Kündigung eines Gartens

Begonnen von Günter Brandes, 14. Februar 2001, 10:30:30

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Günter Brandes

Ich möchte  in diesem Beitrag kurz schildern wie man im Gartenverein Wodan in Braunschweig sich von seinem Garten trennt.
Auf Grund pers. Verhältnisse mußte ich meinen Garten kündigen.
Ich möchte zur Praxis der Gartenvergabe schildern wie man hier  verfährt:
Ich habe mich vor meiner Kündigung meines Gartens beim Vorstand des Vereins erkundigt, ob Bewerber für einen Garten vorhanden sind, die Antwort  war ein Klares nein . Als wir unseren 1. Kassierer im Garten trafen fragten wir ob wir jemanden suchen können. Er sagte warum nicht, nur keine Ausländer.
Wir haben nun eine Zeitungsanzeige gestartet und fanden auch jemanden der noch  keinen Garten besitzt und unseren Garten übernehmen möchte. Die Bewerbung lag wenige Tag später dem Vorstand vor.
Nun wollte plötzlich der 2. Vorsitzende Klaus Friederichs , der wie wir ja alle wissen, einen Garten besitzt auch unseren Garten , aber selbstverständlich ohne das Inventar in der Laube nehmen würde. Wir haben uns um Herrn Friedrichs nicht bemüht.
Auf Grund seiner Funktion im Garten meint Herr Friedrichs er könne einfach so unseren Bewerber abschieben. Soweit ich weiß sind Bewerber für einen Garten Mangelware, ich gehe mal davon aus das Herr Friedrichs den ich mit Absicht nicht als Freund der Kleingärtner im Verein Wodan bezeichnen möchte , noch keine Nachfolger für seinen Garten hat, somit wäre noch ein Garten frei.
Meine frage an alle Gartenfreunde, muß ich so ein Verfahren akzeptieren, wie kann ich mich wehren und meinen Gartennachfolger den ich gefunden habe zu meinem Garten verhelfen. Schreibt mir unter meiner E-Mail Adresse!

Horst

Hallo Vereins-Vorstände und Kleingarten-Verpächter.

Die Pacht eines Kleingartens kann man in etwa mit der Miete einer Wohnung vergleichen.
Man muß plötzlich aus persönlichen Gründen kündigen, was oft geschieht. Hat der Verpächter = Verein genügend Bewerber dürfte der Wechsel sofort gehen. Falls der Verpächter keinen einzigen Bewerber hat wie hier darf man selber Bewerber vorschlagen. Das ist geschehen. Und man hat es sogar vorher so vereinbart. Der Verpächter kann den selber vorgeschlagenen Bewerber nur dann ablehnen, wenn schwerwiegende Gründe, wie z.B. schlechter Leumund, Delikte,
dagegen sprechen. Daß sich der 2. Vorsitzende im nachhinein vorschiebt geht nicht. Er kommt zu spät. Er hätte sich wesentlich früher als allgemeiner Bwerber registrieren lassen müssen.

Bitte Stellungnahme hier vom Gartenverein Wodan in Braunschweig.

Gruß von
Horst

B.H.B

es ist schon traurig, immer wieder hören
zu müssen, wie leute in einer gewissen
funktion meinen, ihre macht ausspielen
zu müssen.
selbst ausländer mit einwanfreiem
leumund abzulehnen ist eine frechheit.
solltest du lieber gartenfreund bei
deinem vorstand auf taube ohren stossen,
so wende dich an den beziksverband und
die sache wird in deinem interesse geregelt.

Helmut Reger

Ich dachte erst, ich hätte nicht richtig gelesen.
KEINE AUSLÄNDER?
Was sucht so ein Mensch im Vorstand?
Unsere ausländischen Gartenfreunde pflegen ihre Gärten nicht selten viel besser als ein Einheimischer!!!
Ich selbst habe in meiner Anlage gut und gerne 40%
Ausländer und ich bin stolz auf sie!!!
Deutschland ist jetzt ihre HEIMAT und das sollten wir endlich akzeptieren.
Wählt diesen Ausländerhasser bloß ab!!
So ein Mensch hat im Vorstand nichst zu suchen.
Ich grüße auf diesem Wege alle ausländischen Gartenfreunde,
ohne euch hätten wir garnicht genügend Pächter.

kurt speer

Nicht akzeptieren.!Wie lief das denn aus ?

Chuchu

Ich hätte eine Frage. Kann man wenn man selber gekündigt hat im Kleingartenverein, wieder ein 2 mal aufgenommen werden ?
Garten wurde immer gut gepflegt!

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