeskleingartengesetzes...

Cobefino

Danke, wir werden den Vorstand fragen. Geht ja um nur 7 von den 24 Metern somit kein Verbarrikadieren

Clara

Irgendein pflanzlicher Sichtschutz kommt nicht infrage :)?
Das wäre kreativ, böte auch von außen netten Blick ..
Bedenke auch, dass die Teile nach kurzer Zeit schon zerfleddert sein können- jedenfalls ist das in unserer sehr windigen Vereinsanlage der Fall...

Cobefino

Hallo, pflanzlich wäre super. Er muss nur sehr schnell wachsen. Habe schon an Bambus oder Kirschlorbeer gedacht.

Clara

Hm...
Kirschlorbeer -zwar immergrün, aber ökologisch naja...passiert nichts an der Pflanze...

Bambus - Vorsicht!!!
Bitte keinesfalls eine Phyllostachys-Sorte wählen, die machen riesige Ausläufer. Ich liebe Pflanzen, aber da holst Du Dir den Teufel in den Garten!
Der hebt lässig Waschbetonplatten an, taucht 5 Meter entfernt im Gartenboden auf.
Ein Kleingartrn unserer Kolonie ist nicht mehr verpachtbar deshalb.
Man braucht schweres Gerät, ihn wieder auszubuddeln.
Zudem ist er nicht erlaubt, meine ich!

Wenn es Bambus sein m u s s , dann nimm wenigstens eine höhere Fargesia-Sorte und sorge dennoch für etwas Rhizomschutz ...
Was mir noch einfällt: Eine halbhohe  Sorte Chinaschilf: Strictus oder Zebrinus auch mit Rhizomsperre. Vorteil:Schöner Effekt im Wind Nachteil sind fliegende Blätter im Winter und wenn es mal raus soll harte Arbeit (aber lange nicht so hart wie beim Phyllostachys!)

Wie wäre es denn mit einem Spaliergitter aus Holz- also der Flechtwand ähnlich? Nicht am Rand des Gartens sondern direkt am Liegeplatz?
Daran könntest Du Wein (z.B. die Sorte Venus nehmen - lecker, kernlos, unkompliziert und herrliches Laub in der Saison?) oder Brombeeren oder Thaibeeren setzen - das wäre wirklich kleingartenkompatibel!☺

Oder eine Reihe Aronia-
oder Zwergholunderbüsche (black tower)? Tolles Laub, wertvolle Beeren, allerdings nicht superblickdicht...
:)

Clara

Erg: Fliegende Blätter hast Du beim Bambus übrigens auch, er braucht die i.ü. zur Eigendüngung.. Mir ist sowas egal, aber für manchen ist es ein Kriterium.
Beim mittleren Chinaschilf(die Sorten die ich nannte), das ab April/Mai treibt, hast Du in der Hauptliegesaison sofort  Sichtschutz, kannst es notfalls auch im Herbst schneiden (im Frühjahr ist aber besser). Es sieht gerade im Herbst sehr schön aus ...
Aber mein Favorit wäre das klassische Beerenostspalier, mit dem Du 2Fliegen mit einer Klappe schlägst (Obstanbau und gewisse Privatheit)... ;)

Cobefino

Danke Clara ich werde alles googeln 

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