Tannen im Pachtgarten

Begonnen von kirschbl, 29. November 2011, 16:20:52

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kirschbl

Guten Tag,
ich bin neu im Forum und habe da mal eine Frage.
Ich habe meinen Garten schon 10 Jahre, dieses Jahr wurde ich aufgefordert meine Tannen zu entfernen, da sie aber schon bei meiner Übernahme drin standen, ich sie also übernommen habe, habe ich sie letztens gekürzt, aber damit war der Vorstand nicht einverstanden und besteht auf die Entfernung, bei nicht Entfernung droht mir die Kündigung, eine mündliche Abmahnung aufgrund dessen habe ich schon erhalten. Was ist da nun rechtens, muss ich oder muss ich sie nicht entfernen, wer kann mir da weiter helfen.
Danke

Peter, Pan

Hallo Kirschblüte,

Du hast vor 10 Jahren den Garten übernommen und hast bestimmt bei der Übergabe des Garten ein Wertermittlungsprotokoll bekommen, schau mal bitte nach in diesen Protokoll ob dort die Tanne schon damals entfernt werden mußte. Dies hätte eigentlich dein Vorgänger entfernen müsssen vor der Übergabe der Parzelle an Dich.
Es kann auch sein das der Kaufpreis gemindert war um diese Tanne und du Dich verpflichtest diese dann zuroden in einem gewissen Zeitraum. Schau mal nach was im Wertermittlungsprotokoll steht.
Ansonsten kann ich Dir wenig Hoffnung machen mit der Tanne, egal was ist, die Tanne muß raus aus deiner Parzelle, so steht es in den meisten Gartenordnungen der Vereine, was stehten bei Dir in der Gartenordnung?.Auch steht es so im Bundeskleingartengesetz
Am besten Du sprichts mit dem Vereinsvorstand wie Du diese Tanne, in welchen Zeitraum am besten roden kannst.Stur stellen lohnt sich hier nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan

gino

Hallo, Fakt ist, dass Tannen nichts mit kleingärtnerischer Nutzung zu tun haben. Wenn du einen Kleingarten in einer Sparte hast, wirst du nicht drumherum kommen, die Tannen zu entfernen.
Vor einigen Jahren haben wir diesen Kampf in unserer Anlage auch ausfechten müssen und uns natürlich sehr unbeliebt gemacht.
Es ging damals darum, dass uns wegen der Tannen, Koniferen u.ä. der Status einer Kleingartenanlage aberkannt werden sollte, daraus hätten sich wesentlich höhere Pachten ergeben.
Was uns nur durch harte Auseinandersetzungen nach und nach gelungen ist, hat diese Ankündigung des damaligen Kreisverbandes sehr schnell erledigt!!

Inzwischen sind bis auf wenige kleine Koniferen (max. 2m)im Laubenbereich des Gartens alle größeren raus.--> ich nenne es mal Bestandsschutz.
Bei unseren Gartenbegehungen weisen wir immer wieder auf dieses Problem hin und wenn ein Pächter seinen Garten abgibt, müssen alle Koniferen raus, neue werden nicht gepflanzt.
gino

Dahlie

Hallo,
Tannen im Kleingarten sind wirklich ärgerlich. Aber solange sie nicht zu dicht am Nachbarsgarten stehen, wurde mich nicht stören. Unsere Nachbarn haben zwei riesige Tannen, und die stehen nur 30 cm. von unseren Zaun entfernt. Wir haben die ganzen Wurzeln, der ganze Dreck der runter kommt,und viel Schatten. Neuerdings blühen die jetzt auch. Mann kann sich gar nicht vorstellen was für ein Dreck das ist.
In unsere Kolonie stehen viele Tannen. Wer aber jetzt sein Garten abgibt muss er sie vorher fällen. ::)

wolfram

Achtung Vorsicht!!!
Wenn die Tanne schon 10 Jahr steht, hatt der Stamm auch schon einen gewissen Umfang. Und laut dem Gesetz (Bauchschutzverordnug) dürfen Bäume nur entfernt werden wenn sie - gemessen vom Boden - in eine Höhe 1,3m eune Umfang von 80 cm nicht überschrieten. Also alles was in 1,3m Höhe einen Umfang von mehr als 80 cm hat darf nicht gefällt werden. Wer das macht kann vom Lsnd/Geimeinede eine sehr hohe Geldstehfe bekommen. Es gibt fälle wo die Strafen im mehrstelligem 1000er Bereich lag. Also voher erst das zuständige Umwelt/Naturschutzamt kontaktieren.

Peter, Pan

Lieber Wolfram,

Waldbäume in Kleingarten fallen nicht unter die Baumschutzordnung, da brauche ich keine genehmigung für das fällen. Was Du meinst sind Privatgründstücke da ist eine fällgenehmigung erforderlich.

Mit freundlichemn Grüßen

Peter,Pan

wolfram

Soory das stimmt. Tannen kann man fällen.
Außer die Kiefer, das ist das einzige Nadelgehölz die man nicht fällen darf. Aber davon abegeshen ist es laut dem Land Berlin egal ob es ein Kleingarten ist oder nicht, da das mit dem Bäumen "allgemein" eine öffentlich-rechtliche Sache ist.

Hardy

Baumschutzsatzungen sind in Germany nicht überall gleich

Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat der Sächsische Landtag seit dem 1.9.2010 die kommunalen Baumschutzsatzungen gelockert. Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Naturschutz und den berechtigten Interessen von Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern. 

Nach dem Gesetz sind Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen.

Bäume mit einem größeren Stammumfang dürfen nicht gefällt werden oder bedürfen – wie bisher – einer Genehmigung. Dabei gilt ab sofort eine Genehmigungsfiktion.

Die bisherigen Regelungen zum Baumschutz gelten weiterhin. So ist das Fällen von Bäumen während der Vegetationsperiode von April bis Oktober grundsätzlich untersagt.

Also fragt man zuerst den Vorstand und der muss es eigentlich wissen und falls der Null-Ahnung hat, kündige an, dass Du Dich nun an die Kommune wendest, was eigentlich nicht Deine ureigene Aufgabe wäre. Oder schau mal in Eure Vereinsordnung nach. Abgesehen vom BKLG.

wolfram

Ja das ist eine wirklich gute Idee da das doch wohl bundesländerspezifisch ist.

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