Sicherung von zurückgegebenen Parzellen

Begonnen von Jörg, 25. Juli 2009, 20:13:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jörg

Hallo Community,

nach Euren hilfreichen Informationen zu meinen beiden bisher nachgefragten Themen habe ich eine dritte Fragestellung.
Wie hat eine Sicherung von an den Verein zurückgegebenen Parzellen aus zu sehen. Viele unserer leer stehenden Parzellen haben weder an der jeweiligen Gartenpforte noch an den Lauben, Vorhängeschlösser und stehen offen. Vandalismus, Einbruch und Diebstahl sind dort die Regel. Wie sind leer stehende Gärten zu versichern?

Viele Grüße,
Jörg

Uwe

Hallo Jörg

Diese frage kann ich dir ganz schnell beantworten. Kein Beitrag dann keine Versicherung. Wenn der Gartenfreund nicht mehr erreichbar ist kannst du die Parzelle vor weitere Schäden sichern. Dann auf Vereinskosten.

Jörg

Hallo Uwe,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Handelt es sich bei dem Recht zur Gartensicherung dann um ein Allgemeinrecht?
Wir haben eine Parzelle die man noch retten könnte der Vorstand hat aber noch nicht einmal ein Vorhängeschloss angebracht. Dementsprechend ist es schon zu Vandalismus gekommen.
Hast du einen Paragraphen parat? BGB??? Im BKleinG habe ich nichts gefunden. Unser Vorstand lernt glaube ich im Moment nur wenn man Paragraphen zitiert.

Viele Grüße,
Jörg

Uwe

Hallo Jörg

Die Sache mit den Pachtgärten ist bei uns so. Das Land bzw. der Garten ist von den Pächter gepachtet alles was sich auf den Garten befindet wie Bepflanzung und Gebäude ist Eigentum des Pächters. Für die Sicherung seines Eigentum ist also der Pächter verantwortlich und er hat auch sein Eigentum dementsprechend zu versichern und zu sichern. Bei euch ist es natürlich schwerer wenn der abgehende Pächter nicht mehr greifbar ist. Hier kann der Verein Sicherundsmaßnahmen, wie Schlösser einbauen usw. vornehmen. Das ist aber immer schwierig weil er sich an fremden Eigentum vergreift. Es gibt ein Spruch der lautet "Eigentum verpflichtet". Ich glaub der steht sogar im Grundgesetz. Ich schaue da nochmal nach.

Gruß Uwe

Uwe

Im Artikel 14 des Grundgesetz. Steht der Satz "Eigentum verpflichet".

Jörg

Hallo Uwe,

es handelt sich teilweise um Parzellen die schon an den Verein zurückgegeben wurden.
Ein Obmann bei uns übersieht heruntergetretene Zäune, eintretene Gartenpforten, Sicherungsmaßnahmen gleich null. Darf dann ein normales Gartenmitglied diese Sicherungsmaßnahmen durchführen um weitere Schäden ab zu wenden, wenn Obleute und Vorstand nicht handeln? Durch das nicht handeln der Verantwortlichen entsteht ja ein Schaden für alle Pächter die diesen dann aus ihren Mitgliedsbeiträgen begleichen müssen.

Viele Grüße,
Jörg

lutz

Hallo Jörg,

ich würde an deiner Stelle das Schloß sang- und klanglos anbringen und danach! einen Schlüssel beim Vorstand abgeben. Und den gleichzeitig über dein Vorgehen informieren. Falls eine Begründung gefordert wird ist dein letzter Satz doch erst einmal ausreichend. Bestandssicherung.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Horst

Guten Abend Jörg;
über(meist technische)Sicherungsmöglichkeiten
ist hier schon ab dem 23.11.08 unter der Überschrift "Was tun gegen Betreten des Gartens in Abwesenheit?" dikutiert worden.
Mit meinen Vorschläge waren einige garnicht einverstanden. Aber das nur nebenbei.
Aber ihr habt da einiges zu tun. Leider:
Ich schließe mich den Kommentaren der anderen an.

Grüße von
Horst

Hans

Hallo,

nicht lange fragen - handeln!
Wenn Ihr solche Pfeifen im Vorstand habt, dann greift selber zum Werkzeug. Informiert den Vorstand über Eure Absicht. Ein OK wird er Euch nicht verweigern können.
Dann die entsprechende Zahl Überwürfe, Schrauben und gleichschließende Vorhängeschlösser kaufen und anbringen.
Noch billiger allerdings: die Türen einfach zuschrauben !

viel Erfolg !

Hans

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...